Bleiberecht nur durch Heirat oder auch anders?

4. Januar 2015 Thema abonnieren
 Von 
jim123
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 21x hilfreich)
Bleiberecht nur durch Heirat oder auch anders?

Hallo,
erst einmal kurz zu mir.
Ich bin 25, arbeite seit ca. 1 Jahr als Ingenieur.
Ich habe im Oktober vergangenen Jahres meine Freundin in Finnland kennengelernt. War da auf Besuch eines Freundes, der dort studiert hat. Sie kommt aus Russland und studiert in Finnland bis Ende Januar jetzt.
Um es kurz zu machen:
Das letzte mal war sie ca. 2 Wochen über Weihnachten hier. Hat mit mir, meiner Familie und meinen Freunden Weihnachten gefeiert und so weiter. Dort haben wir dann schlussendlich gemerkt, dass wir unsere Zukunft auch weiterhin zusammen verbringen wollen. Sie möchte dafür gerne nach Deutschland kommen.
Leider ist dies als Russin ja irgendwie nicht so einfach.
Sie muss ein 3-Monatiges Praktikum machen ab Februar und ab Sommer hätte sie dann ihren Abschluss und kann arbeiten.
Allerdings blicke ich noch nicht so ganz durch, was genau er füllt sein muss, damit sie hier bei mir bleiben kann. (Würde mir dann eine passende Wohnung nehmen, wo sie mit einziehen kann).
Als wirklich 100% Mittel, damit sie hier bleiben und auch arbeiten dürfte, wäre ja eine Heirat? (Als wirklich aller letzter Strohhalm)
Weiß hier jemand vielleicht mehr bzgl. Aufenthaltserlaubnis?
Aktuell hat sie ein Studentenvisum für Finnland.

Grüße

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23 Antworten
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#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32905 Beiträge, 17276x hilfreich)

Weiß hier jemand vielleicht mehr bzgl. Aufenthaltserlaubnis? Bestimmt - aber da müßten Sie mal eine konkrete Frage stellen. Sowas wie eine Freundschafts- oder Beziehungsaufenthaltserlaubnis existiert jedenfalls nicht. Außerhalb der Heirat fiele mir jetzt nur eine AE für einen Sprachkurs ein. Dazu müssen Lebensunterhalt und Krankenversicherung gesichert sein, und da kämen Sie ins Spiel.

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
jim123
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 21x hilfreich)

Gut, eine Aufenthaltserlaubnis für einen Sprachkurs wäre dann ja eine reine Erlaubnis, nur um die Sprache zu erlernen.
Parallel zu diesem Kurs wäre die Aufnahme einer Arbeitsstelle ja bestimmt nicht erlaubt?
Versichert ist sie immer noch über "zu Hause". Da besitzt sie eine vollwertige Krankenversicherung.

Ich habe auf den verschiedenen Seiten der Ämter gelesen, dass es verschiedene Voraussetzungen gibt, um hier bleiben zu dürfen.
Unter dem Punkt "Akademiker" stand ebenfalls so etwas wie "Ein Mindesteinkommen von über 47000€ / Jahr".
Das wird sie als Absolventin mit 22 Jahren ja niemals direkt erreichen. Das ist ja nun wirklich eine Stange Geld. Selbst ich als Ingenieur mit meinem 1 Jahr Erfahrung bin davon noch ein bisschen entfernt.
Das sind so die Sachen die mich verwirren, dass selbst, wenn sie ein Praktikum bekommt oder noch besser ein Jobangebot ab Sommer hier in Hamburg, dass sie dies nicht annehmen kann bzw. darf.

Wohnsitz wäre dann ja bei mir. Ich würde mir dann eine Wohnung nehmen und sie könnte bei mir wohnen. Ebenfalls würde ihre Familie aus Russland sie in der ersten Zeit mit unterstützen.
Ich möchte nur nicht, dass es so endet wie man ab und an mal hört "Ja, ich bin nach Deutschland ausgewandert, habe studiert, bin hochqualifiziert, aber ich darf einfach keinen Job annehmen".

