Bin ich verpflichtet, das Handy zurückzunehmen?

16. September 2017 Thema abonnieren
 Von 
Helmut_110
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Bin ich verpflichtet, das Handy zurückzunehmen?

Liebe Forumsmitglieder,

folgende Situation:
Ich habe ein Handy kürzlich bei Ebay Kleinanzeigen angeboten, war also Verkäufer. Es handelt sich um ein 1,5 Jahre altes Handy mit Restgewährleistung von etwa einem halben Jahr. Originalrechnung ist vorhanden. Das Handy ist mit zwei Schutzfolien versehen worden von mir, kurz nachdem ich das Handy erworben hatte: Eine auf der kompletten Rückseite und eine auf der Vorderseite, die nur den Bereich um das Display herum abdeckt (mit Aussparungen für Selfie Cam, Sensoren, etc.).
Das Handy hat nach 1,5 Jahren natürlich kleinere Gebrauchsspuren am äußeren Rahmen. Das habe ich auch angegeben und Fotos von allen Seiten bereitgestellt.
Der Käufer hat nun eine der Folien (Vorderseite) entfernt und festgestellt, dass sich das Displayglas im Randbereich löst, ähnlich wie hier:

https://www.android-hilfe.de/forum/werkstatt-samsung.2745/samsung-s7-display-loest-sich-ab.838038.html

oder hier

https://www.android-hilfe.de/attachments/0_big-jpg.318767/

Es hat sich zwar auch einer größeren Fläche eine kleine Luftschicht gebildet als auf den Beispielbildern, aber das habe ich nicht bemerkt, falls es tatsächlich schon vor dem Verkauf stattgefunden haben sollte, weil es ja bedeckt war.
Ich konnte es also nicht wissen.
Außerdem ist das Display voll funktionstüchtig und es sind auch keine Risse im Glas oder dergleichen.
Es scheint vereinzelt bei Geräten vorzukommen und ist, so vermute ich, als Alterungserscheinung /Abnutzungserscheinung aufzufassen.
Der Käufer beschuldigt mich nun der arglistigen Täuschung und möchte vom Kaufvertrag zurücktreten.

Meine Frage: Darf er das so einfach?

Mein Vorschlag an den Käufer war, dass er das auf Gewährleistung bei Samsung tauschen lassen könne.Eine originalrechnung liegt ja bei. Damit ist der Käufer nicht einverstanden. Er beschuldigt mich, ich sei ein Lügner und wenn ein solcher Gewährleisungstausch möglich wäre, dann hätte ich das ja schon gemacht. Mit anderen Worten, er ist der Meinung, ein Gewährleistungstausch bei Samsung ist nicht möglich. Da ich aber vom Ablösen des Display nichts mitbekommen hatte, habe ich diese Möglichkeit nie in Erwägung gezogen.
Es könnte ja nun auch sein, dass der Käufer in der Zwischenzeit einen gewissen Schaden oder was auch immer am Gerät produziert hat. Immerhin hat er ja auch die Folie entfernt.

Zweite Frage: Bin ich nun verpflichtet, das Gerät zurückzunehmen? Und wenn ja, unter welchen Bedingungen? Denn er hat das Gerät ja mittlerweile verändert. Der Vollen Kaufpreis könnte ich ihm nicht erstatten.

Vielen Dank für Tipps und Hilfe.

Euer Helmut

Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?

Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?

Ein erfahrener Anwalt im Vertragsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Vertragsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Die Folien hattest du über das Display angebracht und auch angegeben, dass du da extra Folien angebracht hast?

Zitat:
Es könnte ja nun auch sein, dass der Käufer in der Zwischenzeit einen gewissen Schaden oder was auch immer am Gerät produziert hat. Immerhin hat er ja auch die Folie entfernt.

Genau das denke ich auch. Und er ist in meinen Augen beweispflichtig, dass sein Entfernen der Folie sachgerecht war und der Schaden schon vorher vorhanden war.

Ich würde ihm einfach nichts mehr schreiben.

-- Editiert von mepeisen am 16.09.2017 19:08

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Helmut_110
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Antwort.

Zitat (von mepeisen):
Die Folien hattest du über das Display angebracht und auch angegeben, dass du da extra Folien angebracht hast?

