Hallo, bin vor Weihnachten in Zone geblitzt worden:
19km/h zu schnell... - 35 € Geldstrafe...
Das geschah aus einem Kombi, der in in Fahrtrichtung links stand.
Darf das denn sein? - Ist das zulässig?
Unsereins darf in Fahrtrichtung links NICHT parken/halten und meines Wissens auch nur Einsatzfahrzeuge, die NACHWEISLICH im Einsatz sind. Ob da wohl Blitzer dazu zählen - noch dazu, da diese meist keine amtlichen Bediensteten sind sondern 'Sub-Unternehmer' wie z.B. kommunale Verkehrsüberwachung
Weiß da jemand was? - Bitte helft mir!
-- Editiert von ebist am 04.01.2006 10:48:05
Blitzer in Fahrtrichtung links
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Grundsätzlich ist das "Blitzen von links" nicht zu beanstanden und rechtmäßig.
--- editiert vom Admin
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Sorry aber worum geht es Dir eigentlich? Fakt ist doch, dass Du zu schnell warst und erwischt wurdest. Wenn das Auto rechts gestanden hätte, wärst Du auch nicht langsamer gewesen. Natürlich kommst Du Dir ausgetrickst vor, weil Du das Blitz-Fahrzeug nicht gesehen hast. Ein Grund mehr um in Zukunft auch auf die linke Fahrbahnseite zu achten.
Mach doch keinen Bohei um eine Sache die weder Punkte noch Fahrverbot einbringt und zahl das Ticket.
Habe jetzt erst gesehen, dass die Frage auch noch doppelt gepostet wurde. Also hier der Beitrag nochmal:
Ich sehe da kein Problem. Das Fahrzeug war doch im Einsatz. Immerhin wurde jemand geblitzt, der immerhin 19 km/h zu schnell war. Und worauf wollen Sie denn hinaus? Dass das Verwarnungsgeld nicht rechtmäßig wäre? Daraus wird nichts.
Und jetzt?
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