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Bitte helft mir - Ärger mit Best Energy/Media Inkasso/RA Andreas Schneider

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Bitte helft mir - Ärger mit Best Energy/Media Inkasso/RA Andreas Schneider

Hallo!

Mein ehemaliger Stromversorger best energy (von Mai 2002 bis Dez 2003) buchte ab Mitte 2003 die Abschläge nicht mehr ab und ich erhielt erst ca. 11 Monate nach Kündigung des Vertrages (wegen Liquidation der best energy) im Nov 2004 eine Mahnung einer "Media Inkasso" über 500 € Nachzahlung nebst ca. 100 € Mahn- und Inkassogebühren. Da ich nie eine Schlussrechnung (geschweige denn angebliche Mahnungen) erhalten hatte forderte ich die Media Inkasso auf, mir diese zukommen zu lassen. Daraufhin schickten die mir eine „Kopie“ einer Rechnung, sah aus wie ein Original, nur eben mit einem Stempel „Kopie“ versehen, vom Juli 2004. Zudem war diese Rechnung nicht korrekt und enthielt mehrere mir nicht mitgeteilte Tariferhöhungen (müssen laut AGB der best energy angekündigt werden). Dies monierte ich.
Nach 6 Monaten Ruhe schrieb mich nunmehr Rechtsanwalt Andreas Schneider aus Verl an, der behauptet ich hätte Rechnung samt Mitteilungen der Preiserhöhungen erhalten und besteht auf der Forderung samt Mahn-, Inkasso-, zusätzlichen Rechtsanwaltgebühren sowie Zinsen (ca. 50 € zusätzlich) etc.

Leider habe ich keinen Rechtschutz und wäre ich sehr dankbar, wenn ihr mir ein paar Tipps geben könntet. Meine Fragen:

1)Wer ist in der Beweispflicht, wenn es um angeblich erhaltene Schreiben geht? (Kann ja jeder behaupten!). Sie haben zwar die (bestimmt nachträglich erstellte) Kopie geschickt, aber ich habe ja nie ein Original erhalten. Wie kann ich beweisen, etwas nicht erhalten zu haben? Wie würde das bei einem Mahnverfahren mit der Beweispflicht aussehen?

2)Wann ist die Forderung verjährt und in welchem Zeitraum nach Ende der Belieferung darf noch eine Rechnung (in meinem Fall über nach 11 Monaten) erstellt werden ?

3) Soll ich die Verzögerungstaktik anwenden (z.B. Mahnung zurückweisen wegen Fehlen einer Vollmacht)? Damit gehe ich natürlich das Risiko ein, dass sich die Zinsen noch erhöhen und auch der Ärger.

4)Hätte nicht wie laut AGB der Firma und wie allgemein üblich jährlich zum Ende des Abrechnungszeitraumes eine Rechnungsstellung erfolgen müssen, also im Dez 2002 und im Dez 2003 und nicht wie bei mir über den gesamten Zeitraum von 19 Monaten? Schließlich hätte man dann die Abschlagszahlungen für 2003 erhöhen können?

5)Sind die relativ kurzen Fristen der Inkassogesellschaften/des RA von 7 bis 10 Tagen rechtens? Darf ich denen auch Fristen setzen für eine korrigierte Rechnung?

6)Müssen best energy aufgrund der Tatsache, dass sie von sich aus nicht mehr abgebucht hatten, und die Rechnung erst so spät und über einen so langen Zeitraum stellten, mir nicht Ratenzahlung gewähren und wenn ja, mit welchen Bedingungen?

Ich schulde zwar Best Energy wohl noch einen Betrag, aber so geht das ja wohl nicht. Es scheint bei denen absolut üblich zu sein, ehemalige Kunden mit Lügen und falschen Rechnungen abzocken zu versuchen. Meiner Meinung nach bin ich nie in Verzug geraten, denn als ich endlich die „Kopie“ in den Händen hielt, war diese nicht korrekt und wurde bis jetzt nicht korrigiert. Daher muß ich ja wohl auch keine Mahn- Inkasso- oder RA-gebühren zahlen, oder wie seht ihr das?