Grüße und Danke

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32905 Beiträge, 17276x hilfreich)

Das sind so die Sachen die mich verwirren, dass selbst, wenn sie ein Praktikum bekommt oder noch besser ein Jobangebot ab Sommer hier in Hamburg, dass sie dies nicht annehmen kann bzw. darf. Das dient dem Schutz des dt. Arbeitsmarktes - ich dachte, es wäre allgemein bekannt, daß nicht jeder Mensch einfach in D arbeiten kann...
Versichert ist sie immer noch über "zu Hause". Da besitzt sie eine vollwertige Krankenversicherung. Gemeint ist eine KV in Deutschland - eine russische KV nutzt ihr hier nichts.
Wenn Sie unbedingt die umgehende Arbeitserlaubnis für sie erwirken wollen, dann müssen Sie in der Tat heiraten, was dann auch das Problem mit der KV löst.

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
jim123
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 21x hilfreich)

Okay.
Also genau so wie ich es mir gedacht habe.

Das heißt, es wirklich 100% Lösung bliebe nur die Heirat.

Dafür, dass immer groß gemeckert wird, man brauch in D mehr Fachkräfte, ist das nur alles irgendwie kompliziert...
Gibt es denn sowas wie ein Visum, welches für eine gewisse Zeit ausgestellt wird, auch wenn man nicht z.B. dieses Gehalt vorweisen kann?
Also z.B. Arbeitsvisum für 3 Jahre und danach muss man dann schauen bzgl. Verlängerung oder so?
Es muss im ersten Schritt ja nichts Permanentes sein. Nur für den ersten Aufenthalt (natürlich mehr als 1 Jahr).

Scheint so, als müsste ich mich dann doch nochmal im anderen Forum-Bereich umschauen bzgl. Heirat.
Oder wäre das hier auch der Bereich für Heirat eines nicht deutschen Partners?
Sind ja fließende Bereichsübergänge.

Grüße und Danke

3x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32905 Beiträge, 17276x hilfreich)

Also z.B. Arbeitsvisum für 3 Jahre und danach muss man dann schauen bzgl. Verlängerung oder so? Nur wenn die von Ihnen erwähnten Lohnuntergrenzen erreicht werden. In den sogenannten MINT-Berufen (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaft, Technik) sind es 37.000 Euro.
Oder wäre das hier auch der Bereich für Heirat eines nicht deutschen Partners? Na sicher - einen ausländischen Partner zu heiraten ist viel schwieriger als wenn zwei dt. Staatsangehörige zusammen zum Standesamt gehen.

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
jim123
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 21x hilfreich)

Mhh...okay.
Als Ingenieur o.Ä. 37k€ ist nicht unbedingt so schwer.
Leider geht das hier wohl doch eher in die wirtschaftliche Richtung. :(

Ja ich habe mal etwas darüber gelesen.
Es soll wohl einfacher sein, meine Dokumente ins (in diesem Fall) russische übersetzen zu lassen, dort zu heiraten und dann hier zum Amt zu gehen.
Es soll dort alles etwas weniger bürokratisch sein. Auch habe ich schon von Dänemark gehört.
Gibt es für "Heirat eines/einer nicht deutschen" hier im Forum schon eine allgemeines "FAQ"?
Ich bin ja bestimmt nicht der erste, der dieses Problem hat.
Ich wollte jetzt nicht extra einen neuen Thread eröffnen "Tipps, Tricks und Hürden bei Heirat eines/einer nicht deutschen".

Grüße und Danke

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32905 Beiträge, 17276x hilfreich)

Gibt es für "Heirat eines/einer nicht deutschen" hier im Forum schon eine allgemeines "FAQ"? Nein.
Es soll wohl einfacher sein, meine Dokumente ins (in diesem Fall) russische übersetzen zu lassen, dort zu heiraten und dann hier zum Amt zu gehen. Ähnliches habe ich auch schon gehört.

