Bis wann muss eine Eigentümerversammlung von 2006 stattgefunden haben

18. Juli 2007 Thema abonnieren
 Von 
Rabo
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 5x hilfreich)
Bis wann muss eine Eigentümerversammlung von 2006 stattgefunden haben

Im Mai 2007 erhielten wir die Hausgeldabrechnung 2006 nach dem Wirtschaftsplan 2006. Gleichzeitig erhielten wir den Wirtschaftsplan mit Hausgeldabrechnung 2007.Aus der Hausgeldabrechnung 2006 und Wirtschaftsplan ergab sich ein Guthaben.Dieses Guthaben wurde vom Verwalter an die Eigentümer ausgezahlt, , keine Beschlussfassung über eine Nachzahlungspflicht oder zu einem Rückzahlungsanspruch hinsichtlich zuviel gezahlter Beträge. ES hat noch keine Prüfung und Versammlung 2006 stattgefunden. Ferner fehlt noch die Auflistung offener Hausgeldzahlungen von 2006 einzelner Wohnungseigentümer und noch zu zahlenden offenen Rechnung.Der Vermögensstatus kann auch nicht stimmen ! Wie kann ich denn ohne Versammlung und Beschluss einen neuen Wirtschaftsplan 2007 erstellen und die Eigentümer zu einer neuen monatlichen Zahlung auffordern ? Wer kann mir einen Tipp geben, wie ich mich am besten Verhalten soll ?
Danke für jede Antwort !
Rabo

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

Laut WEG muss 1x im Jahr eine Versammlung stattfinden.
Es ist richtig, dass Guthaben/Nachzahlungen aufgrund der Abrechnung 2006 erst erfolgen dürfen, wenn dieses so beschlossen wurde.

Ich würde an den Verwalter schreiben:
...unter Hinweis Ihrer Verpflichtung der ordnungsgemässen Verwaltung fordere ich sie auf, a) zu einer Eigentümerversammlung einzuladen b) Zahlungen aus der Abrechnung 2006 nicht vorzunehmen c) Zahlungen nach dem neuen Wirtschaftsplan nicht einzuziehen. Hier fehlt jeweils die Beschlussgrundlage.

Außerdem möchte ich an Termin xy die Unterlagen einsehen, ob zu prüfen, ob alles ordnungsgemäss verlaufen ist.
Bitte geben Sie mir desweiteren Auskunft über die Nichtzahlungen von Hausgeldern.

---
Was ist mit dem Beirat? Kam dieses Verhalten bei dem Verwalter schon öfter vor? Neuen suchen?

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
R.M.
Status:
Bachelor
(3879 Beiträge, 2382x hilfreich)

Mir ist grad unklar, wie man zusammen mit dem Wirtschaftsplan eine Hausgeldabrechnung für das Jahr 2007 erhalten kann. Das Jahr ist ja noch gar nicht abgeschlossen *grübel*

Zudem sollte mal ein Blick in die TE bzw. Gemeinschaftsordnung geworfen werden. Nicht selten sind da bereits Regelungen vereinbart zur Nachzahlungspflicht, die von der Notwendigkeit einer expliziten beschlussfassung abweichen können. Demzufolge können auch Guthaben ausgezahlt werden.

Der Vermögensstatus kann sicher durch Einsichtnahme in die Unterlagen geklärt werden.

Selbsverständlich ist es möglich, einen neuen Wirtschaftsplan bereits zu erstellen und das geänderte Hausgeld zu verlangen. Unter Umständen ist dies angesichts steigender Kosten sogar notwendig. Nur wenn einer das neue (gestiegen) monatliche Hausgeld nicht bezahlt, besteht bis zur (nachträglichen) Beschlussfassung keine Anspruchsgrundlage, die Zahlung rechtlich durchzusetzen.

Im Grunde ist das von sika vorgeschlagene Vorgehen aber auch ok.

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Rabo
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 5x hilfreich)

Danke für die Info.
Gerne würde ein Teil der Wohnanlage (80 Wohneinheiten)den Verwalter abwählen. Doch das ist kein trifftiger Grund zur Entlassung, zumal es für mich keine ordnungsgemäße Verwaltung ist. Einen Beirat gibt es bei uns nicht.Inzwischen sind alle zu viel bezahlten Beträge an die Eigentümer ausgezahlt, zumal keine Prüfung stattgefunden hat.In der TE bzw. Gemeinschaftsordnung ist nichts vereinbart zur Nachzahlungspflicht oder zu viel gezahlten Beträge. Wir sind hilflos !

3x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
R.M.
Status:
Bachelor
(3879 Beiträge, 2382x hilfreich)

Ich verstehe zwar noch immer nicht, wo eigentlich das Problem ist, wenn ein Guthaben vor Fälligkeit ausgezahlt wird. Sofern sich in der sicher noch folgenden Versammlung herausstellt, dass die Abrechnung korrekt ist, hat keiner was verloren.
Ein Einsichtsrecht in die Abrechnung und Belege hat grundsetzlich JEDER Eigentümer, als Termin vereinbaren und selber reinschauen, ob alles korrekt ist.
Zu guter letzt den Punkt Beiratswahl auf die Tagesordnung der nächsten ordentlichen Eigentümerversammlung setzen lassen.

lg R.M.

4x Hilfreiche Antwort

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