Bitte Hilfe zu Rückwirkender Anmeldung der GEZ

6. Juli 2014 Thema abonnieren
 Von 
Andre.M
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 12x hilfreich)
Bitte Hilfe zu Rückwirkender Anmeldung der GEZ

Hallo zusammen,

ich bin zum ersten mal hier und brauche bitte mal euren Rat.
Ich habe mich jetzt zum Monat August 2014 für den Beitagsservice was ja die ehemalig GEZ wieder angemeldet. Jetzt haben die mich Rückwirkend zum 01.01.2013 an gemeldet mit der Begründung, das es bei dem Dattenabgleich mit dem Einwohnermeldamt heraus kam, das ich da schon gewohnt habe.
Nun ich wohne seit 2004 hier und war auch gemeldeter Kunde bei der GEZ. Ich hatte mich 2006 abgemeldet und dann 2008 wieder angemeldet. Ab 2010 war ich dann bis ich mich jetzt selber wieder angemeldet habe meiner Meinung nach
abgemeldet. Aber laut der neuen GEZ hätte ich mich am Januar 2013 an melden müssen. Nun das habe ich nicht gewusst das alle sich an melden müssen auch die kein Gerät haben. Denn es gibt immer noch die selben Abmelde Formulare.Kann ich mich irgendwie da gegen wären. Ich bin über jeden Rat dankbar.

MFG,
André

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
galabaer
Status:
Praktikant
(691 Beiträge, 457x hilfreich)

quote:
Nun das habe ich nicht gewusst das alle sich an melden müssen auch die kein Gerät haben.

da musst du aber in einem ziemlich tiefen Loch gesteckt haben um das nicht mitzubekommen...
quote:
Kann ich mich irgendwie da gegen wären.

sicher. einfach nicht zahlen, dann kommt halt irgendwann der GV...

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2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4060x hilfreich)

Hallo,

das ist rewchtens, da es seit da eine allgemeine Haushaltsabgabe gibt.

Es wäre deine Pflicht gewesen, dich auf dem neusten Stand der Dinge zu halten, was du anscheinend ja nicht gemacht hast...

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2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Andre.M
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 12x hilfreich)

Ja das ist oky. Aber ich habe mich ja nicht umsonst abgemeldet, weil mich Radio TV und der gleichen nicht interessiert haben. Ich habe einfach keine Interesse gehabt.Und mit die Gebühren musste ich damals nicht zahlen, weil ich ja befreit war. Was man glaubt das steht ja nun einmal auf einen anderen Blatt. Es gab ja für mich keinen Grund mich über Änderungen zu informieren. Ich kenne kein Gesetzt, das es mir vorschreibt mich über etwas zu informieren womit ich nichts zu tun habe, da ich ja abgemeldet war. Müsste da nicht jeder Haushalt informiert werden wie es auch bei Änderungen eines AGB ist. Reagieren muss ich, weil ich in Insolvenzverfahren bin und keine Ratenzahlung vornehmen kann. Und als ALG II Empfänger kann ich diese summe nicht aus gleichen. Es kann doch nicht sein das ich den ohne mich zu währen aus geliefert bin zu mal ich ab gemeldet war und jeder sich auch noch heute ab melden kann.

Wie ich eben erfahren habe steht auf der Web seite der GEZ von Januar folgendes

Der neue Rundfunkbeitrag 2013 startet der Rundfunkbeitrag und löst damit die Rundfunkgebühr ab. Wer wie viele Geräte hat, spielt zukünftig keine Rolle mehr. Wenn Sie sich für den Beitrag anmelden möchten oder Angaben ändern wollen, finden Sie hier das passende Formular.
Zitat Ende
Quelle: rundfunkbeitrag.de

Es steht aber nicht das es auch gilt wenn man gar kein Gerät besitzt. Na das ist doch schon einmal gut zu wissen.

MFG

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-- Editiert Andre.M am 06.07.2014 13:54

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Andre.M
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 12x hilfreich)

Ich meinte Januar 2014

MFG
Andre

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3x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17256x hilfreich)

Es steht aber nicht das es auch gilt wenn man gar kein Gerät besitzt. Doch, das steht da ganz deutlich: Wer wie viele Geräte hat, spielt zukünftig keine Rolle mehr. Und deswegen werden Sie ab 2013 zahlen oder es kommt halt der Gerichtsvollzieher.

