Bis zu 3x Mal im Jahr als Internet-Dienstleister arbeiten - was tun?

7. April 2015 Thema abonnieren
 Von 
keine-gerechtigkeit
Status:
Beginner
(90 Beiträge, 36x hilfreich)
Bis zu 3x Mal im Jahr als Internet-Dienstleister arbeiten - was tun?

Hallo,

ich möchte in meiner Freizeit Internet-Dienstleistungen (Internetseiten programmieren) anbieten. Ich erwarte bis zu drei Aufträge im Jahr. Pro Auftrag berechne ich 200 bis 1000 Euro. Reicht es aus, die Einnahmen in meiner Steuererklärung anzugeben oder muss ich jetzt schon anmelden? Letztes Jahr hatte ich nur einen Auftrag, wofür ich 300 € erhielt.

Was ist jetzt genau zu tun?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
soso55
Status:
Schüler
(206 Beiträge, 239x hilfreich)

Hallo "keine-gerechtigkeit",

melden Sie sich gewerblich an.

MfG, soso55

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Ver
Status:
Master
(4360 Beiträge, 2284x hilfreich)

Zitat (von soso55):
melden Sie sich gewerblich an.


Nein, das ist vermutlich nicht nötig. Sie sollten erst einmal beim Finanzamt anrufen: Das Finanzamt entscheidet darüber, ob eine selbständig ausgeübte Tätigkeit gewerblich oder freiberuflich ist.

Der Gestalter von Internet-Seiten ist traditionell ein sogenannter "freier Beruf". Als Ausübender eines freien Berufes sind Sie nicht gewerbesteuerpflichtig, da sie kein gewerbliches Unternehmen betreiben § 2 GewStG .

Sie sind jedoch einkommensteuerpflichtig, die Einnahmen und Ausgaben (!) gehören in die Einkommenssteuererklärung. Anlage S und EÜR, doch fragen Sie bei den ersten Steuererklärungen auf jeden Fall einen Steuerberater.

Umsatzsteuerpflichtig sind Sie vermutlich nicht, weil Sie im laufenden Jahr voraussichtlich weniger als 50.000 Euro erzielen oder im vergangenen Jahr 17.500 Euro Umsatz nicht überschritten haben. Sie sind dann Kleinunternehmer und können gemäß § 19 UStG einen Antrag auf Umsatzsteuerbefreiung stellen.

2x Hilfreiche Antwort

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