Zitat:
Es könnte ja nun auch sein, dass der Käufer in der Zwischenzeit einen gewissen Schaden oder was auch immer am Gerät produziert hat. Immerhin hat er ja auch die Folie entfernt.

Genau das denke ich auch. Und er ist in meinen Augen beweispflichtig, dass sein Entfernen der Folie sachgerecht war und der Schaden schon vorher vorhanden war.

Ich würde ihm einfach nichts mehr schreiben.

-- Editiert von mepeisen am 16.09.2017 19:08


Ich hatte zwar nicht explizit darauf hingewiesen, die Folien sind aber sehr deutlich zu erkennen, sowohl auf den Fotos als auch während des persönlichen Besuches des Käufers. Er durfte sich das Handy in aller Ruhe anschauen. Die Folien sind sehr offensichtlich.

Ok, ich reagiere jetzt auch nicht mehr auf seine Anschuldigungen bzw. allgemein seine Nachrichten.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
de50ae
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 3x hilfreich)

Also bei Versand und nur Fotos hätte ich ja gesagt: diskutabel.

Da er es abgeholt hat und somit ausgiebig begutachten konnte: nicht dein Problem!

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120357 Beiträge, 39879x hilfreich)

Sein Gerät, sein Problem.
Kommunikation erstmal einstellen.



Die gesetzliche Sachmängelhaftung wurde ausgeschlossen?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Helmut_110
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke soweit.

Zitat (von Harry van Sell):
Sein Gerät, sein Problem.
Kommunikation erstmal einstellen.



Die gesetzliche Sachmängelhaftung wurde ausgeschlossen?


Hatte ich im Anzeigentext nicht drauf hingewiesen. Hatte ich nicht dran gedacht.
Wie entscheidend ist das?

-- Editiert von Helmut_110 am 16.09.2017 21:24

-- Editiert von Helmut_110 am 16.09.2017 21:24

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120357 Beiträge, 39879x hilfreich)

Zitat (von Helmut_110):
Wie entscheidend ist das?

Naja, er kann 2 Jhare lang die Haftung geltend machen - wenn er denn die Beweise dafür hätte / bekäme.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Helmut_110
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Ok... die Anzeige existiert nicht mehr bei Ebay Kleinanzeigen. Falls er einen Screenshot gemacht hat vom Anzeigentext, dann hätte er wahrscheinlich etwas in der Hand, oder?

Aber ganz ehrlich, es wäre am einfachsten, das Gerät bei Samsung auf Gewährleistung reparieren zu lassen. Dann hätte niemand Stress. Jetzt will er zu mir nach Hause kommen und vor der Tür warten, bis ich herauskomme...

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
dann hätte er wahrscheinlich etwas in der Hand, oder?

Nicht wirklich viel. Er hatte alles bei Übergabe begutachtet. Der Mangel war erst vorhanden, nachdem er die Folie entfernt hat. Und das war vermutlich unsachgemäß und hat den Schaden erst verursacht. Den Gegenbeweis ist er schuldig.

Zitat:
Aber ganz ehrlich, es wäre am einfachsten, das Gerät bei Samsung auf Gewährleistung reparieren zu lassen.

Und dass er sich dieser einfachsten aller Lösungen verweigert, wird auch bei Streitfall vor Gericht zumindest Fragen aufwerfen.

Zitat:
Jetzt will er zu mir nach Hause kommen und vor der Tür warten, bis ich herauskomme...

Ankündigen, dass man gerne die Polizei ruft und ihn von den Beamten vom Grundstück entfernen lässt samt Strafanzeige wegen Drohung und Nötigung.
Danach: Kommunikation einstellen.


-- Editiert von mepeisen am 17.09.2017 14:20

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Helmut_110
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Hinweise! Das baut mich auf!
Habe nicht weiter auf die Person reagiert trotz weiterer Drohungen.
Die Person hat allerdings nun mit einer Anzeige bei der Polizei gedroht.
Wie sollte ich mich hier am besten verhalten?

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120357 Beiträge, 39879x hilfreich)

Zitat (von Helmut_110):
Wie sollte ich mich hier am besten verhalten?

Ignorieren.

Zum einen ist es meist nur heiße Luft, zum anderen sehe ich hier keinen Betrug.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.350 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen