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Biologischer Mann darf Lebenspartnerschaft mit Frau eingehen

Biologischer Mann darf Lebenspartnerschaft mit Frau eingehen

AFP VOM 28.1.2011 | Nachrichten - Allgemein | 2241 Aufrufe
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Lebenspartnerschaft

Transsexuelle vor Bundesverfassungsgericht erfolgreich

Transsexuelle, die biologisch Männer sind, dürfen eine Lebenspartnerschaft mit einer Frau eingehen. Entgegenstehende Gesetze sind ab sofort nicht mehr anwendbar, entschied das Bundesverfassungsgericht in einem am Freitag in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss. Bislang stand solchen Paaren nur die Ehe offen, da die Partner standesrechtlich verschiedenen Geschlechtern angehören. (Az: 1 BvR 3295/07).

Die jetzt verworfenen Gesetze verstoßen den Verfassungshütern zufolge "gegen das verfassungsrechtliche Gebot auf Anerkennung der selbst empfundenen geschlechtlichen Identität". Damit setzte sich eine 62-jährige Beschwerdeführerin durch, die körperlich männlich ist, sich jedoch als Frau mit wiederum homosexueller Neigung empfindet. Sie hat einen weiblichen Vornamen und lebt in Partnerschaft mit einer Frau. Diese Beziehung möchte sie mit einer Lebenspartnerschaft rechtlich absichern. Entsprechend den geltenden Gesetzen lehnte das Standesamt dies ab.

Nach den bisherigen Gesetzen können Transsexuelle im Rahmen einer "kleinen Lösung" nur ihren Vornamen ändern, werden dann - wie im Streitfall - beim Standesamt aber weiter mit ihrem biologischen Geschlecht geführt. Eine personenstandsrechtliche Änderung des Geschlechts setzt dagegen die "große Lösung" mit operativer Geschlechtsumwandlung sowie die dauerhafte Unfruchtbarkeit des Transsexuellen voraus. Nach diesen gesetzlichen Vorgaben wäre der Beschwerdeführerin also nur die Alternative geblieben, entweder eine heterosexuelle Ehe eingehen oder sich vor einer Lebenspartnerschaft operieren zu lassen.

Beide Wege sind ihr aber nicht zumutbar und verletzen ihr Recht auf sexuelle Selbstbestimmung, wie das Bundesverfassungsgericht jetzt befand. Die Ehe zwinge die Beschwerdeführerin in eine Geschlechtsrolle, die ihrem gefühlten Geschlecht widerspreche. Eine operative Geschlechtsumwandlung sei bei Transsexuellen nicht immer notwendig, der Zwang dazu verletze daher ihr Recht auf körperliche Unversehrtheit. Auch an der Bedingung der Unfruchtbarkeit darf der Gesetzgeber demnach nicht festhalten.

Grüne, FDP sowie der Schwulen- und Lesbenverband (LSVD) begrüßten in Berlin die Gerichtsentscheidung. Sie gebe der FDP Rückendeckung für die im Koalitionsvertrag festgeschriebene Überarbeitung des Transsexuellengesetzes, erklärte der zuständige Berichterstatter der FDP-Bundestagsfraktion, Michael Kauch. Grüne und LSVD forderten ein modernes, dem Erkenntnisstand der Wissenschaft angepasstes Gesetz.

28.01.2011 - 17:01 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2010

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