Vielen Dank


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"allouchi"


von allouchi am 18.05.2005 20:57
Status: Frischling (6 Beiträge)
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>Bitte helft mir - Ärger mit Best Energy/Media Inkasso/RA Andreas Schneider
Ich würde dem RA kurz mitteilen das Du nicht im Zahlungsverzug bist und keinerlei Rechnung erhalten hast.
Teile dem RA mit das Du selbstverständlich bereit bist unstrittige Kosten (ohne Mahnspesen) zu begleichen.
Teile Ihm weiter mit das Du aus diesem Grund unter keinen Umständen RA sowie Inkassogebühren begleichen wirst.
Es dürfte dem RA sehr schwer fallen die korrekte angebliche Zustellung der Rechnung nachzuweisen.
Vor gericht wird nur mit Wasser gekocht und der RA müsste die Hosen runter lassen und Fakten präsentieren.

Ich würde übrigens mir trotzdem die Vollmacht zusenden lassen.

Aus diesem Grund wird es m.E kein Gerichtsverfahren geben und die Sache wird kurz vor MB eingestellt.


viel grüße
the hellion


-- Editiert von thehellion am 18.05.2005 21:48:26


von thehellion am 18.05.2005 21:42
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>Bitte helft mir - Ärger mit Best Energy/Media Inkasso/RA Andreas Schneider
Danke Dir für die Tipps. Möchte nichts bezahlen, solange die nicht auf meine Forderung (Korrektur der Rechnung) eingehen (Mahn- u. sonstige Gebühren eh nicht, sondern dann nur Hauptforderung). Wie sieht wohl die Chance auf Ratenzahlung aus?
Würde dann lieber an den Gläubiger selbst zahlen, da der sich aber in Liquidation befindet, weiß ich nicht so recht, ob das Geld ankommt. Ansonsten könnte der RA/ das Inkassobüro ja die Zahlung als Teilzahlung der Gebühren betrachten und sagen, es ist noch etwas von der Hauptforderung offen. Hat jemand schon solche Erfahrungen gemacht?

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"allouchi"


von allouchi am 20.05.2005 20:32
Status: Frischling (6 Beiträge)
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>Bitte helft mir - Ärger mit Best Energy/Media Inkasso/RA Andreas Schneider
wenn man blind Zahlungen ans inkasso tätigt wird dies logischerweise erst mal für die eigne Provision verwendet.

Wurde Dir denn eine Abtretungsurkunde vorgelegt ?

Ist die Inkassofirma der Besitzer der Forderung ?
gruß


von thehellion am 20.05.2005 21:11
Status: Tao (11223 Beiträge)
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>Bitte helft mir - Ärger mit Best Energy/Media Inkasso/RA Andreas Schneider
Die Forderung ist von best energy, die media inkasso hat mir allerdings auf Nachfrage eine Vollmacht zugeschickt, in der auch steht, daß sie berechtigt ist, Gelder in Empfang zu nehmen. Dann hat sich der RA eingeschaltet, das er jetzt den Auftrag erhalten hat, von dem habe ich jetzt auch eine Vollmacht verlangt aber noch nicht erhalten. Falls wir überein kommen, werde ich nur die Hauptforderung bezahlen, fragt sich bloß, wohin. Falls an die Inkasso oder RA, werde ich natürlich betonen, daß das nur die Hauptforderung ist. Trotzdem zu gefährlich?

Auf Verjährung habe ich wohl keine Chance mehr? Wie sieht es mit Ratengewährung aus?

Viele Grüße

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"allouchi"


