Hallo,
ich habe vor kurzem eine 2 Jährige Hündin gekauft die kurz zuvor Welpen hatte... die Welpen waren ein "Unfall" wie mir mitgeteilt wurde da ich keinen Hund aus schlechter Haltung oder vom Vermehrer wollte... wir haben einen TSV gemacht der im www runterzuladen ist, der Betrag war 150 Euro pro Hund, habe hier auch gleich einen Rüden weitervermittelt der auch wegen Notverkauf verkauft werden sollte...
im nachhinein habe ich im www gelesen das der Wurf mit meiner Hündin geplant war und meine süße Oct/Nov 2009 schon einmal Welpen hatte...
nach meiner recherche und Anruf bei der vorigen TÄ ob da was vorliege wegen Blutwerten etc wollen die Vorbesitzer jetzt vom Kauf zurücktreten weil sie der Meinung sind ich wäre ihnen nicht koscher... die kleine bekommt zur Zeit AB da sie einige Wehwechen hatte...
Meine Frage, können die so einfach vom TSV zurücktreten??? Steht nichts von drinne, ausser wenn der Hund unter schlechten bedingungen etc. gehalten wird was ich bei mir aber absolut ausschließen kann, ich liebe meine Tiere...
Werde jetzt mit Anrufen und SMS zur Herausgabe der Hunde bombadiert... von wegen sie werden Klage einreichen und Anzeige machen, ihre Tierärztin hätten sie als Zeugin...
Normalerweise hat eine Tierärztin oder Auszubildene doch Schweigepflicht, oder nicht??? Mich hat sie gebeten mitdem was sie mir erzählt hat mit niemanden drüber zu reden...
Die Gästebücher in denen ich das alles gelesen habe wurden komischerweise deaktiviert, habe mir aber zuvor Scans von den dortigen Beiträgen gemacht...
ich werde wohl nicht umher kommen mir Anwaltlichen Rat zu holen, aber vielleicht kann man mir hier ja etwas Mut machen das sie die Hunde nicht so ohne weiteres zurückfordern kann...
Lieben Dank im voraus
LG Martina
-----------------
"LG Martina
Lebe dein Traum - träum nicht dein leben"
Bisherige Eigentümerin will vom TSV zurücktreten
Probleme mit Tierhaftung oder einem Tierkauf?
Probleme mit Tierhaftung oder einem Tierkauf?
hallo,
schade noch keine Antwort :-(
habe hier nochmal die einzelnen Punkte aus dem TSV aufgelistet:
-Das Tier unter Beobachtung des TSG ordnungsgemäß zu halten und zu pflegen, jede Misshandlung und Quälerei zu unterlassen und alle notwendigen tierärztlichen Behandlungen sofort vornehmen zu lassen
- Das Tier bei auftretenden Problemen, z.B. Beißen, Entlaufen etc nicht töten zu lassen, sondern sich mit dem bisherigen Eigentümer in Verbindung zu setzen ggf zurückgeben
- Eine sich bei einer unheilbaren Krankheit als notwendig ergebende Tötung des Tieres nur von einem TA vornehmen zu lassen
- Das Tier nicht zu Tierversuchen zur Verfügung zu stellen
- Das Tier nicht ausschließlich in einem Zwinger zu halten oder an einer Kette zu legen
- Der bisherige Eigentümer behält sich das Recht vor das Tier in unregelmäßigen Zeitabständen vom Zustand des Tieres zu überzeugen
- Dem Tier liebevollen Familienanschluß zukommen zu lassen
- Dem Tier täglich Wasser und Futter zu geben
- Der bisherige Eigentümer behält sich ein Rücknahmerecht vor wenn das Tier nicht mehr bei seinem neuen Eigentümer bleiben kann
- Die Übrnahme des Tieres durch den Empfänger erfolgt wie besichtigt, ohne Gewährleistung seitens des bisherigen Eigentümers
- Der bishrige Eigentümer übernimmt für das Tier keine Haftung bei hervorgerufenen Schäden, das vorhandensein irgendwelcher Eigenschaften wird nicht zugesichert
- Gezahlte Schutzgebühr oder Aufwandsentschädigungen an den bisherigen Eigentümer sind bei Rückgabe des Tieres nicht rückzahlbar
Schutzgebühr und Aufwandsentschädigung 150 Euro
Bisheriger Eigentümer, Adresse und Name vom bisherigen Halter
Neuer Eigentümer, stehe ich drinne
trifft alles nicht zu und gegen keinen der oben genannten Punkte wurde verstoßen, meine Hunde sind Familienmitglieder und haben ein Leben wie Gott in Frankreich..., kann jeder bestätigen der mich kennt :-)
ich habe lediglich Recherche im www angestellt und mich mit dieser Recherche aus etlichen Gästebüchern an die TÄ von denen gewandt und nachgefragt was dran ist...
-----------------
"LG Martina
Lebe dein Traum - träum nicht dein leben"
TA-Atteste wie Blutwerte usw. gehören meiner Meinung nach vor dem Kauf.
