Billpay Mahnung per Email - 4€ Mahngebühren zahlen?

22. April 2017 Thema abonnieren
 Von 
amz464287-30
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Billpay Mahnung per Email - 4€ Mahngebühren zahlen?

Hallo,

habe ein Problem mit dem Zahlungsdienst Billpay und nach zwei telefonischen Rechtsberatungen mit unterschiedlichen Anwälten über meine Rechtschutzversicherung zwei völlig unterschiedliche Empfehlungen erhalten.

Ich habe am 09.03. (Donnerstag) über Eventim Karten bestellt und Zahlung per Rechnung über Billpay gewählt. Direkt eine Rechnung per Email gekriegt mit Bitte um Zahlung bis 19.03.. Das Datum habe ich wohl übersehen und bin von üblichen 14 Tagen (Rückgaberecht im Onlinehandel) ausgegangen.

Am 14.03. (Dienstag) habe ich selbige Email nochmal erhalten, wie ich heute weiss, sollte das die Zahlungserinnung sein.

Am Mittwoch oder Donnerstag (15./16.03) waren die Karten dann da, ich habe aber vergessen zu zahlen oder dachte, ich hätte schon.

Jetzt wichtig: Ich rufe meine Email mit Thunderbird ab. Erst am 29.03. habe ich sie zufällig mal über das GMX-Webinterface abgrufen und da eine Email von Billpay vom 25.03. mit Mahnung im Titel gesehen. Thunderbird hatte diese Email nicht heruntergeladen oder automatisch als Junk gelöscht. In dieser Email wurden direkt 4€ Mahngebühren erhoben und mir eine Frist bis zum 04.04. gesetzt, andernfalls könnte ich mit eiteren Mahungen und Mahngebühren rechnen.

Ich habe dann den ursprünglichen Betrag überwiesen (heute weiss ich, dass er am 31.03. bei denen eingegangen ist). Am 07.04. habe ich eine weitere Mail (wieder nur über das Webinterface) erhalten, in der man sich für die Zahlung bedankte, aber die noch ausstehenden 4€ Mahngebühr bis zum 16.04. anmahnte mit der Drohung, die Forderung dem Inkasso-Partner zu übergeben.

Daraufhin habe ich mit der Rechtsberatung telefoniert. Der Anwalt meinte, ich sollte nicht zahlen, weil 4€ Mahngebühren unüblich hoch und bei Mahnung nur per Email auch nicht zu rechtfertigen sein. Ich müsse dann nur mit weiteren bösen Mails rechnen und damit, bei Billpay gesperrt zu werden.

Am 19.04. kam dann die bisher letzte Mail, in der die Übergabe an den Inkasso-Partner "Inkasso Hamburg" am 16.05. angekündigt wurde, wodurch dann 75€ weitere Kosten ggf. zzgl. weiteren Kosten für Rechtsanwalt und Gerichte entstehen könnten.^, die ich vermeiden könnte, wenn ich noch am selben Tag bezahle.
Diese Mail hatte ich heute (22.04.) dann auch im Briefkasten. Ich habe gestern nochmal mit der Rechtsberatung (mit einer anderen Anwätin) und mit Billpay telefoniert.
Die Rechtsanwältin meinte, auch wenn die Fristen kurz und die Mahngebühren unangemessen hoch seien, wäre Billpay im Recht, da ich durch das Zahlungsdatum in der ersten Rechnung automatisch im Verzug war und man auch schon am 20.03. ein Inkasso-Büro hätte beauftragen können. Ich sollte durchaus damit rechnen, dass die Sache vor Gericht kommt und die Richter dort wenig Verständnis für meinen Widerstand hätten.
Eine ähnliche Position vertrat der unfreundliche Billpaymitarbeiter. Im Gegenüber habe ich gesagt, ich hätte die Mahnungen jetzt erst aus meinem Spamverdacht gefischt, was er mir auch glaubte. Nur sei das nicht deren Problem, ich sei dafür verantwortlich und müsste mich ggf. mit meinem Emailprovider auseinandersetzen.