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

Hallo Jim,

unabhängig vom Rechtlichen halte ich das Heiraten zum Zweck der Aufenthaltserlaubnis für keine gute Idee, erst recht nicht in Deinem Alter und drei Monate nach dem Kennenlernen.

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"Morgenstund ist ungesund."

2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
jim123
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 21x hilfreich)

Dessen bin ich mir sehr bewusst.
Deswegen versuchen wir ja alles, um eine andere Lösung zu finden.


Ich habe heute Nachmittag eine Erstberatung bei einem Anwalt für Familien- und Ausländerrecht.
Zudem scheint er aus Russland zu kommen.

2x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32905 Beiträge, 17276x hilfreich)

Es gäbe da noch die AE zur Arbeitssuche: http://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__18c.html Diese berechtigt nicht zur Arbeit - es stellt sich also wieder die Frage nach der Sicherung des Lebensunterhaltes und nach der Krankenversicherung.

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

2x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
jim123
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 21x hilfreich)

Wäre ja sichergestellt, wenn ich mir eine Wohnung nehmen würde.
Sie könnte da ja mitwohnen. Verpflegung ist ja auch nicht das Ding.

Die Sache mit der Krankenkasse wäre noch offen...

2x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32905 Beiträge, 17276x hilfreich)

Sie könnte da ja mitwohnen Davon wird man aber nicht satt. Anders gesagt - Geld muß auch da sein. Lesen Sie mal dies hier (und bedenken Sie die finanziellen Risiken!): http://de.wikipedia.org/wiki/Verpflichtungserkl%C3%A4rung_%28Ausl%C3%A4nderrecht%29

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

-- Editiert muemmel am 05.01.2015 13:50

2x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
jim123
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 21x hilfreich)

Der Artikel sagt ja im Groben aus:

Du unterschreibst, dass du für ALLE Kosten aufkommst, WENN etwas passiert.

Geld, dass sie bei mir mitwohnen und essen kann, ist von meiner Seite aus nicht das Problem. Ihre Eltern würden auch etwas helfen.
Kritisch wird es nur, wenn ich die komplette Krankenkasse bezahlen muss + ggf. was sonst noch anfällt (Da bin ich grad noch am schauen, was das sein kann).
Wie ist es mit der Haftpflichtversicherung in diesem Fall?
Wenn ich für alles bürgen muss, ist das echt übel...

-- Editiert jim123 am 05.01.2015 14:01

2x Hilfreiche Antwort


#15
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

Da kann sehr viel Geld zusammenkommen für das Sie dann voll haften. Mit Ehe wirds auch nicht billiger.

Auch wenn das etwas unromantisch klingt, helfen Sie der Frau, aber unternehmen Sie weitere Schritte erst, wenn sie von selbstverdientem Geld lebt und aufenthaltsmäßig alles im Reinen ist.

Oder schlagen Sie ein gemeinsames Leben in Rußland vor...

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"Morgenstund ist ungesund."

2x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
jim123
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 21x hilfreich)

Ich helfe Ihr so gut Ich kann.
Im Prinzip verwende ich meine ganze Freizeit.

Darüber hatte ich auch schon nachgedacht.
Wir haben auch drüber gesprochen.
Allerdings habe ich hier einen aktuell perfekten Job.
Wenn ich rüber gehen würde, dann müsste ich mich um einen neuen Job bemühen. Zumal es meinen Fachbereich dort drüben nicht so gibt. Ich konnte nichts finden.

2x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32905 Beiträge, 17276x hilfreich)

Wenn ich rüber gehen würde, dann müsste ich mich um einen neuen Job bemühen. Ich glaube, der Kollege meinte auch eher, Sie sollten das vorschlagen, um ihre Reaktion zu testen - ob es ihr wirklich um Ihre Person geht oder doch eher um den Weg nach D...
Unabhängig von der rechtlichen Fragestellung: Spricht sie überhaupt ausreichend Deutsch, um hier zu arbeiten?

