>Bitte helft mir - Ärger mit Best Energy/Media Inkasso/RA Andreas Schneider
Hallo allouchi !
Dein Beitrag ist zwar von Mai 05, möchte aber trotzdem darauf antworten, da es vieleicht anderen Lesern dieses Forums helfen könnte und weil ich am 16.07.05 auch ein Schreiben von dem Andreas Schneider erhielt. Dazu später. Ich hoffe, das du noch keinen Cent an den abgedrückt hast. Am besten ist schon einen Anwalt zu nehmen. Wenn du kein Geld hast, kannst du dort Beratungshilfe beantragen. Dann brauchst du nur einen Anteil von 10,-€ zu leisten, die dir manch guter Anwalt auch noch erläßt. Gleiches gilt bei Gerichtskosten, wenn es den zu einer Verhandlung käme. Das erklärt dir dann der Anwalt auch bei der Beratung. Dafür mußt du die Bedürftigkeit nachweisen. Lohnbescheinigung, Miet und Nebenkosten (Mietvertrag, NK-Abrechnung) Doch nun zu deiner Sache. Du schreibst, das die Firma die an dich Forderungen hätte in Liquidation ist. Wenn es sich hier um eine Firmeninsolvenz handelt, dann darf diese Firma mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens keine Forderungen mehr selber eintreiben, oder über Dritte in Ihrem Namen eintreiben lassen! Siehe Insolvenzrecht. Eine Anfrage beim zuständigen Amtsgericht am Sitz der Firma könnte da Gewissheit verschaffen, oder im Net im Insolvenzverzeichnis des Gerichts. Es wird hier ein Insolvenzverwalter eingesetzt. Nur der dürfte berechtigte Forderungen einfordern, aber nicht die Firma oder ein Inkassounterrnehmen. Wenn du bei Gericht erfährst, das da ein Insolvenzverfahren läuft, dann teile denen mit, daß an dich im Namen der Firma über ein Inkassobüro Forderungen gestellt wurden. Die greifen dann ein. Im Normalfall, wenn die Firma noch besteht und kein Insolvenzverfahren eröffnet wurde, dann ist diese beweispflichtig. Die Mahnung sollte dir per Einschreiben zugegangen sein. Ein einfacher Brief und der Hinweis auf den Eintrag im Postausgangsbuch der Firma zählen nicht! Du mußt deine Unschuld nicht beweisen! Kommt ein Mahnbescheid, dann unbedingt in der Frist Wiederspruch einlegen, gegen die Gesamtforderung. Berechtigte Forderungen der Firma würden wohl erst nach drei Jahren verjähren, glaube ich. Nach 11 Monaten jedoch auf alle Fälle noch nicht! Die AGB der Firma sind für beide Vertragspartner bindent. Wenn da steht Abrechnung zum Ende des Jahres, dann muß das so erfolgen. Ich nehme mal an, das die da schon in Insolvenz waren und somit keine Rechnungen mehr ausstellen durften. Das müßte dann der Insolvenzverwalter tun. Du mußt dann an den die Vertragliche Summe bezahlen. Keine Erhöhung, wenn das vertraglich geregelt und keine zinsen und Mahngebühren. Fristen sind bei Schneider wohl so an der Tasgesordnung. Üblich wäre eine frist von 14 Werktagen und das nach Eingang des Schreibens bei dir. Auch du kannst diese Frist setzen. Bei mir war das Schreiben vom 15. und ging am 16.(Sonnabend) hier ein. "Schneider-Frist" bis 25. (Montag) zur Zahlung. Banktechnisch müsste dann die Zahlung spätestens am 22. (Freitag früh) erfolgen, wenn das Geld am 25. auf dessen Konto sein sollte. Es bleiben ganze 4 Tage um irgendwie zu reagieren. Das könnte mann schon als Nötigung betrachten! Bei dir ist eigendlich alles klar. Falsche Rechnung-Wiederspruch-Berichtigte Rechnung (Zahlungsfrist beginnt hiermit neu)-keine Mahngebühren-keine Inkassokosten oder Zinsen! In meinem Fall bin ich bei der Internetrecherche auf sehr merkwürdige Sachen gestoßen! Da die angebliche Forderung von Schneider als "noch nicht bezahlter Schuldtitel vom 17.07.1997 !!! der Bertelsmann Distribution GmbH in Gütersloh" tituliert wird, die ja mit Büchern handelt, und die Gesamtforderung sich auf "nur" (so Schneider!)1.479,62 € plus Anwaltskosten beläuft, war ich, was jeder verstehen kann, baff! Also fast zu damaliger Zeit 3.000,- DM! Da ich weder bei Bertelsnann etwas bestellt , oder bezogen habe, ist mir das ein echtes, makaberes Rätsel. Und Bücher im Wert von fast 3.000,- DM... niemals!!! Das Schneider-Schreiben sieht auch wirklich nicht richtig aus wie von einem Anwalt. Keine Adresse, nur Postfach. Ganz unten am Rand steht sie dann doch, aber so klein, das mann eine Lupe braucht. Telefon und Faxnummern weichen stark von denen der Telefonauskunft (zwei