Liebe Forumsmitglieder,
folgende Situation:
Ich habe ein Handy kürzlich bei Ebay Kleinanzeigen angeboten, war also Verkäufer. Es handelt sich um ein 1,5 Jahre altes Handy mit Restgewährleistung von etwa einem halben Jahr. Originalrechnung ist vorhanden. Das Handy ist mit zwei Schutzfolien versehen worden von mir, kurz nachdem ich das Handy erworben hatte: Eine auf der kompletten Rückseite und eine auf der Vorderseite, die nur den Bereich um das Display herum abdeckt (mit Aussparungen für Selfie Cam, Sensoren, etc.).
Das Handy hat nach 1,5 Jahren natürlich kleinere Gebrauchsspuren am äußeren Rahmen. Das habe ich auch angegeben und Fotos von allen Seiten bereitgestellt.
Der Käufer hat nun eine der Folien (Vorderseite) entfernt und festgestellt, dass sich das Displayglas im Randbereich löst, ähnlich wie hier:
https://www.android-hilfe.de/forum/werkstatt-samsung.2745/samsung-s7-display-loest-sich-ab.838038.html
oder hier
https://www.android-hilfe.de/attachments/0_big-jpg.318767/
Es hat sich zwar auch einer größeren Fläche eine kleine Luftschicht gebildet als auf den Beispielbildern, aber das habe ich nicht bemerkt, falls es tatsächlich schon vor dem Verkauf stattgefunden haben sollte, weil es ja bedeckt war.
Ich konnte es also nicht wissen.
Außerdem ist das Display voll funktionstüchtig und es sind auch keine Risse im Glas oder dergleichen.
Es scheint vereinzelt bei Geräten vorzukommen und ist, so vermute ich, als Alterungserscheinung /Abnutzungserscheinung aufzufassen.
Der Käufer beschuldigt mich nun der arglistigen Täuschung und möchte vom Kaufvertrag zurücktreten.
Meine Frage: Darf er das so einfach?
Mein Vorschlag an den Käufer war, dass er das auf Gewährleistung bei Samsung tauschen lassen könne.Eine originalrechnung liegt ja bei. Damit ist der Käufer nicht einverstanden. Er beschuldigt mich, ich sei ein Lügner und wenn ein solcher Gewährleisungstausch möglich wäre, dann hätte ich das ja schon gemacht. Mit anderen Worten, er ist der Meinung, ein Gewährleistungstausch bei Samsung ist nicht möglich. Da ich aber vom Ablösen des Display nichts mitbekommen hatte, habe ich diese Möglichkeit nie in Erwägung gezogen.
Es könnte ja nun auch sein, dass der Käufer in der Zwischenzeit einen gewissen Schaden oder was auch immer am Gerät produziert hat. Immerhin hat er ja auch die Folie entfernt.
Zweite Frage: Bin ich nun verpflichtet, das Gerät zurückzunehmen? Und wenn ja, unter welchen Bedingungen? Denn er hat das Gerät ja mittlerweile verändert. Der Vollen Kaufpreis könnte ich ihm nicht erstatten.
Vielen Dank für Tipps und Hilfe.
Euer Helmut
Bin ich verpflichtet, das Handy zurückzunehmen?
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
Die Folien hattest du über das Display angebracht und auch angegeben, dass du da extra Folien angebracht hast?
Zitat:Es könnte ja nun auch sein, dass der Käufer in der Zwischenzeit einen gewissen Schaden oder was auch immer am Gerät produziert hat. Immerhin hat er ja auch die Folie entfernt.
Genau das denke ich auch. Und er ist in meinen Augen beweispflichtig, dass sein Entfernen der Folie sachgerecht war und der Schaden schon vorher vorhanden war.
Ich würde ihm einfach nichts mehr schreiben.
-- Editiert von mepeisen am 16.09.2017 19:08
Vielen Dank für die Antwort.
