Bitte helft mir

6. Januar 2005 Thema abonnieren
 Von 
raptor0108
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Bitte helft mir

Hallo,

Ich habe folgendes Problem.
Habe heute post von ein Anwalt bekommen er sagte mir das
ich am 05.11.03 (Datum stimmt)bei Ebay ein Artikel Verkauft haben,(was ich aber nie gemacht habe.) da der Artikel falsch geliefert wurde ist er nun zurückgetreten und fordet sein geld + anwaltsgebühren zurück. was ich ja nun garnicht verstehen kann. Habe soebend die alten kontoauszüge von 03 abgeglichen und mir ist aufgefallen das geld von unbekannt eingegangen ist.Habe mich wohl damals nicht darum gekümmert.

Wie soll ich mich jetzt verhalten? Der Verkäufer den namen habe ich zwar von anwalt bekommen aber nicht mehr und nun kann der anwalt den eigentlichen verkäufer nicht ausfindig machen und erhebt er die vorderung nun gegen mich weil der betrag auf mein konto ging.

Bitte um dringende hilfe.


-- Editiert von raptor0108 am 06.01.2005 16:17:51

Problem bei eBay und Co?

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21 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Tommy21
Status:
Praktikant
(610 Beiträge, 132x hilfreich)

Hi,

ja da bleibt wohl nur auf alle Forderungen des Anwalts schnell und bedingungslos einzugehen!

Was soll man sonst machen??

Da fällt mir ein:

Ich bekomme auch noch von jemandem Geld (10000€), aber den Namen weiß ich nicht mehr...

Bitte überweisen sie mir den Betrag auf mein Konto, ok?

Gruß Tommy

PS. Das Datum stimmt??

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Ralf B.
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo,
nach deiner Aussage hast Du nichts verkauft aber Geld erhalten. Der Käufer hat Ware erhalten , aber Du hast nichts verkauft.
Dann ist die Geschichte auch noch von 2003. Für mich erscheinen an dieser Stelle viele viele ????????
Hatte evtl. zum damaligen Zeitpunkt jemand aus Deinem Bekanntenkreis zugriff auf Deinen Account ?
Mfg aus HH

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
raptor0108
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

Nein ich habe nichts verkauft und auch nicht weggeschickt.Der Artikel wurde ja nicht über meine zugang verkauft sonder eines Herrn x das geld ist nur dummerweise auf mein konto gegangen fehler von dem Verkäufer.

Mfg

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Aber wieso sollte ein Verkäufer liefern, wenn er das Geld nicht hat? In diesem Fall muss es ja so sein.

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#5
 Von 
Laeuschen
Status:
Lehrling
(1293 Beiträge, 65x hilfreich)

Was ist denn hier los? Geld erhalten, aber nichts verkauft. Der Typ hat Ware erhalten, von einem Vk, der kein Geld erhalten haben kann. Der Vk, der gesendet hat, ist ein ominöser Mr. X.

Wenn das alles so ist, wie Sie schildern, dann sagen Sie dem Herrn RA, dass Sie nichts verkauft haben, und dass doch der Käufer wissen sollte, bei wem er gekauft hat (Auktionsende-Mail von Ebay), und dass das nicht Ihr Problem ist, wenn jemand Ihnen Geld überweist, was Sie nicht verlangt haben.

Ich würde sagen, Sie sind nicht dafür verantwortlich, Zeit und Kosten in die Suche nach jemand zu investieren, der Ihnen Geld überweist, um zu klären, warum er das macht.

So ein Blödsinn....und der Knaller ist: Wir haben 2005....sehr mysteriös, das Ganze!!!

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" Mein sehr junger Padawanschüler...möge die Macht mit dir sein!"