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119665 Beiträge, 39759x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Ich kenne kein Gesetzt, das es mir vorschreibt mich über etwas zu informieren womit ich nichts zu tun habe <hr size=1 noshade>

Da die Befreiung am 31.12.2012 aufgehoben wurde hattest Du aber ab dem 01.01.2013 damit zu tun.



quote:<hr size=1 noshade>Müsste da nicht jeder Haushalt informiert werden wie es auch bei Änderungen eines AGB ist <hr size=1 noshade>

Das ist auch geschehen, durch Veröffentlichung der entsprechenden Rechtsgrundlagen.



Von daher kann man froh sein, wenn es nur bei der Nachforderung bleibt und keine Strafe dazu kommt.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Andre.M
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 12x hilfreich)

Danke für die Antwort.

Da die Befreiung am 31.12.2012 aufgehoben wurde hattest Du aber ab dem 01.01.2013 damit zu tun.



Das ist nicht ganz richtig, ich war nicht Befreit sondern Offiziell ab gemeldet und auch kein schwarz seher.


Das ist auch geschehen, durch Veröffentlichung der entsprechenden Rechtsgrundlagen.



Das mag ja richtig sein und stimmen da gebe ich dir jetzt nach hin ein recht. Aber woher sollte ich es wissen wenn mich keine Medien hör noch sehe. Es gibt kein Gestzt das mich das vorschreibt. Ich keine einen Ort oben an der Ostsee und da leben die echt ohne irgendwelche TV, Radio und der gleichen. Rein weg nur auf Natur. Nun ja woher sollen sie das wissen wenn kein Infoblatt im Briefkasten liegt.

Von daher kann man froh sein, wenn es nur bei der Nachforderung bleibt und keine Strafe dazu kommt.



Das wäre dann ja noch eine größere *******erei wenn das noch wäre. Das leute noch bestraft werden die keine Schwarzseher waren und abgemeldet waren. Warum soll Menschen sich un Dinge kümmern womit sie eigentlich abgeschlossen hatten.

MFG
André


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2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16475 Beiträge, 9287x hilfreich)


quote:<hr size=1 noshade>Aber woher sollte ich es wissen wenn mich keine Medien hör noch sehe. Es gibt kein Gestzt das mich das vorschreibt. <hr size=1 noshade>

Stimmt.
Niemand ist verpflichtet, sich in den Medien auf dem laufenden zu halten.
Aber wenn man dadurch relevante Informationen verpasst, muss man halt mit den Konsequenzen leben.

Die Bringschuld des Gesetzgebers ist erfüllt, wenn die Informationen in den dafür vorgesehenen Medien veröffentlicht sind (insbesondere im Bundesgesetzblatt). Der Rest ist die Holschuld des Bürgers.



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"
Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."

3x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

quote:
Ich keine einen Ort oben an der Ostsee und da leben die echt ohne irgendwelche TV, Radio und der gleichen.


Und für die gelten deiner Meinung nach dann keine Gesetze, über die sie nicht persönlich per reitendem Boten informiert worden sind? :-o

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2x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119665 Beiträge, 39759x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Das wäre dann ja noch eine größere *******erei wenn das noch wäre. Das leute noch bestraft werden die keine Schwarzseher waren und abgemeldet waren. <hr size=1 noshade>
quote:<hr size=1 noshade> <hr size=1 noshade>

Man wird ja nicht dafür bestraft was man war, sondern was man ab dem 01.01.2013 ist .



quote:<hr size=1 noshade>Warum soll Menschen sich un Dinge kümmern womit sie eigentlich abgeschlossen hatten. <hr size=1 noshade>

Müssen sie auch nicht. Nur müssen sie dann die Konsequenzen tragen wenn der Gesetzgeber - so wie hier - keine Ausnahme für ebensolche vorgesehen hat.



quote:<hr size=1 noshade>Nun ja woher sollen sie das wissen wenn kein Infoblatt im Briefkasten liegt. <hr size=1 noshade>

Gar nicht.
Ist aber halt das Problemn derer die sich nicht informieren.

Gesetze gelten mit der offiziellen Veröffentlichung für alle die es betrifft, ob diese es nun gelesen haben oder nicht.
Der Begriff "Holschuld" fiel ja schon. Das bedeutet man muss sich die Informationen tatsächlich "holen" und bekommt sienicht gebracht.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

2x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Andre.M
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 12x hilfreich)

Hallo,

so eben habe ich mir Fachliche Auskunft geben lassen. Ich habe alles was ich hab von der ehemaligen GEZ vorgelegt. Das wichtigste ist die Tatsächliche Abmeldung von der GEZ vorliegt. Und das ist Ausschlag gebend. Auf gut Deutsch es geht mich nichts an was dann von der GEZ beschlossen wurde, weil ich kein Teilnehmer war. Der Fall wurde und muss mir da keine sorgen mehr machen. Zumal ich ja mich wieder Freiwillig und ohne Aufforderung mich wieder angemeldet habe.

quote:
Die Bringschuld des Gesetzgebers ist erfüllt, wenn die Informationen in den dafür vorgesehenen Medien veröffentlicht sind (insbesondere im Bundesgesetzblatt). Der Rest ist die Holschuld des Bürgers.