Telefonauskunftsanbieter) ab. kommt man da telefonisch vieleicht garnicht erst an, oder das Fax geht ins Nirvana? Kein Aktenzeichen der Gesamtforderung, die ja aus einem Schuldtitel stammen soll. In Klammern steht da nur folgendes: Vollstreckungsbescheid/Urteil/Vergleich , jas was nun Herr Schneider? Ich habe weder Mahnungen, MB, Vollstreckungsbefehl, Gerichtsvorladung oder Urteil erhalten! Geschweige denn ein Vergleich, wozu wohl zwei Parteien gehören! Wie denn auch, da ich da nichts von Bertelsmann bezogen habe. Keine eigenhändige Unterschrift unter dem Schneider-Schreiben, nur eine gedruckte, die aussieht wie eine unkekippte 4. Eine e-mail-Adresse vermisst man bei diesem Schreiben voll. In einen anderen Forum hat da jemand mitgeteilt, das er eine Schneider-Forderung erhalten hätte, wonach dieser einer Firma "BFS risk & collectionGmbH" Geld schuldete, die der nicht kannte. Der war ganz fertig, weil er sich nicht erinnern konnte dort etwas bestellt oder bezogen zu haben. Nur logisch die Sache, da "BFS risk & collection GmbH" kein Handelsunternehmen, sondern ein Inkassobüro ist. Man staunt allerdings bei der Adresse - Gütersloher Str. 123, in 33415 Verl. Herr Schneider hat ein Büro unter 33415 Verl, Gütersloher Str. 127 ....!!!Es mutet schon recht komisch an, wenn ein Inkassobüro für ein anderes Inkassobüro, welches er dann noch als "Firma" bezeichnet (so der besagte Forumsteilnehmer) und dieses dann auch noch nur ein paar Hausnummern weiter am gleichen Ort seinen Sitz hat, Geld eintreiben will! Aus vielen verschiedenen Foren kann man sehen, das die Betroffenen erst von Media Inkasso oder der BFS risk & collection GmbH ein oder mehrere Mahnschreiben bekommen und dann letztlich von Schneider. Wohl doch sehr eigenartig, meine ich!Mein Schneider-Schreiben kam aus Gütersloh, wo der Herr Schneider wohl auch ein Büro hat. Die Parallele Schneider zu Media Inkasso ist hier recht seltsam. Beider Sitz ist Osnabrücker Landstr. 2-8,
33335 Gütersloh...! Ein wenig viel Zufälle, wenn da jemand erst von Media Inkasso, dann von Schneider Post erhält! Kontonummer und BLZ Büro Schneider in Verl und Gütersloh sind identisch! Ich habe im Net dann mal in Verl und Gütersloh nach Rechtsanwälten gesucht. In Gütersloh gibt es danach 112 eingetragene Anwälte. Aber keinen RA Andreas Schneider. In Verl sind es 14 Rechtsanwälte. Andreas Schneider ist wieder nicht dabei. Eine Anwaltskanzlei Schneider findet man auch nicht, wenn es die denn gibt?! Als Inkassounternehmen ist in beiden Orten ebenfalls nichts eingetragen. Stattdessen tauchte er unter google-Suche dann doch noch als "Rechtsanwalt Andreas Schneider auf! Hier allerdings unter dem Eintrag (Such-Stichwort) bei der Staatsanwltschaft Bielefeld (für Verl und Gütersloh zuständig). Hier mal eben der gekürzter Stichwort-Text: "...einsundnull....
... Das Verfahren gegen Rechtsanwalt Andreas Schneider, Verl wird bei der
Staatsanwaltschaft Bielefeld geführt unter der Geschätsnummer 26 Js 91/04. ...
www.chris........" Hat da einer vieleicht wunde Zehen bekommen? Löst sich mein Problem womoglich von selbst...?? Obwohl ich bei der nach dne vielen Foren festgestellten, wohl gut funktionierenden "Dreierbeziehung" (vieleicht noch weiterreichend, wenn man das Net noch länger durchforstet...) Andreas Schneider - Media Inkasso - BFS risk & collection GmbH wohl eher annehmen muß, das wenn einer "Verhindert" sein sollte der "Andere" einspringt und der Zirkus weitergeht. Die Kontonummern und Bankleitzahlen von Media Inkasso und BFS risk & collection GmbH könnten auch interessant sein.Vieleicht gibt es da auch Ähnlichkeiten. Wäre mir mal interessant, wenn die jemand hat! Also aussitzen, MB abwarten (wenn überhaupt einer kommt!) und dann langsam aber fristgerecht reagieren!!!
Also ihr Andreas Schneider "Fans" - Stark sein - nicht unterkriegen lassen und das Recht auch Recht sein lassen! Man kann auch zur K gehen und Anzeige erstatten, was ich wohl auch mache! Denn in meiner Sache ist es eindeutig Betrug, Bedrohung und Nötigung zur Beschaffung eines Geldvorteils zu meinen Ungunsten und zur Bereicherung Dritter!
Viele Grüße und durchhalten,
Jack_Clatoo !
von Jack_Clatoo am 17.07.2005 11:36
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