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#6
 Von 
guest123-2087
Status:
Praktikant
(918 Beiträge, 174x hilfreich)

Natürlich ist es Ihr Problem, wenn Ihnen jemand Geld überweist, welches Ihnen nicht zusteht. Sie hätten bei der Bank den Fehler aufklären müssen. Es ist ein Trugschluß zu denken dafür kann ich nichts, soll sich der Falschüberweisende doch melden.

Wo sich mir auch viele ?????? auftun, ist der Satz: Das Datum stimmt. Wie kann ein Datum stimmen, wenn Sie angeblich nichts verkauft haben?

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#7
 Von 
Laeuschen
Status:
Lehrling
(1293 Beiträge, 65x hilfreich)

Dem kann nicht so sein. Wenn ich z.B. Geld von einer Behörde, siehe AG oder AH vom guten, alten Arbeitsamt erhielt, war ich verpflichtet, zu prüfen, ob die mir auch nicht zu viel zahlen. Also: das Amt macht einen Fehler, ich stehe dafür gerade, habe die Meldepflicht; melde oder prüfe ich es nicht, habe ich ein Problem. Gleiches bei z.B. Einschreiben einer Behörde: geht es um eine Frist, die ich nicht einhalten kann, weil ich das Schreiben nicht rechtzeitig erhalte, ist es einzig und allein mein Problem.

Bei Privatmenschen: Schreibt mir jemand ein Einschreiben, ich hole es nicht ab, und da ist z.B. eine Kündigung drin - dann ist das das Problem des Versenders, wenn ich keine Lust habe, es abzuholen, und somit die Kündigung nicht fristgerecht ankommt - sein Problem. Gemein, aber ist so.

Gleiches bei einer Überweisung: ein Privatmensch überweist mir Geld - das ist einzig und allein sein Problem! Wenn er den Fehler entdeckt, kann er das mit dem Bankinsitut klären, und wenn der Fehler einleuchtend ist, kann man es vielleicht rückgängig machen. Aber: merkt er es nicht - sein Pech...

Ich komme aus einem großen Verwandten- und Bekanntenkreis von sowohl Industriekaufleuten (bin ich auch selbst ursprünglich) als auch Bankkaufleuten - es ist so, auch wenn es nicht immer "fair" zu sein scheint. Aber solche Falschbuchungen kommen tagtäglich mehrmals an Banken vor - und es verhält sich immer so, wie eben geschildert.

Diesen Sachverhalt kann Ihnen jeder vom Fach so bestätigen. Habe mich gerade auch extra nochmals schlau gemacht....

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" Mein sehr junger Padawanschüler...möge die Macht mit dir sein!"

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#8
 Von 
guest123-2087
Status:
Praktikant
(918 Beiträge, 174x hilfreich)

Wenn Sie ein Einschreiben nicht abholen, setzen Sie sich selbst in Annahmeverzug.

Wenn Sie eine Überweisung erhalten, die Ihnen nicht zusteht, müssen Sie diese zurückzahlen.

Gruss
Susi

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#9
 Von 
Laeuschen
Status:
Lehrling
(1293 Beiträge, 65x hilfreich)

Nein! definitiv nicht! es unterscheidet sich nach behördlich und privat! zum thema einschreiben kann ich ihnen gerne auf wunsch viele andere (gerichts)urteile raussuchen - ich habe ein grundstudium in jura hinter mir (jaja, es dauert, bis man den richtigen beruf für sich findet...)- das ist so! das risiko des fristgerechten ankommens trägt allein der privatmann, der es sendet! gerade im mietrecht wirkt sich das oft so aus!!!

thema überweisung: ist genauso. erkundigen sie sich.

aber durch unsere zwei-mann (frau??)-diskussion helfen wir raptor auch nicht viel weiter - vielleicht sollten wir uns primär hierauf konzentrieren.

tipp an raptor: holen sie sich gern nochmals an der bank persönlich die auskunft ab...wenn der mensch dort ahnung hat, wird sich das eh schnell lösen.

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" Mein sehr junger Padawanschüler...möge die Macht mit dir sein!"