Es geht mir nicht darum, dass die 4€ mir besonders weh tun und wahrscheinlich werde ich zahlen, einfach weil mir Zeit und Energie, die mich das kostet, mehr wert sind. Dennoch wüsste ich gerne, ob ich tatsächlich mit einem Rechtstreit zu rechnen habe oder ob ich einfach die Füße stillhalten sollte, weil die Sache zu geringfügig ist, bzw. ob ich einem Rechtsstreit gelassen entgegensehen kann.
Sehe ich das übrigens richtig, dass der nächste Schritt auf jeden Fall erst am 16.05. eintritt und ich quasi bis dahin Zeit habe, oder sollte ich möglichst schnell handeln? Ich fande es z.B. spaßig, die 4€ bis Anfang Mai in Cent-Staffelungen täglich zu überweisen (Kosten entstehen mir keine).

Die Mahnpraxis von Billpay empfinde ich in jedem Fall als Unverschämtheit - die extrem kurzen Fristen, viel zu hohe Mahngebühren direkt in der ersten Mahnung, dabei Mahnung nur per Email.





-- Editier von amz464287-30 am 22.04.2017 14:34

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 755x hilfreich)

Ich teile die Meinung von Anwalt Nr.1, so wie übrigens auch der BGH u.v.m.
Bei einer E-Mail entsteht kein Schaden im messbaren Bereich. Zusammen mit den Verzugszinsen kommt man wohlwollend auf vielleicht 10cent.

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
amz464287-30
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Nur ist für mich auch die Frage, ob es mir die Nerven wert ist, falls tatsächlich davon auszugehen ist, dass die es soweit treiben. Prinzipiell ist es wichtig, dass man sich gegen so eine Kundengängelei wehrt, praktisch habe ich keine Zeit, mich damit zu befassen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Zitat (von amz464287-30):
Der Anwalt meinte, ich sollte nicht zahlen, weil 4€ Mahngebühren unüblich hoch und bei Mahnung nur per Email auch nicht zu rechtfertigen sein. Ich müsse dann nur mit weiteren bösen Mails rechnen und damit, bei Billpay gesperrt zu werden.

Korrekt

Aber auch die zweite Anwältin hat nicht unrecht hiermit:
Zitat (von amz464287-30):
Die Rechtsanwältin meinte, auch wenn die Fristen kurz und die Mahngebühren unangemessen hoch seien, wäre Billpay im Recht, da ich durch das Zahlungsdatum in der ersten Rechnung automatisch im Verzug war und man auch schon am 20.03. ein Inkasso-Büro hätte beauftragen können.

Auch damit
Zitat (von amz464287-30):
Ich sollte durchaus damit rechnen, dass die Sache vor Gericht kommt und die Richter dort wenig Verständnis für meinen Widerstand hätten.

hat sie recht, schlicht weil man mit so was immer rechnen muss.
Nur halte ich es für sehr unwahrscheinlich, das die motiviert sind das das vor Gericht geht.



Zitat (von amz464287-30):
Nur sei das nicht deren Problem, ich sei dafür verantwortlich und müsste mich ggf. mit meinem Emailprovider auseinandersetzen.

Korrekt. Es wurde in den Machtbereich des Empfängers zugestellt, das ist ausreichend.



Zitat (von amz464287-30):
praktisch habe ich keine Zeit, mich damit zu befassen.

