Hallo Freunde des Rechts,
ich bin vor 4 Wochen auf der A5 geblitzt worden. Es war nicht der geringste Grund für eine Geschwindigkeitbegrenzung erkennbar (Baustelle o.ä.).
Die Fahrbahn war hervorragend, keine Warnbaken oder ähnliches weit und breit.
Ich habe auch kein Schild gesehen.
Die Geschwindigkeitsbegrenzung war 60 km/h!
Meine Geschwindigkeit war 96.
Wie sind die Chancen, dagegen vorzugehen?
Vielen Dank für zahlreiche Beiträge.
asmus_w
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-- Editiert asmus_w am 08.01.2013 00:39
Blitzer ohne erkennbaren Grund
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Hallo,
du kannst die Messung anzweifeln (mit Anwalt), falls die korrekt war hast du wohl keine Chance.
Vielleicht hast du ja den Grund für die Begrenzung genau so übersehen, wie das 60 Schild ;-)
Gruß alleskoenner
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quote:
Wie sind die Chancen, dagegen vorzugehen?
Deine chance tendiert gegen Null.
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Angeblich mißt man an Gefahrenstellen, wegen der Verkehrssicherheit.
Tatsächlich meist dort, wo es keinen echten Grund für den Geschwindigkeitsvorschlag gibt, wo man also am meisten Geld kassieren kann.
Handhabe gibts trotzdem keine.
Heute erlebt: Auf der Hinfahrt zu meinem Termin auf einer autobahnähnlichen Bundesstraße sehe ich, wie gerade einer von der Autobahnmeisterei in der Gegenrichtung ein Verkehrszeichen mit der Aufhebung des Tempolimits abschraubt.
Auf dem Rückweg war inzwischen ein Schild mit 120 dran. Nichts gutes ahnend hielt ich Ausschau, und tatsächlich, nach einigen hundert Metern eine Radarfalle. Die letzten 30 Jahre war da freie Fahrt. Seit heute nicht mehr. Viele fahren die Strecke täglich, kennen die Schilder auswendig und übersehen vielleicht, daß heute morgen das eine Schild getauscht wurde. Da kann man gerade heute natürlich besonders gut abkassieren.
Man muß das auch ein wenig als Frustabbau der Polizei sehen. Verbrecher fangen ist mühsam, und die wehren sich vielleicht sogar, und haben dann noch Rechte als Beschuldigte. Mit Autofahrern ist es ganz einfach, Erfolgserlebnisse zu haben.
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"Für Tiere gibts es drei Kategorien: Pfanne, Grill, Backofen."
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