>Bin auf Bewährung und habe geklaut..hilfe
quote:
meine frau hatte mich verlassen und dann fing dieser teufelskreislauf an,.
Könnte es nicht auch umgekehrt gewesen sein, dass Dich Deine Frau verlassen hat weil Du getrunken hast?
Ich kann mich meinen Vorrednern nur anschließen. Eine 5-tägige Entgiftung ist nur der Anfang einer Therapie. das eigentlich Problem, die psychische Abhängigkeit, bleibt weiterhin bestehen. Ohne fremde Hilfe wirst Du nicht dauerhaft vom
Alkohol loskommen. Daher auch mein Vorschlag: Wende Dich an die örtliche Suchtberatung. Möglicherweise gibt es in Deiner Nähe ambulante Therapiemöglichkeiten, die mit Deinem Job in Einklang zu bringen sind. Zudem sei Dir der Besuch einer Selbsthilfegruppe (SHG) dringend angeraten. Manche SHG schreibt sogar Teilnahmebescheinigungen aus, die Dir vor Gericht helfen könnten.
Wenn Du dem Richter erzählst, dass Du während Deienr Bewährungszeit
Alkohol geklaut hast weil Du auf Entzug warst wird er sich überlegen wie das in Zukunft vermeidbar ist. Da gibt es dann 2 Möglichkeiten:
1.) Die Bewährung wird widerrufen, Du fährst ein und machst im Knast eine Therapie
2.) Du beginnst jetzt freiwillig damit Dein Alkoholproblem dauerhaft in den Griff zu bekommen und überzeugst den Richter davon, dass eine Wiederholungstat ausgeschlossen, oder zumindest unwahrscheinlich ist. Dann besteht durchaus die Möglichkeit, dass es noch einmal Bewährung gibt.
Sollte es keine ambulante Therapiemöglichkeit in Deiner Nähe geben solltest Du dennoch über eine stationäre Therapie nachdenken. Wenn Dein Chef mit Dir zufrieden ist solltest Du ihm die Wahrheit sagen. dann ist der Job auch nicht unbedingt verloren. Wenn Du aber einfahren musst ist der Job auf jeden Fall weg.
Es ist Deine Entscheidung.
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von Freudenfeuer am 18.03.2010 06:55
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