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

2x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
jim123
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 21x hilfreich)

Ja das haben wir alles schon durch gesprochen.
Sie könnte drüben über Beziehungen leichter an einen Job kommen und wir hätten sogar eine Wohnung für uns.
Allerdings sieht es für mich drüben nicht sehr gut aus trotz Ing-Abschluss.

Außer meiner Person gibt es für sie wirklich keinen Grund.

2x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

Sie sind ein gutverdienender junger Ingenieur im von Rußland aus gesehen goldenen Deutschland. Das spricht nicht gegen die Beziehung, aber für Vorsicht und Zurückhaltung beim Eingehen von finanziellen und rechtlichen Verpflichtungen. Eine gute Beziehungen verträgt auch Jahre des noch nicht Zusammenlebens, vor allem in Ihrem Alter.

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"Morgenstund ist ungesund."

2x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
jim123
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 21x hilfreich)

Natürlich verträgt es das noch nicht zusammen leben.
Aber es ist ein unterschied, ob ich zu ihr mal eben spontan am Freitag Nachmittag für das Wochenende 2/3 Stunden mit dem Auto fahre um sie jede Woche zu sehen oder ob ich dafür 1. 2,5h Stunden fliegen muss und 2. Jedes mal ein neues Visum benötige.
Das ist leider das große Hindernis.
Visum = Nicht spontan
Das macht das ja alles so kompliziert...

Sie kommt Samstag zu mir und bleibt dann 8 Tage.
In dieser Woche hofft sie bzw. wir, dass sie das ein oder andere Gespräch bekommt, um sich irgendwo hier vorzustellen um dann (spontan) ein (langes) Praktikum und/oder Job bekommt.
Vielleicht auch mal spontan bei einer Firma reinschauen.
Irgendwie sowas, auf jeden Fall irgendwie auf die Suche machen.
Was anderes fällt mir bzw uns nicht ein...

2x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
ya338
Status:
Lehrling
(1349 Beiträge, 1801x hilfreich)

quote:
Sie kommt Samstag zu mir und bleibt dann 8 Tage.
In dieser Woche hofft sie bzw. wir, dass sie das ein oder andere Gespräch bekommt, um sich irgendwo hier vorzustellen um dann (spontan) ein (langes) Praktikum und/oder Job bekommt.
Vielleicht auch mal spontan bei einer Firma reinschauen.
Irgendwie sowas, auf jeden Fall irgendwie auf die Suche machen.
Was anderes fällt mir bzw uns nicht ein...

Ohne Arbeitserlaubnis darf sie überhaupt nicht angestellt und beschäftigt werden und diese Arbeitserlaubnis wird sie mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht bekommen, solange es Einheimische oder vorzugsberechtigte Ausländer gibt, die diese Arbeit auch machen können.

Es sei denn, sie verfügt über eine außergewöhnliche Qualifikation, die hier dringend benötigt und überdurchschnittlich honoriert wird.

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""

2x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
jim123
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 21x hilfreich)

Bezogen auf ihr spezielles Studium in dem Fachbereich + Sprachenkenntnisse.

Edit:

Ich weiß das es diese Regelung gibt.
Bezüglich dessen und den anderen Punkten war ich ja bereits bei einem Anwalt zur Beratung.

-- Editiert jim123 am 19.01.2015 10:46

2x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
ya338
Status:
Lehrling
(1349 Beiträge, 1801x hilfreich)

quote:
Ich weiß das es diese Regelung gibt.
Bezüglich dessen und den anderen Punkten war ich ja bereits bei einem Anwalt zur Beratung

....ja und ?
Auch ein Anwalt kann die bestehenden Gesetze nicht aendern.

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2x Hilfreiche Antwort

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