Bitte nochmal zum Renovierungsgeld !

7. Januar 2010 Thema abonnieren
 Von 
guest-12324.03.2016 12:29:51
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 3x hilfreich)
Bitte nochmal zum Renovierungsgeld !

Als ich vor drei Jahren in meine Whg. eingezogen bin habe ich eine völlig unrenovierte Whg. übergeben bekommen und dann hieß es das die Whg. so günstig ist (mit B-schein) weil die Mieter selbst dafür verantwortlich sind für das instandsetzen dieser! Nun wurde mir gesagt das von der Miete (monatlich) 15 Euro Einbehalten werden auf die der Mieter alle 3 jahre Anspruch hat ( 36X15 =540Als ich vor drei Jahren in meine Whg. eingezogen bin habe ich eine völlig unrenovierte Whg. übergeben bekommen und dann hieß es das die Whg. so günstig ist (mit B-schein) weil die Mieter selbst dafür verantwortlich sind für das instandsetzen dieser! Nun wurde mir gesagt das von der Miete (monatlich) 15 Euro Einbehalten werden auf die der Mieter alle 3 jahre Anspruch hat ( 36X15 =540 Euro ) seine Whg. zu verschönern oder zu streichen, tapezieren ect. !
Nun war das gestern soweit und ich habe mal so gefragt was jetzt ist ;-) darauf sagte mir meine Miet-verwalterin (www.selbsthilfe-linden.de/) .....ja neee ooh ich kann ihnen wenn sie mir Quittungen vorlegen für Farbe und Lacke einen Teilbetrag von Ihrem angesparten dann höchstens geben da wir ja Geld Einbehalten falls sie mal ausziehen sollten für die Renovierung der Whg. , und für Teppich ist dieses nicht gedacht ! Sie konnte mir dabei nicht in die Augen schauen , und mein Bauchgefühl sagte mir auf dem Heimweg da stimmt etwas nicht ! Ist da nicht irgendwo der Fuchs begraben ? Euro ) seine Whg. zu verschönern oder zu streichen, tapezieren ect. !
Nun war das gestern soweit und ich habe mal so gefragt was jetzt ist ;-) darauf sagte mir meine Miet-verwalterin (www.selbsthilfe-linden.de/) .....ja neee ooh ich kann ihnen wenn sie mir Quittungen vorlegen für Farbe und Lacke einen Teilbetrag von Ihrem angesparten dann höchstens geben da wir ja Geld Einbehalten falls sie mal ausziehen sollten für die Renovierung der Whg. , und für Teppich ist dieses nicht gedacht ! Sie konnte mir dabei nicht in die Augen schauen , und mein Bauchgefühl sagte mir auf dem Heimweg da stimmt etwas nicht ! Ist da nicht irgendwo der Fuchs begraben ?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Laird Mortimer
Status:
Lehrling
(1065 Beiträge, 205x hilfreich)

Das könnte ein neuer HighScore sein.



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#2
 Von 
guest-12307.01.2010 12:19:01
Status:
Praktikant
(764 Beiträge, 112x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#3
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

klingt nach ganz übler abzocke. Prüfe mal, was im Mietvertrag steht zu den Schönheitsreparaturen. Bitte aber den exakten (!) Wortlaut zitieren! Ansonsten spricht vieles dafür, dass sich ein Anwalt die Sache anschauen sollte. ggf. kann der mit hilfe eines Beratungsscheins finanziert werden.



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"justice"

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12307.01.2010 12:19:01
Status:
Praktikant
(764 Beiträge, 112x hilfreich)

quote:
klingt nach ganz übler abzocke.

Nur weil alles doppelt gepostet wurde ?

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