Bitte um Hilfe bei einer Klausel meines MV?!

28. Mai 2014 Thema abonnieren
 Von 
HugoHorst
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Bitte um Hilfe bei einer Klausel meines MV?!

Hallo alle zusammen,

ich hab meine Wohnung gekündigt und nun geht es darum das ich in meiner jetztigen Wohnung Laminat im Wert von 500€ (Rechnung noch vorhanden!) auf meine Kosten verlegt habe.

Jetzt möchte ich das ungern meinen Vermieter schenken, sodass er das bei der nächsten Vermietung das noch schön anpreisen kann.

In meinem Mietvertrag hab ich nun folgende Klausel gefunden die ich nicht so ganz verstehe :(
Vllt kann mir das einer kurz erklären bzw anhand von Zahlenbeispielen rechnerisch darlegen??

quote:
Übernimmt der Vermieter beim Auszug des Mieters dessen Einbauten oder bauliche Veränderungen, so hat er dem Mieter die nachgewiesenen Kosten zu erstatten, abzüglich eines angemessenen Abschlages für Abnutzungen.
Als angemessener Abzug wird eine Pauschale von

2 Prozent 5 Prozent X 10 Prozent

der vom Mieter investierten Kosten für jedes Jahr Wohndauer vereinbart


(In meinem Mietvertrag sind 10% angekreuzt, deshalb hab ich das fett makiert)
Meine Wohndauer für diese Wohnung betrug exakt 2 Jahre. Welche Summe kann ich in dem Falle verlangen von meinem Vermieter, der gerne das Laminat drinbehalten möchte??

Bin dankbar für jeden Hinweis

Gruß HugoHorst

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

Zuerst einmal muss der Vermieter das Laminat nicht übernehmen. Üblicherweise sind mietereigene Einbauten von diesem zu entfernen. Ich hoffe auch, dass vor Einbringung des Laminats die Erlaubnis dazu vom Vermieter eingeholt wurde?

Was die Klausel angeht würde ich das so verstehen, dass pro Jahr 10 % vom Wert abgezogen werden. Würden also bei einem Preis von 500 Euro, 400 Euro verbleiben.

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#2
 Von 
HugoHorst
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Anjuli123

quote:
Ich hoffe auch, dass vor Einbringung des Laminats die Erlaubnis dazu vom Vermieter eingeholt wurde?


Ja das wurde sie. Leider nicht schriftlich aber mündlich unter Zeugen (klingt immer so kriminell mit Zeugen usw :) )

Mein Vermieter hat ja schon signalisiert er würde gerne das das Laminat drin bleibt, weil es es in große Fläche is die auch fachmännisch verlegt worden ist. Nur will ich ihm zuvor kommen und einen Preis nennen, der sich in etwa mit der Klausel einigt.

Okay aber ich wohne jetzt genau 2 Jahre hier. Denn laut Klausel 10% vom Wert pro Wohnjahr ...also wenn ich dich richtig verstanden habe, sind ja
10% von 500€ = 50€ pro Wohnjahr
bei 2 Jahren = 100€ die von der Gesamtsumme abgezogen werden müssen ja?

Gruß HugoHorst

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#3
 Von 
joebeuel
Status:
Lehrling
(1981 Beiträge, 1538x hilfreich)

Du kannst dem Vermieter alles anbieten, aber er muss nicht darauf eingehen. Theoretisch könnte der Vermieter von dir den Ausbau verlangen, dann hättest du noch zusätzliche Kosten für den fachmännischen Ausbau und die Entsorgung...

Am besten fragst du den Vermieter mal, was er denn für das Laminat zahlen will.

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#4
 Von 
HugoHorst
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

quote:
Du kannst dem Vermieter alles anbieten, aber er muss nicht darauf eingehen


Ja gut das is richtig. Es geht mir ja um diese Klausel wie die zu rechnen bzw zu verstehen is, denn er möchte ja gerne meine Einbauten bzw baulichen Veränderungen übernehmen. Das is ja schonmal geklärt.

Meine Frage bezieht sich ja wie das anhand dieser Klausel zu rechnen is? Ich steig da nämlich nicht wirklich hinter :(

Wenn wir nachher zu weit mitm Preis auseinander liegen, reiß ich das sowieso raus. Es geht mir halt nur darum, was er mir anhand dieser Klausel im MV zahlen müsste, wenn er es definitiv drinbehalten möchte?

Gruß

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#5
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16555 Beiträge, 9319x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Okay aber ich wohne jetzt genau 2 Jahre hier. Denn laut Klausel 10% vom Wert pro Wohnjahr ...also wenn ich dich richtig verstanden habe, sind ja
10% von 500€ = 50€ pro Wohnjahr
bei 2 Jahren = 100€ die von der Gesamtsumme abgezogen werden müssen ja? <hr size=1 noshade>


Ja.
Bleiben also 400€.



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"
Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."

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