Die Frage steht dann hier im Raum in welcher Hinsicht ist die Bringepflicht erfüllt. Durch Medien wurde sie sicherlich. Es gibt Bürger die Weder Radio noch sonst etwas von den Medien wissen wollten wie ich zu den Zeitpunkt. Also wenn nichts mit der Post kommt dann wurde eben die Bringepflicht nicht für alle Erfüllt.

Was die Holdschuld betrifft so trifft das nicht in diesen Fall zu. Weil die Bürger so wie ich es war keine Teilnehmer mehr waren. Wie ich schon so oft geschrieben hatte. Ich habe mich offiziell als Teilnehmer abgemeldet. Dem zufolge habe ich auch keine Pflicht mich um irgendwelcher dinge was mit der GEZ zu tuen hatte zu kümmern.

quote:
Und für die gelten deiner Meinung nach dann keine Gesetze, über die sie nicht persönlich per reitendem Boten informiert worden sind? :-o


Das siehst du falsch.

Keiner sprach von Booten das fahren auch Autos auch diese haben kein Radio. Ich meinte eben nur woher sollen diese Menschen wissen, das die GEZ ihre Gesetze ändert um an ihre Gebühren von Leuten zu Kassieren die nichts haben am Radios und der Gleichen. Wenn nichts mit der Post kommt.

Es ist doch so jedes mal wenn irgendwelche Wahlen oder anderes von Vater Stadt in an marsch ist, dann wird man zu gebombt mit Infos und der gleichen.
Aber von der GEZ kam nicht rein gar nichts. Und jeder der sich etwas mit diesen Verein beschäftigt hatte weiß auch warum.

Auf den ersten Blick erscheint das nur als zu groß gütig zu sein,das die Schwarzseher nicht zu Bestrafen werden dies bist zum 01.01.13 nicht erwischt wurdne. Aber die Wohnungen dann mal ebenso einfach Rückwirkend an zu melden und das über Monate das ist richtig. Die Bürger die sich jetzt an melden sich ein Gerät kaufen die echt keine Ahnung haben von denen wird jetzt abkassiert. Ihr braucht doch nur mal im Netz nach schauen was los ist und wie von der GEZ vor gegangen wird.
Aber es gibt noch Menschen so wie ich, die sich wehren gegen solche Machenschaften. Und wie ich eingangs schon schrieb ich brauche mich darüber jetzt nicht mehr zu kümmern.

Ich bedanke mich für neuere Meinungen

MFG,
André

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3x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

quote:
so eben habe ich mir Fachliche Auskunft geben lassen


Von wem, vom Pförtner der GEZ?

quote:
Das wichtigste ist die Tatsächliche Abmeldung von der GEZ vorliegt. Und das ist Ausschlag gebend.


Die Abmeldung von der GEZ ist ab dem 1.1.2013 nicht mehr relevant, weil es ab dann weder eine GEZ noch eine GEZ-Gebühr mehr gab, sondern eine neue Rechtslage.

Erst recht gilt das, weil die "Abmeldung von der GEZ" sich auf den Tatbestand "keine Geräte zum Empfang bereithalten" bezieht, der seit 1.1.2013 irrelevant ist.

quote:
Der Fall wurde und muss mir da keine sorgen mehr machen.


Dann komm hier aber bitte nicht wieder aufgeschlagen und jammere, wieso du nun eine Zwangsvollstreckung am Hals hast.

quote:
Es gibt Bürger die Weder Radio noch sonst etwas von den Medien wissen wollten wie ich zu den Zeitpunkt.


Es ist allein dein Risiko, wenn du dich über neue Gesetze nicht informierst, zur Not durch Lektüre des Bundesanzeigers. Daraus folgt nicht, daß diese Gesetze dann nicht für dich gelten. :crazy:

quote:
Ich habe mich offiziell als Teilnehmer abgemeldet. Dem zufolge habe ich auch keine Pflicht mich um irgendwelcher dinge was mit der GEZ zu tuen hatte zu kümmern.


Nur daß es die GEZ eben nicht mehr gibt und daher deine Abmeldung irrelevant ist. Wie oft muß man es dir noch sagen, bist du beratungsresistent?

quote:
Keiner sprach von Booten


Nein, ich sprach von Boten. Du spreche Deutsch?

quote:
woher sollen diese Menschen wissen, das die GEZ ihre Gesetze ändert


S.o., zum x-ten mal. (Im übrigen ändert nicht "die GEZ" "ihre" Gesetze, sondern die Bundesländer, darunter auch deines.)