ZitatDie Folien hattest du über das Display angebracht und auch angegeben, dass du da extra Folien angebracht hast? :
Zitat:Es könnte ja nun auch sein, dass der Käufer in der Zwischenzeit einen gewissen Schaden oder was auch immer am Gerät produziert hat. Immerhin hat er ja auch die Folie entfernt.
Genau das denke ich auch. Und er ist in meinen Augen beweispflichtig, dass sein Entfernen der Folie sachgerecht war und der Schaden schon vorher vorhanden war.
Ich würde ihm einfach nichts mehr schreiben.
-- Editiert von mepeisen am 16.09.2017 19:08
Ich hatte zwar nicht explizit darauf hingewiesen, die Folien sind aber sehr deutlich zu erkennen, sowohl auf den Fotos als auch während des persönlichen Besuches des Käufers. Er durfte sich das Handy in aller Ruhe anschauen. Die Folien sind sehr offensichtlich.
Ok, ich reagiere jetzt auch nicht mehr auf seine Anschuldigungen bzw. allgemein seine Nachrichten.
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Also bei Versand und nur Fotos hätte ich ja gesagt: diskutabel.
Da er es abgeholt hat und somit ausgiebig begutachten konnte: nicht dein Problem!
Sein Gerät, sein Problem.
Kommunikation erstmal einstellen.
Die gesetzliche Sachmängelhaftung wurde ausgeschlossen?
Danke soweit.
ZitatSein Gerät, sein Problem. :
Kommunikation erstmal einstellen.
Die gesetzliche Sachmängelhaftung wurde ausgeschlossen?
Hatte ich im Anzeigentext nicht drauf hingewiesen. Hatte ich nicht dran gedacht.
Wie entscheidend ist das?
-- Editiert von Helmut_110 am 16.09.2017 21:24
-- Editiert von Helmut_110 am 16.09.2017 21:24
ZitatWie entscheidend ist das? :
Naja, er kann 2 Jhare lang die Haftung geltend machen - wenn er denn die Beweise dafür hätte / bekäme.
Ok... die Anzeige existiert nicht mehr bei Ebay Kleinanzeigen. Falls er einen Screenshot gemacht hat vom Anzeigentext, dann hätte er wahrscheinlich etwas in der Hand, oder?
Aber ganz ehrlich, es wäre am einfachsten, das Gerät bei Samsung auf Gewährleistung reparieren zu lassen. Dann hätte niemand Stress. Jetzt will er zu mir nach Hause kommen und vor der Tür warten, bis ich herauskomme...
Zitat:dann hätte er wahrscheinlich etwas in der Hand, oder?
Nicht wirklich viel. Er hatte alles bei Übergabe begutachtet. Der Mangel war erst vorhanden, nachdem er die Folie entfernt hat. Und das war vermutlich unsachgemäß und hat den Schaden erst verursacht. Den Gegenbeweis ist er schuldig.
Zitat:Aber ganz ehrlich, es wäre am einfachsten, das Gerät bei Samsung auf Gewährleistung reparieren zu lassen.
Und dass er sich dieser einfachsten aller Lösungen verweigert, wird auch bei Streitfall vor Gericht zumindest Fragen aufwerfen.
Zitat:Jetzt will er zu mir nach Hause kommen und vor der Tür warten, bis ich herauskomme...
Ankündigen, dass man gerne die Polizei ruft und ihn von den Beamten vom Grundstück entfernen lässt samt Strafanzeige wegen Drohung und Nötigung.
Danach: Kommunikation einstellen.
-- Editiert von mepeisen am 17.09.2017 14:20
Vielen Dank für die Hinweise! Das baut mich auf!
Habe nicht weiter auf die Person reagiert trotz weiterer Drohungen.
Die Person hat allerdings nun mit einer Anzeige bei der Polizei gedroht.
Wie sollte ich mich hier am besten verhalten?
ZitatWie sollte ich mich hier am besten verhalten? :
Ignorieren.
Zum einen ist es meist nur heiße Luft, zum anderen sehe ich hier keinen Betrug.
Und jetzt?
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