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Stefan72
Status:
Schüler
(200 Beiträge, 25x hilfreich)

ZITAT

Habe heute post von ein Anwalt bekommen er sagte mir das
ich am 05.11.03 (Datum stimmt)bei Ebay ein Artikel Verkauft haben.

Wie konnten Sie das denn noch nachprüfen ??? Solange sind die Daten doch nicht bei Ebay gespeichert.

( oder habe ich hier etwas falsch verstanden ?? )

Die Geschichte klingt doch wirklich etwas seltsam. Wenn man Ihnen schon mit guten Tips helfen soll, dann würde ich es doch einmal mit der Wahrheit probieren.

Also ich finde dies persönlich doch sehr unglaubwürdig.

gruß

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Laeuschen
Status:
Lehrling
(1293 Beiträge, 65x hilfreich)

das mit dem datum hat mich auch verwundert, stefan, und ich muss auch sagen: alle tipps hier helfen niemandem, wenn in dem geschilderten Ausgangsproblem irgendetwas geschönt sein sollte. dann ist jeder tipp hier unnütz und zeitverschwendung!!!!

das hat auch nichts mit subjektivität zu tun - meine eigenen schilderungen sind immer subjektiv - aber trotzdem muss man die dinge so schildern, wie sie sind - was keinerlei unterstellung darstellen soll.

und das mit dem datum, das stimmen soll, wundert mich auch - oder ist hier allein der geldeingang auf dem konto gemeint???!!!

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" Mein sehr junger Padawanschüler...möge die Macht mit dir sein!"

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Stefan72
Status:
Schüler
(200 Beiträge, 25x hilfreich)

@Laeuschen

Ich muß ganz ehrlich sagen, das dieses Anliegen nicht Wahrheitgemäß geschildert wurde, oder aber auch das der Verfasser sich hier doch etwas schwer verständlich ausgedrückt hat, oder ?? Also ich kann dies nicht nachvollziehen. Vielleicht wäre ja eine erneute Stellungsnahme sinnvoll. Ansonsten können wir dieses Thema hier abhacken.

gruß

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Laeuschen
Status:
Lehrling
(1293 Beiträge, 65x hilfreich)

volle zustimmung!

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0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
guest123-2087
Status:
Praktikant
(918 Beiträge, 174x hilfreich)

@ Laeuschen

Wenn ich eine Kündigung per Einschreiben erhalte, nicht erreichbar bin und das Einschreiben trotz Benachrichtigung im Briefkasten nicht abhole, dann bin ich im Annahmeverzug. Die Kündigung wurde mir fristgemäss zugestellt.

Wenn ich eine Überweisung auf mein Konto erhalte, welche ich nicht zuordnen kann und ungerechtfertigt erhalten habe, dann muss ich sie spätestens wenn der Überweiser sie einfordert wieder zurückzahlen. Merkts der Überweiser nicht, dann haben Sie recht und es ist sein Pech.

In diesem Fall wurde der Fehler aber bemerkt, also muss die Leistung erstattet werden.

Wobei hier einiges nicht stimmt. Ich hätte gerne mal die Definition des Satzes: Aber das Datum stimmt.

Gruss
Susi

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Stefan72
Status:
Schüler
(200 Beiträge, 25x hilfreich)

@susiratlos

ist ja alles richtig, aber das Anliegen wie es geschildert wurde ist nicht verständlich und nachvollziehbar.

gruß

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Laeuschen
Status:
Lehrling
(1293 Beiträge, 65x hilfreich)

es ist eben nicht alles richtig....

wir unterscheiden privat und behördlich!!! bei behördlich, susi: vollste zustimmung.

bei privat: ob in meinem briefkasten oder nicht - entscheidend ist, dass ich es in den händen halte, was nutzt mir ein brief im kasten, wenn ich z.b. im urlaub bin??? oder wollen sie jetzt behaupten, dutzende von gerichtsurteilen sind falsch und sie haben recht????? wohl kaum. ich dachte früher genauso wie sie, haargenauso!!! aber: es ist in der deutschen rechtsprechung nicht so! erkundigen sie sich - es soll ja menschen geben, die auch ein hauptstudium in jura absolviert haben ;) die werden es ihnen auch nicht anders schildern, glauben sie mir.

thema überweisung: so ist es - fordert er es zurück - muss er es natürlich bekommen, es ist schließlich sein geld. aber wenn er nix macht - muss ich auch nichts tun. schön, dass wir uns wenigstens hier einigen konnten ;)

und da es raptor ja auch nur um überweisung, nicht um einschreiben ging - ist der punkt ja auch die hauptsache hier ;)

warten wir doch erstmal ab, was raptor schreibt...

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#17
 Von 
Laeuschen
Status:
Lehrling
(1293 Beiträge, 65x hilfreich)

noch ein beispiel:

ich war einst mieter einer wohnung. diese habe ich per einschreiben fristgerecht gekündigt, das einschreiben war also voll im zeitrahmen unterwegs. leider war mein vermieter verreist und erhielt es somit eine woche nach der kündigungsfrist.

ich dachte - nun, sein problem, ich habe doch alles richtig gemacht.

falsch!!! ich trage die sorge, dass er das schreiben auch wirklich erhält - nicht er. ist er in urlaub, ist es nicht sein problem, sondern meins.

das musste ich damals lehrgeldmäßig akzeptieren - eine klage wäre nie und nimmer durchgekommen, da es schon zahlreiche präzedenzfälle gab, wo auch für den vermieter entschieden wurde--- immer! und nie für den mieter!

anders natürlich bei behördlichem absender - da gerate ich als adressat in den von ihnen schon eingangs erwähnten annahmeverzug, vollkommen richtig.

wenn ich in urlaub bin und ein schreiben mich nicht rechzeitig erreicht - zum beispiel eines, wo drinsteht, dass ich gegen einen amtsbeschluss 4 wochen widersprechen kann, und ich bin aber sechs wochen in urlaub - dann ist das einzig und allein mein fehler und mein problem und ich trage die konsequenzen!!!

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0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Laeuschen
Status:
Lehrling
(1293 Beiträge, 65x hilfreich)

wobei man nun auch sagen muss...nur ein einwurfeinschreiben kann im briefkasten landen, das eher in diesen fällen hier bevorzugte einschreiben gegen unterschrift mit rückschein kann ja gar nicht einfach so im briefkasten landen, sondern muss ja gegengezeichnet werden!

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0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Mellas
Status:
Praktikant
(603 Beiträge, 17x hilfreich)

@Datum stimmt

Raptor schrieb doch, dass er die Kontoauszüge geprüft hat und dort einen Geldeingang fand.
Und was die falschbuchung angeht.
Muss man wirklich nicht zurückzahlen.
Und dies gilt sogar unter gewissen Umständen für Falschbuchungen von z.B. Arbeitsamt.

-----------------
"Gruss
Mellas Frust"

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
raptor0108
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
Also am 10.11.03 ist bei mir geld eingegangen .also wird wohl das auktions ende am 5.11.03 stimmen!!!. das hierzu,habe ja auch kein problem es zurückzuzahlen mich stört nur das ich die anwaltskosten zahlen muss was ich nicht einsehe.

Aber Danke für die Antworten.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Laeuschen
Status:
Lehrling
(1293 Beiträge, 65x hilfreich)

wenn alles genau so ist - wüsste ich auch keinen grund, warum sie den anwalt zahlen sollen. das geld, was ihnen fälschlich überwiesen wurde, steht ihnen nicht zu, das wissen sie ja selbst auch. das geben sie zurück und damit muss es doch getan sein! sie können ja dann offensichtlich nichts dafür; teilen sie das dem RA so mit!

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