von allouchi am 21.05.2005 11:28
Status: Frischling (6 Beiträge)
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>Bitte helft mir - Ärger mit Best Energy/Media Inkasso/RA Andreas Schneider
Hallo allouchi !
Dein Beitrag ist zwar von Mai 05, möchte aber trotzdem darauf antworten, da es vieleicht anderen Lesern dieses Forums helfen könnte und weil ich am 16.07.05 auch ein Schreiben von dem Andreas Schneider erhielt. Dazu später. Ich hoffe, das du noch keinen Cent an den abgedrückt hast. Am besten ist schon einen Anwalt zu nehmen. Wenn du kein Geld hast, kannst du dort Beratungshilfe beantragen. Dann brauchst du nur einen Anteil von 10,-€ zu leisten, die dir manch guter Anwalt auch noch erläßt. Gleiches gilt bei Gerichtskosten, wenn es den zu einer Verhandlung käme. Das erklärt dir dann der Anwalt auch bei der Beratung. Dafür mußt du die Bedürftigkeit nachweisen. Lohnbescheinigung, Miet und Nebenkosten (Mietvertrag, NK-Abrechnung) Doch nun zu deiner Sache. Du schreibst, das die Firma die an dich Forderungen hätte in Liquidation ist. Wenn es sich hier um eine Firmeninsolvenz handelt, dann darf diese Firma mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens keine Forderungen mehr selber eintreiben, oder über Dritte in Ihrem Namen eintreiben lassen! Siehe Insolvenzrecht. Eine Anfrage beim zuständigen Amtsgericht am Sitz der Firma könnte da Gewissheit verschaffen, oder im Net im Insolvenzverzeichnis des Gerichts. Es wird hier ein Insolvenzverwalter eingesetzt. Nur der dürfte berechtigte Forderungen einfordern, aber nicht die Firma oder ein Inkassounterrnehmen. Wenn du bei Gericht erfährst, das da ein Insolvenzverfahren läuft, dann teile denen mit, daß an dich im Namen der Firma über ein Inkassobüro Forderungen gestellt wurden. Die greifen dann ein. Im Normalfall, wenn die Firma noch besteht und kein Insolvenzverfahren eröffnet wurde, dann ist diese beweispflichtig. Die Mahnung sollte dir per Einschreiben zugegangen sein. Ein einfacher Brief und der Hinweis auf den Eintrag im Postausgangsbuch der Firma zählen nicht! Du mußt deine Unschuld nicht beweisen! Kommt ein Mahnbescheid, dann unbedingt in der Frist Wiederspruch einlegen, gegen die Gesamtforderung. Berechtigte Forderungen der Firma würden wohl erst nach drei Jahren verjähren, glaube ich. Nach 11 Monaten jedoch auf alle Fälle noch nicht! Die AGB der Firma sind für beide Vertragspartner bindent. Wenn da steht Abrechnung zum Ende des Jahres, dann muß das so erfolgen. Ich nehme mal an, das die da schon in Insolvenz waren und somit keine Rechnungen mehr ausstellen durften. Das müßte dann der Insolvenzverwalter tun. Du mußt dann an den die Vertragliche Summe bezahlen. Keine Erhöhung, wenn das vertraglich geregelt und keine zinsen und Mahngebühren. Fristen sind bei Schneider wohl so an der Tasgesordnung. Üblich wäre eine frist von 14 Werktagen und das nach Eingang des Schreibens bei dir. Auch du kannst diese Frist setzen. Bei mir war das Schreiben vom 15. und ging am 16.(Sonnabend) hier ein. "Schneider-Frist" bis 25. (Montag) zur Zahlung. Banktechnisch müsste dann die Zahlung spätestens am 22. (Freitag früh) erfolgen, wenn das Geld am 25. auf dessen Konto sein sollte. Es bleiben ganze 4 Tage um irgendwie zu reagieren. Das könnte mann schon als Nötigung betrachten! Bei dir ist eigendlich alles klar. Falsche Rechnung-Wiederspruch-Berichtigte Rechnung (Zahlungsfrist beginnt hiermit neu)-keine Mahngebühren-keine Inkassokosten oder Zinsen! In meinem Fall bin ich bei der Internetrecherche auf sehr merkwürdige Sachen gestoßen! Da die angebliche Forderung von Schneider als "noch nicht bezahlter Schuldtitel vom 17.07.1997 !!! der Bertelsmann Distribution GmbH in Gütersloh" tituliert wird, die ja mit Büchern handelt, und die Gesamtforderung sich auf "nur" (so Schneider!)1.479,62 € plus Anwaltskosten beläuft, war ich, was jeder verstehen kann, baff! Also fast zu damaliger Zeit 3.000,- DM! Da ich weder bei Bertelsnann etwas bestellt , oder bezogen habe, ist mir das ein echtes, makaberes Rätsel. Und Bücher im Wert von fast 3.000,- DM... niemals!!! Das Schneider-Schreiben sieht auch wirklich nicht richtig aus wie von einem Anwalt. Keine Adresse, nur Postfach. Ganz unten am Rand steht sie dann doch, aber so klein, das