Hallo,
ist vielleicht eine merkwürdige Frage, aber ich würde gerne mal wissen, ob da rechtlich was gemacht werden kann.
Ich mache es kurz - meine Ex-Freundin welche in der Schweiz wohnt und ich in Deutschland hat hier etwas bei mir liegen lassen, um genau zu sein ein Oberteil. Wo wir uns noch verstanden haben, habe ich Ihr das aus Spaß gezeigt, ob Ihr das bekannt vorkommt, daher weiß Sie nun also, dass ich es habe. Jedenfalls möchte sie nun, dass ich es zu Ihr schicke. Ich sehe es jedoch nicht ein, dass ich wegen einer Kleinigkeit 20€ bezahle, ist halt deutlich teurer weil Sie in der Schweiz wohnt, dann kommt auch noch der Mist mit dem Zoll hinzu usw.
Ich habe Ihr klipp und klar gesagt, dass sie es sich gefälligst holen soll, wenn Sie es schon selber liegen lässt oder Sie soll mir von jemanden eine Adresse in Deutschland sagen, wo ich es hin schicken kann und Sie es holen kann.
Könnte Sie da nun irgendwas machen, wenn ich es wirklich nicht verschicke?
Bin ich verpflichtet, dass Paket zu verschicken?
5. August 2015
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Frage vom 5. August 2015 | 18:58
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Bin ich verpflichtet, dass Paket zu verschicken?
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#1
Antwort vom 5. August 2015 | 19:31
Von
Status: Schlichter (7422 Beiträge, 3090x hilfreich)
Sie kann Ihnen die Versandkosten ja überweisen. Wenn Sie das Shirt nicht absichtlich behalten haben, wäre das der Königsweg.
Und jetzt?
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