>Bis wann Lohnsteuerkarte beim Arbeitgeber abgeben
Die Aussage der Personalabteilung ist nicht richtig.
Für den Monat Januar kann der Arbeitgeber die Lohnabrechnung auf Basis der Steuerkarte des Vorjahres machen (
§ 39c Abs. 2 EStG). Wenn die neue Steuerkarte dann aber andere Eintragungen hat, dann bereitet das zusätzliche Arbeit, da er die Lohnabrechnung wiederholen muss. Außerdem handelt es sich um eine KANN-Bestimmung.
Ansonsten muss der Arbeitgeber die Lohnabrechnung mit Steuerklasse VI durchführen, wenn er nicht rechtzeitig die neue Steuerkarte erhält.
Was das genau heißt, hängt unter anderem davon ab, wann der späteste Termin ist, an dem eine Lohnabrechnung noch geändert werden kann. Wenn Du Deinen Lohn im Voraus erhälst, dann kann der Abgabetermin durchaus Anfang Dezember liegen.
Aber wo ist das Problem, die Steuerkarte rechtzeitig abzugeben?
von hh am 25.11.2005 11:24
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