Blitzer in Fahrtrichtung links

4. Januar 2006 Thema abonnieren
 Von 
ebist
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Blitzer in Fahrtrichtung links

Hallo, bin vor Weihnachten in Zone geblitzt worden:
19km/h zu schnell... - 35 € Geldstrafe...

Das geschah aus einem Kombi, der in in Fahrtrichtung links stand.

Darf das denn sein? - Ist das zulässig?

Unsereins darf in Fahrtrichtung links NICHT parken/halten und meines Wissens auch nur Einsatzfahrzeuge, die NACHWEISLICH im Einsatz sind. Ob da wohl Blitzer dazu zählen - noch dazu, da diese meist keine amtlichen Bediensteten sind sondern 'Sub-Unternehmer' wie z.B. kommunale Verkehrsüberwachung

Weiß da jemand was? - Bitte helft mir!

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1493x hilfreich)

Ich sehe da kein Problem. Das Fahrzeug war doch im Einsatz. Immerhin wurde jemand geblitzt, der immerhin 19 km/h zu schnell war. Und worauf wollen Sie denn hinaus? Dass das Verwarnungsgeld nicht rechtmäßig wäre? Daraus wird nichts.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.388 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen