Blitzer in Fahrtrichtung links

4. Januar 2006 Thema abonnieren
 Von 
ebist
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Blitzer in Fahrtrichtung links

Hallo, bin vor Weihnachten in Zone geblitzt worden:
19km/h zu schnell... - 35 € Geldstrafe...

Das geschah aus einem Kombi, der in in Fahrtrichtung links stand.

Darf das denn sein? - Ist das zulässig?

Unsereins darf in Fahrtrichtung links NICHT parken/halten und meines Wissens auch nur Einsatzfahrzeuge, die NACHWEISLICH im Einsatz sind. Ob da wohl Blitzer dazu zählen - noch dazu, da diese meist keine amtlichen Bediensteten sind sondern 'Sub-Unternehmer' wie z.B. kommunale Verkehrsüberwachung

Weiß da jemand was? - Bitte helft mir!

-- Editiert von ebist am 04.01.2006 10:48:05

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Don Carlo123
Status:
Schüler
(446 Beiträge, 82x hilfreich)

Grundsätzlich ist das "Blitzen von links" nicht zu beanstanden und rechtmäßig.

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#2
 Von 
guest123-336
Status:
Beginner
(130 Beiträge, 14x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#3
 Von 
barchetta
Status:
Praktikant
(562 Beiträge, 76x hilfreich)

Sorry aber worum geht es Dir eigentlich? Fakt ist doch, dass Du zu schnell warst und erwischt wurdest. Wenn das Auto rechts gestanden hätte, wärst Du auch nicht langsamer gewesen. Natürlich kommst Du Dir ausgetrickst vor, weil Du das Blitz-Fahrzeug nicht gesehen hast. Ein Grund mehr um in Zukunft auch auf die linke Fahrbahnseite zu achten. ;)

Mach doch keinen Bohei um eine Sache die weder Punkte noch Fahrverbot einbringt und zahl das Ticket.

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#4
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1492x hilfreich)

Habe jetzt erst gesehen, dass die Frage auch noch doppelt gepostet wurde. Also hier der Beitrag nochmal:

Ich sehe da kein Problem. Das Fahrzeug war doch im Einsatz. Immerhin wurde jemand geblitzt, der immerhin 19 km/h zu schnell war. Und worauf wollen Sie denn hinaus? Dass das Verwarnungsgeld nicht rechtmäßig wäre? Daraus wird nichts.

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