Wie weit wollen sie die Recherche den betreiben?
Was beabsichtigen sie den damit?
-----------------
" "
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
sie will den hund behalten @EllisS.
der heruntergeladene kaufvertrag ( manche nennen es schutzvertrag ) ist natürlich eine lachnummer da die meisten punkte so wie so im tierschutzgesetz verankert sind.
@shihtzu... da du sicherlich gegen keinen einzigen punkt des vertrages verstoßen hast, kann es dir der egal sein was der vorbesitzer für ansprüche stellt.
ein anwaltlicher rat wäre nicht schlecht in punkto überladene anfrufe und sms.
-----------------
" "
quote:
sie will den hund behalten @EllisS.
Dachte ich auch - aber warum recherchiert sie dann gegen die Vorbesitzer.
Ist als ob man schlafende Hunde weckt und jetzt wundert man sich warum die bellen.
-----------------
" "
warum recherchieren? na weils es offentsichtlich unregelmäßigkeiten in einem verkaufsgespräch gab. einer lügt!
-----------------
" "
Ich meine wenn ich mit meinem Kauf glücklich bin und nichts ändern will - dann mache ich mir doch keinen Stress mehr mit dem Verkäufer. Und den Stress hat sie ja mit ihren Recherchen ausgelöst.
Bin da wohl einfach zu praktisch veranlagt.
-----------------
" "
dem verkäufer könnte es auch egal sein!
-----------------
" "
warum ich Nachforschungen betrieben habe? Weil ich ganz klar angelogen wurde!!!
Mir wurde gesagt das der Wurf meiner süßen ein Unfall war. Ok, ein Unfallwurf ist mir auch mal passiert... kann jedem mal passieren... aber nachdem ich gelesen habe das das die 2 Belegung hintereinander war, erster Wurf war Oct/Nov 2009 (6 Welpen bei einem Gewicht von 3,1 Kilo!!!), zweiter Wurf (3 Welpen) vor ca 10 Wochen, naja... in meinen Augen Vermehrung hoch drei... ohne Rücksicht auf verluste...
Habe gerade eine meiner Hündinnen an Nierenversagen verloren, das da bei mir bei erhöhten Werten diie Alarmglocken läutet wohl verständlich und das ich dann Nachfrage... hätte ich gewußt was ich da für eine Lawine lostrete, hätte ich es vielleicht gelassen, aber nunja...
Alles im *Netz nachlesbar, da nützen auch keine deaktivierte GB was, habe mir von den Beiträge Scans gemacht...
Mag sein das meine Nachforschungen den Streß ausgelöst haben, aber ich mag es nicht angelogen zu werden... Ehrlichkeit währt am längsten...
-----------------
"LG Martina
Lebe dein Traum - träum nicht dein leben"
1. ein unfall kann nicht passieren wenn man es wirklich ernst meint.
2. sehe ich auch, daß man mal nachforschen sollte was da so abgeht wenn einem etws komisch vorkommt. nur ( für die zukunft )sollte man es vor einem kauf tun.
3. alles was an lawinen abgeht von seiten des verkäufers solltest du ignorieren. wenn du den seltsamen TSV einhälst ( was ja eine leichtigkeit darstellt) kann nichts
passieren. oder hast du etwas vergessen zu erwähnen, wie nachforschungen verboten!
-----------------
" "
quote:
oder hast du etwas vergessen zu erwähnen, wie nachforschungen verboten
Als ob so eine Klausel durchsetzbar wäre.
-----------------
""
@rtue... deinem kommentar gibt es nichts hinzuzufügen.
-----------------
" "
"3. oder hast du etwas vergessen zu erwähnen, wie nachforschungen verboten!"
nein, so einen Punkt gibt es nicht!
Nochmal was anderes, wie oft muß man Besuche zulassen damit die Leute sich davon überzeugen können das es dem Hund auch gut geht?
-----------------
"LG Martina
Lebe dein Traum - träum nicht dein leben"
Ich sehe das mit den Recherchen etwas differenzieller.
Der Verkäufer verkauft letztendlich ein Tier nicht sein Privatleben oder seine Seele. Wie intensiv diese Recherchen betrieben worden sind steht nirgends - hat aber wohl letztendlich einen empfindlichen Nerv getroffen. Ob der Nerv die Lüge ist die sich nun der Käufer ertappt fühlt oder etwas zu sehr ins Privatleben vorgedrungen worden ist, bleibt spekulativ. Aber nach dem auch mehrer TA´s kontaktiert worden sind, Gästebücher anschließend deaktiviert worden sind, bin ich mal bei dieser Recherche etwas "skeptisch" ob die noch im Rahmen dessen was man als Üblich bezeichnen kann war...
-----------------
" "
Das würde ich auch so sehen, Ellis, aber auch das gäbe dem VK kein Recht, den Kaufvertrag einseitig für unwirksam zu erklären.
-----------------
""
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
2 Antworten
-
19 Antworten
-
5 Antworten
-
4 Antworten
-
4 Antworten
-
7 Antworten