mann eine Lupe braucht. Telefon und Faxnummern weichen stark von denen der Telefonauskunft (zwei Telefonauskunftsanbieter) ab. kommt man da telefonisch vieleicht garnicht erst an, oder das Fax geht ins Nirvana? Kein Aktenzeichen der Gesamtforderung, die ja aus einem Schuldtitel stammen soll. In Klammern steht da nur folgendes: Vollstreckungsbescheid/Urteil/Vergleich , jas was nun Herr Schneider? Ich habe weder Mahnungen, MB, Vollstreckungsbefehl, Gerichtsvorladung oder Urteil erhalten! Geschweige denn ein Vergleich, wozu wohl zwei Parteien gehören! Wie denn auch, da ich da nichts von Bertelsmann bezogen habe. Keine eigenhändige Unterschrift unter dem Schneider-Schreiben, nur eine gedruckte, die aussieht wie eine unkekippte 4. Eine e-mail-Adresse vermisst man bei diesem Schreiben voll. In einen anderen Forum hat da jemand mitgeteilt, das er eine Schneider-Forderung erhalten hätte, wonach dieser einer Firma "BFS risk & collectionGmbH" Geld schuldete, die der nicht kannte. Der war ganz fertig, weil er sich nicht erinnern konnte dort etwas bestellt oder bezogen zu haben. Nur logisch die Sache, da "BFS risk & collection GmbH" kein Handelsunternehmen, sondern ein Inkassobüro ist. Man staunt allerdings bei der Adresse - Gütersloher Str. 123, in 33415 Verl. Herr Schneider hat ein Büro unter 33415 Verl, Gütersloher Str. 127 ....!!!Es mutet schon recht komisch an, wenn ein Inkassobüro für ein anderes Inkassobüro, welches er dann noch als "Firma" bezeichnet (so der besagte Forumsteilnehmer) und dieses dann auch noch nur ein paar Hausnummern weiter am gleichen Ort seinen Sitz hat, Geld eintreiben will! Aus vielen verschiedenen Foren kann man sehen, das die Betroffenen erst von Media Inkasso oder der BFS risk & collection GmbH ein oder mehrere Mahnschreiben bekommen und dann letztlich von Schneider. Wohl doch sehr eigenartig, meine ich!Mein Schneider-Schreiben kam aus Gütersloh, wo der Herr Schneider wohl auch ein Büro hat. Die Parallele Schneider zu Media Inkasso ist hier recht seltsam. Beider Sitz ist Osnabrücker Landstr. 2-8,
33335 Gütersloh...! Ein wenig viel Zufälle, wenn da jemand erst von Media Inkasso, dann von Schneider Post erhält! Kontonummer und BLZ Büro Schneider in Verl und Gütersloh sind identisch! Ich habe im Net dann mal in Verl und Gütersloh nach Rechtsanwälten gesucht. In Gütersloh gibt es danach 112 eingetragene Anwälte. Aber keinen RA Andreas Schneider. In Verl sind es 14 Rechtsanwälte. Andreas Schneider ist wieder nicht dabei. Eine Anwaltskanzlei Schneider findet man auch nicht, wenn es die denn gibt?! Als Inkassounternehmen ist in beiden Orten ebenfalls nichts eingetragen. Stattdessen tauchte er unter google-Suche dann doch noch als "Rechtsanwalt Andreas Schneider auf! Hier allerdings unter dem Eintrag (Such-Stichwort) bei der Staatsanwltschaft Bielefeld (für Verl und Gütersloh zuständig). Hier mal eben der gekürzter Stichwort-Text: "...einsundnull....
... Das Verfahren gegen Rechtsanwalt Andreas Schneider, Verl wird bei der
Staatsanwaltschaft Bielefeld geführt unter der Geschätsnummer 26 Js 91/04. ...
www.chris........" Hat da einer vieleicht wunde Zehen bekommen? Löst sich mein Problem womoglich von selbst...?? Obwohl ich bei der nach dne vielen Foren festgestellten, wohl gut funktionierenden "Dreierbeziehung" (vieleicht noch weiterreichend, wenn man das Net noch länger durchforstet...) Andreas Schneider - Media Inkasso - BFS risk & collection GmbH wohl eher annehmen muß, das wenn einer "Verhindert" sein sollte der "Andere" einspringt und der Zirkus weitergeht. Die Kontonummern und Bankleitzahlen von Media Inkasso und BFS risk & collection GmbH könnten auch interessant sein.Vieleicht gibt es da auch Ähnlichkeiten. Wäre mir mal interessant, wenn die jemand hat! Also aussitzen, MB abwarten (wenn überhaupt einer kommt!) und dann langsam aber fristgerecht reagieren!!!
Also ihr Andreas Schneider "Fans" - Stark sein - nicht unterkriegen lassen und das Recht auch Recht sein lassen! Man kann auch zur K gehen und Anzeige erstatten, was ich wohl auch mache! Denn in meiner Sache ist es eindeutig Betrug, Bedrohung und Nötigung zur Beschaffung eines Geldvorteils zu meinen Ungunsten und zur Bereicherung Dritter!
Viele Grüße und durchhalten,
Jack_Clatoo !



