Bin noch über Gelbe Ampel gefahren Polizei behauptet bin über Rot gefahren .
bin noch über gelb gefahren Polizei behauptet bin über rot gefahren heute habe ich Schreiben bekommen 118,50€ und 1Punkt .
wir sind vor 4 Wochen aufgehalten worden von der Polizei da wir angeblich über Rot gefahren sind es war Gelb die Ampel keine Videoaufnahme gar nicht Ich und der Beifahrer .
sollte ich Einspruch einlegen auf dem Schreiben es war Gelb.
Bin noch über Gelbe Ampel gefahren Polizei behauptet bin über Rot gefahren
1. Juli 2017
Thema abonnieren
Frage vom 1. Juli 2017 | 18:40
Von
Status: Frischling (17 Beiträge, 2x hilfreich)
Bin noch über Gelbe Ampel gefahren Polizei behauptet bin über Rot gefahren
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Verkehrsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 1. Juli 2017 | 19:25
Von
Status: Praktikant (970 Beiträge, 296x hilfreich)
Zitat:sollte ich Einspruch einlegen auf dem Schreiben es war Gelb.
Woher sollen wir das denn jetzt wissen? Das musst du schon selber entscheiden.
#2
Antwort vom 1. Juli 2017 | 20:19
Von
Status: Lehrling (1988 Beiträge, 754x hilfreich)
Woher willst du denn wissen dass es noch gelb war?
Und dabei auch bitte beachten: Es ist auch strafbar, eine Ampel bei gelb zu überfahren, wenn du hättest anhalten können. Gelb heißt nämlich nicht "Gas geben, um es noch im letzen Moment drüber zu schaffen", sondern "Anhalten"!
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Verkehrsrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 1. Juli 2017 | 22:14
Von
Status: Master (4953 Beiträge, 2376x hilfreich)
ZitatBin noch über Gelbe Ampel gefahren :
Man sollte auch bei Grün nicht über eine Ampel fahren, dafür sind die nicht gedacht.
Zitatsollte ich Einspruch einlegen auf dem Schreiben es war Gelb. :
Gelb bedeutet das nächste Lichtzeichen ab zu warten, und wenn man meint es war Gelb, drei Sekunden sind nicht viel, beim Einfahren in die Kreuzung kann es da schon Rot gewesen sein. wer weis das?
#4
Antwort vom 1. Juli 2017 | 22:40
Von
Status: Junior-Partner (5538 Beiträge, 2497x hilfreich)
ZitatIch und der Beifahrer . :
Wie wollt ihr aus dem Auto heraus sehen, ob du mit dem Heck nicht doch bei Rot drüber bist?
Das ist dann nämlich auch Fahren bei Rot.
Zitatkeine Videoaufnahme :
Braucht es ja nicht, es gibt ja mindestens einen Zeugen.
Außerdem hättest du dir den Thread sparen können, gegenüber deiner letzten Anfrage gab es ja keinerlei Veränderung:
http://www.123recht.net/Ueber-Orange-Ampel-gefahren-Polizei-behauptet-Roter-Ampel-wars-__f520699.html
-- Editiert von hiphappy am 01.07.2017 22:41
Und jetzt?
Schon
266.745
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
6 Antworten
-
4 Antworten
-
1 Antworten
-
8 Antworten
-
6 Antworten
Top Verkehrsrecht Themen
-
26 Antworten