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3x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Andre.M
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 12x hilfreich)

quote:
Von wem, vom Pförtner der GEZ


Da haben wir mal wieder einen neun mal klugen...wa Na bestimmt nicht aber ich denke selbst dieser hätte mich besser beraten können als D....


quote:
Die Abmeldung von der GEZ ist ab dem 1.1.2013 nicht mehr relevant, weil es ab dann weder eine GEZ noch eine GEZ-Gebühr mehr gab, sondern eine neue Rechtslage.
Erst recht gilt das, weil die "Abmeldung von der GEZ" sich auf den Tatbestand "keine Geräte zum Empfang bereithalten" bezieht, der seit 1.1.2013 irrelevant ist.



Ja woher soll ich dann das bitte schön wissen was ab 01.01.2013 nicht mehr relevant ist. Wenn ich keine Information darüber erhalten habe. Willst du das nicht verstehen auf was ich da hin aus will. Na wie es aussieht wohl nicht.

quote:
Dann komm hier aber bitte nicht wieder aufgeschlagen und jammere, wieso du nun eine Zwangsvollstreckung am Hals hast.


Ich jammere bestimmt nicht. Ja dann kommt eben der GV aber darum brauch ich mich nicht zu kümmern. Wie ich schon schrieb und das schöne ist es kostet mich nicht ein Cent.


quote:
Es ist allein dein Risiko, wenn du dich über neue Gesetze nicht informierst, zur Not durch Lektüre des Bundesanzeigers. Daraus folgt nicht, daß diese Gesetze dann nicht für dich gelten


du sprichst immer von Gesetzen und und und aber du konntest mir nicht ein Gesetzt nennen, das es mir vorschreiben tut mich um die Regelung der ehemaligen GEZ zu kümmern. Ich kenne meine Rechte und Pflichten die ich den Staat schuldig bin. Das und weiter muss mich nicht interessieren.


quote:
Nur daß es die GEZ eben nicht mehr gibt und daher deine Abmeldung irrelevant ist. Wie oft muß man es dir noch sagen, bist du beratungsresistent?



Das ist mir durch aus Bewusst, das es nicht mehr die GEZ gibt. Warum schreibe ich dann wohl immer ehemalige GEZ.
Du fragst mich ob ich ein Beratungsresistenz bin. Da habe ich mal eine Frage an dich ??? Bist du ein Ehemaliger Mitarbeiter der GEZ. Das kommt mir bald so vor.!!!

quote:
Nein, ich sprach von Boten. Du spreche Deutsch?


Ja so kommt immer nur einer rüber der nicht weiter weiß. Dann greifen sie Verbal an. Wenn ich mich jedes mal über ein falsch geschriebenes Word auslasse so würde ich die halbe Nacht damit verbringen. Was ist da so schlimm dran. Es geht nicht um die Rechtschreibung. Zumal du ja auch nicht gerade der Deutschen Schreibweise mächtig bist.

siehe das
quote:
dem 1.1.2013

Kennst du keine Datums Formate ?????
quote:
beratungsresistent


Beratungsresistent wird groß geschrieben. Schmeiße nicht mit Steine wenn du im Glashaus sitz, weil du auch nicht perfekt schreiben tust.

quote:
Du spreche Deutsch

Wer sagten das ich aus Deutschland komme. Man könnte jetzt deine Aussage auch anders aus legen. Hast du etwas gegen Ausländische Mitbürger. Dann bist du mei mir genau richtig. Also bitte überlege dir wie du den Menschen entgegen kommen tust.

quote:
(Im übrigen ändert nicht "die GEZ" "ihre" Gesetze, sondern die Bundesländer, darunter auch deines.)



Wenn du klug bist wie du ja vorgibst, das müsstest du über diesen Satz etwas schmunzeln. Warum das werde ich hier ganz bestimmt nicht weiter darlegen.

Wie denne auch sei ich lege mich schön nach hinten und kann ganz entspannt die die Sache entgehen gehen.

MFG


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2x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Moderator9
Status:
Praktikant
(672 Beiträge, 454x hilfreich)

Du fragst mich ob ich ein Beratungsresistenz bin. Da habe ich mal eine Frage an dich ??? Bist du ein Ehemaliger Mitarbeiter der GEZ. Das kommt mir bald so vor.!!!
Klar, was anderes paßt ja nicht in Ihr Weltbild. In der Tat - ein Fall kompletter Beratungsresistenz. Da hilft nur schließen... Zu!

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