Hallo,
mal eine Frage:
Alle kennen nun den Richter der die Verkehrssünder freispricht. Es ist dieses Jahr durch alle Medien gegangen. Mir ist es eigentlich ziemlich egal, weil ich ordentlich fahre, aber wie jeden anderen hat es mich neulich auch getroffen. Es wird wohl 70 km/h Innerorts gewesen sein.
Nun einmal allgemein die Frage:
Gibt es eine Möglichkeit generell ein solches Verfahren einstellen zu lassen, weil es erkennbar keinen Grund der feststehenden Blitze gibt? Keine Gefahrenssitiuation oder ähnliches.
Oder dürften speziell in Sachsen gar keine Fotos gemäß des Urteils des BVerfG betreffend Mecklenburg-Vor.?
Welche Möglichkeiten hätte man in einen solchen Fall, das Verfahren zum Einstellen zu bewegen?
Viele Grüße
dorRob
Blitzer - Verwarnung aufheben?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
@dorRob,
zuerst mal vorweg:
Zulässige Höchstgeschwindigtkeiten (zHg´s) gelten dort,wo sie erlassen wurden,und das ohne zeitliche Begrenzung,es sei denn,diese sind durch Zusatzschilder markiert.
Es spielt keine Rolle,ob es mal nen Richter gb,der solche Verfahren eingestellt hat oder nicht,sowas wird mit Sicherheit in Deutschland ein Einzelfall sein,denn dieser Richtter darf ja in diesem Bereich nicht mehr richten,also hat man einen Gegner in dieser Sache mal ganz schnell von oberster Stelle mundtot gemacht.
Daher sehe ich keine Chance,gegen eine solche Geschwindigkeitskontrolle wirksam gegen an zu gehen.
In Zukunft halt besser aufpassen und entsprechend der Limits fahren.
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Hallo,
danke für deine kompetente Antwort.
Was ist eigendlich, wenn ich auf dem Foto durch den Sonnenschutz im Gesicht nur zu 2/3 erkennbar bin?
Kann man dieses Bild dann als unwirksam erklären lassen?
Und jetzt?
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