Bitte um Tipp - Abmahnung wegen 20-Sekunden-Stream

20. November 2016 Thema abonnieren
 Von 
Froschlocke
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Bitte um Tipp - Abmahnung wegen 20-Sekunden-Stream

Guten Tag,
für einen Freund bräuchten wir bitte einen Tipp, wie man am besten mit einem Anwaltsschreiben umgeht.
Ein Mann hat per Bittorrent einen Spielfilm per Stream ca. 20 Sekunden versucht anzugucken. Es kam aber ein schwarzer Bildschirm,
der Film wurde nicht geladen, der Freund hat die Sache abgebrochen.
Jetzt wendet sich eine Anwältin im Auftrag der Filmgeselschaft an unseren Freund in einem Brief. Vorwurf: Mittels eines Filesharing-Programes
sei ein Inhalt weitergegeben worden. Der richtige Film wurde genannt. Der Brief behautet, der Film sei
heruntergeladen worden. Der Film sei dabei vielen Personen zur Verfügung gestellt worden.
Auch bei "vermeintlichen Streamingdiensten" handele es sich in Wirklichkeit um Filesharing-Programme.
In dem Brief steht auch indirekt,dass die "Download"Angebotszeit 20 Sekunden betrug.
In dem Haushalt wohnt noch ein 13-jähriger Sohn. In dem Brief steht, dass man - falls man angibt,
nicht selber den Film heruntergeladen zu haben, verpflichtet sei mitzuhelfen, die Person zu ermitteln, die es gewesen ist/gewesen sein könnte.
Der Freund ist Engländer, die Sache passierte in Deutschland.
Die Anwältin macht geltend:
a Anspruch auf Unterlassung: Eine Unterlassungserklärung soll abgegeben werden.
b Schadenersatz: 700 Euro wird angeboten
c Aufwendungsersatz: 215 Euro Kosten
Gesetzte Frist bis zur Abgabe der Erklärung: 24.11.16
Zahlungsfrist: 4.12.16
Es wäre total super, wenn uns jemand einen Tipp geben könnte, wie man sich jetzt am besten verhält.
Vielen Dank im Voraus und einen guten Tag
Christian

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119627 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Froschlocke):
Vorwurf: Mittels eines Filesharing-Programes sei ein Inhalt weitergegeben worden.

Und? War dem so?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Froschlocke
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Bittorrent ist scheinbar so aufgebaut. Er hat es aber nicht bewusst hochgeladen.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119627 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Froschlocke):
Bittorrent ist scheinbar so aufgebaut.

Das ist bekannt, aber man kann auch das hochladen verhindern.

Wenn er da nichts gemacht hat, dann hat er ein Problem.



Ich würde da zu einem Anwalt raten, denn oft sind diese Unterlassungserklärungen zu weit gefasst und der kann auch prüfen, ob der Schadenersatz gerchtfertigt ist.


Was für ein Film war das denn?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
Froschlocke
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Das weiß ich leider nicht

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#5
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Zitat:
Er hat es aber nicht bewusst hochgeladen.


Darauf kommt es nicht an.

Zitat:
In dem Brief steht auch indirekt,dass die "Download"Angebotszeit 20 Sekunden betrug.


Wie genau war das formuliert?

Im übrigen ist relativ unerheblich, wie lang der Teil eines urheberrechtlich geschützten Werkes war; auch 20 Sekunden von "Herr der Ringe" sind geschützt.

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#6
 Von 
Froschlocke
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Genau wurde festgestellt, dass Sie anderen Nutzern das Werk .... von HH:MM:30 bis HH:MM:50 zur Verfügung gestellt haben.

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#7
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Das könnte natürlich bei der Höhe der Schadensersatzforderung relevant sein, allerdings lassen sich Gerichte erfahrungsgemäß nicht auf Diskussion einen, wie viele Leute davon nun potentiell wie viel herunterladen konnten oder nicht.

Ist trotzdem ungewöhnlich; normalerweise machen die Rechteinhaber Stichproben im Abstand von mehreren Stunden und die Gerichte nehmen dann an, das Werk sei dann *mindestens* so lange angeboten worden, ggfs. aber auch länger (sodaß auch dort das Argument "aber es gibt keinen Beweis für außerhalb dieser X Stunden" nicht fliegt).
Daß Proben im Abstand von wenigen Sekunden genommen werden und dann solche "edge cases" überhaupt abgemahnt werden, hätte ich jetzt nicht erwartet. Hilft einem aber auch nichts. ;)

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#8
 Von 
FareakyThunder
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 610x hilfreich)

Zitat (von Froschlocke):
Ein Mann hat per Bittorrent einen Spielfilm per Stream ca. 20 Sekunden versucht anzugucken.


BitTorrent ist kein Streaming und funktioniert auch nicht so.

Bei BitTorrent werden einzelne Dateifragmente in beliebiger Reihenfolge von anderen BitTottent Nutzern runtergeladen. Dateifragmente, die man schon runtergeladen hat, werden wiederum anderen BitTorrent Nutzern zum Download angeboten (außer man verbietet dies explizit in den Einstellungen des BitTorrent Program).
Das BitTorrent-Programm verkündet, für jeden sichtbar den es interessiert, "Hallo ich habe Fragmente 2548346, 65488, 4686138, und 146648 von Datei 8cc09c7c25a1c8b67eb905acb82c49e9469e198c54b8c8f6ea9f0602ea3841f5. Wer die braucht kann die bei mir beziehen"

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#9
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Man kann allerdings bei einigen dieser Clients eine "Vorschau" bekommen, bei der man sich das ansehen kann, was man schon an Fragmenten heruntergeladen hat, vielleicht meint der TE das.

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