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Birmas Oberster Gerichtshof lehnt Berufung Suu Kyis ab

AFP VOM 26.2.2010 | Nachrichten - Nachrichten | 1104 Aufrufe
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Birma, Oppositionelle

Weiter Hausarrest für Oppositionsführerin

Birmas Oberster Gerichtshof hat den Einspruch von Oppositionsführerin Aung San Suu Kyi gegen die erneute Verlängerung ihres Hausarrests abgelehnt. Dies teilte Suu Kyis Anwalt Nyan Win in Rangun mit. Er kündigte an, Beschwerde gegen die Entscheidung bei der Militärführung der Justiz einzulegen.

Das nächste Verfahren kann mehrere Monate dauern. Bestätigt auch die Militärführung der Justiz den Hausarrest, wäre die 64-Jährige von den für dieses Jahr geplanten Wahlen ausgeschlossen. Am Freitag wurde neben dem Einspruch Suu Kyis auch der ihrer zwei Assistentinnen abgewiesen, die mit ihr leben und ebenfalls unter Arrest stehen.

Suu Kyi selbst war nicht vor Gericht anwesend. Sie war Mitte vergangenen Jahres zu weiteren 18 Monaten Hausarrest verurteilt worden, nachdem ein US-Bürger ungebeten ihr Anwesen besucht hatte. Die Friedensnobelpreisträgerin verbrachte bereits 14 der vergangenen 20 Jahre unter Hausarrest oder im Gefängnis. Insgesamt gibt es in Birma nach UN-Angaben rund 2100 politische Häftlinge.

Ausländische Botschafter, darunter die aus Großbritannien, Frankreich und Australien, verfolgten die Urteilsverkündung. Die Ablehnung des Einspruchs sei keine Überraschung gewesen, sagte der französische Botschafter Jean-Pierre Lafosse. Er forderte die sofortige Freilassung Suu Kyis.

Birma wird seit 1962 vom Militär regiert. Zwar versprach die Regierung für dieses Jahr Wahlen, zu denen mehrere Parteien zugelassen werden sollen. Ob sie zu einer demokratischen Öffnung des Landes führen, ist jedoch ungewiss. Auch ein Termin steht noch nicht fest. Aus den letzten freien Wahlen 1990 war Suu Kyis Nationale Liga für Demokratie (NLD) als klare Siegerin hervorgegangen, die Militärregierung erkannte das Ergebnis aber nicht an.

26. Februar 2010 - 07.11 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2010


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