von Jack_Clatoo am 17.07.2005 11:36
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>Bitte helft mir - Ärger mit Best Energy/Media Inkasso/RA Andreas Schneider
@Jack_Clatoo:

In meinem Fall ist die Kontonummer BFS-Inkasso und AS identisch. Über die Auskunft wird AS jetzt doch gefunden, doch im Gegensatz zu der Faxnummer 052412116-420 auf seinem Briefpapier wird dort die Faxnummer 05241-2116-361 ausgewiesen.



von harvey am 23.08.2005 16:48
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>Bitte helft mir - Ärger mit Best Energy/Media Inkasso/RA Andreas Schneider
Hallo!
Wie sieht es bei euch aus seither?
Ich habe heute auch ein aehnliches Brief erhalten, von einem Buchhandlung, durch Andreas Schneider. Ich wohne gar nicht in Deutschland, und hab keine Ahnung, was ich machen soll.
Naja, irgendwie wird es schon sein. Mehrfache Mahnungen -wie er schreibt- habe ich natürlich nicht erhalten, und habe auch meine Bestellungen abgesagt bei diesen Verlag. Im Mai, oder so. Und sie haben mir auch nichts geschrieben.
Komische Gesichte.


von qwértz am 03.10.2005 14:53
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>Bitte helft mir - Ärger mit Best Energy/Media Inkasso/RA Andreas Schneider
Habe auch ärger mit dem obengenannt RA .
Die Kanzelei ignorie sämtliche Brief / Fax die man Ihnen zu sendet .
Die Kosten werden unsinning nach ober getrieben .

Frage : habe den RA aufgefordert mir den Titel nachzuweisen , keine Reaktion dafür neues Schreiben mit noch höheren Kosten .

Was kann ich machen ?


von Charlysusan am 21.10.2005 14:08
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>Bitte helft mir - Ärger mit Best Energy/Media Inkasso/RA Andreas Schneider
Hatte auch schon Ärger mit diesem Schneider, wohl eher doppel Null Schneider.
Sofort mit Strafanzeige drohen, damit dieser Wicht mal weis woran er ist!

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"Recht haben und Recht bekommen sind zweierlei,aber manchen gehört auch mal Recht..."


von cocaine78 am 21.10.2005 15:30
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>Bitte helft mir - Ärger mit Best Energy/Media Inkasso/RA Andreas Schneider
Auf dem Papier werden die Kosten nach oben gedrückt...aber eben nur auf dem Papier !
Das hat schon seinen Grund warum es nur beim Mahnbriefeschreiben bleibt und hier auf einen Gang vor Gericht verzichtet wird !
Gelassen bleiben und die Briefe voller "Demut" ertragen !
Bei MB - falls er kommt - widerspruch komplett ohne begründung !


von thehellion am 21.10.2005 15:47
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