Dann sollte man schön brav alles zahlen was das Inkasso einem so an Unfuggebühren unterjubelt.
Mir persönlich wäre mein sauer verdientes Geld dafür zu schade.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
amz464287-30
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
es ist eine schlichte Abwägung von Zeit und Energie ggü. Kosten. Es kommt mir nicht so sehr auf die 4€ an, meine Zeit ist mir wesentlich kostbarer. Es geht eher ums Prinzip. Einfach zu zahlen fühlt sich wie eine Niederlage an. Zwar scheinen die kurzen Zeitabstände und die Erhebung von Mahngebühren in der 1. Mahnung durch die genaue Fristsetzung in der Rechnung rechtens zu sein, die hohen Mahngebühren aber gerade bei Mahnung per Email nicht, was ich hier so lese.

Darauf habe ich den Billpay-Mitarbeiter auch schon angesprochen, dass bei einer automatisierten Mahnung per Email ja wohl weder Material- noch Versandkosten anfallen und Personalkosten auch nicht erhoben werden dürfen. Er meinte, da Billpay ja für Eventim in Vorkasse gegangen sei, seien ihnen durch den Verzug Kosten entstanden.

Aber selbst wenn ich recht hätte, glaube ich kaum, dass es was bringen würde, denen in einer Mail zu schreiben, dass ich die Höhe der Mahngebühren nicht akzeptiere und eine genaue Aufstellung verlange.

Es läuft doch darauf hinaus, dass ich ab 16.05. Post von Inkasso Hamburg bekomme, die 75€ draufschlagen, dann Post vom Rechtsanwalt mit weiteren Kosten usw. Ich werde mich die ganze Zeit fragen, ob es irgendwann doch noch vor Gericht geht.

Ich habe bereits einmal vor Jahren eine Abmahnung wegen Filesharings (auch hier war die Sache berechtigt, die Forderung aber völlig überzogen) mit Unterstützung eines Anwalts ausgesessen, aber da ging es auch um 1000€ und ich hatte noch das Recht auf meiner Seite (Anschluss meines Vaters, daher wurde der auch abgemaht, er kann aber seine volljährigen Kinder nicht rund um die Uhr kontrollieren).

Wenn ich hier nicht ziemlich sicher sein kann, dass ich nichts zu befürchten habe und auch nicht viel Zeit in irgendwelche Widersprüche investieren muss, dann ist es mir das eher nicht wert.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
The Mentalist
Status:
Praktikant
(970 Beiträge, 296x hilfreich)

Einen Thread aufzumachen, mit Anwälten telefonieren und hier ewig-lange Texte zu schreiben dauert länger als einfach 4 EUR zu überweisen. Dafür wäre mir meine Zeit zu schade.

Zitat:
Einfach zu zahlen fühlt sich wie eine Niederlage an.

Die werden ihr Prinzip nicht wegen dir ändern. Beim nächsten klappt es dann wieder.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
wie ich heute weiss, sollte das die Zahlungserinnung sein.

Als Kunde muss man nicht Rätselraten. Zwar muss nicht ausdrücklich das Wort "Mahnung" enthalten sein, aber eine konkrete irgendwie erkennbare Wortwahl, dass es eine Zahlungserinnerung ist, sollte es dann schon sein.

Davon abgesehen kam dann aber sehr wohl eine Mahnung. Die Wertung der zweiten Anwältin, dass man mit Datum auf der Rechnung in Verzug gewesen wäre, ist absolut falsch, wenn die zwingend notwendige Verbraucherbelehrung fehlt und es wundert mich, dass auch Anwälte so etwas erzählen. Nützt aber nichts, wenn es eine Mahnung gab.

Zitat:
Thunderbird hatte diese Email nicht heruntergeladen oder automatisch als Junk gelöscht

Man kann nun hin- und her diskutieren. Jemand, der Mahnungen nur per Mail verschickt und dabei nicht darauf achtet, dass sie durch die üblichen Junk-Filter durchgehen, der darf sich meiner Meinung nach nicht darauf berufen, dass sie ankam.

Ob man jetzt die 4€ zahlt oder angemessene 10 Cent oder nicht, das bleibt einem selbst überlassen. Ich persönlich hätte kein Verständnis für ein Unternehmen, und würde frei erfundene Gebühren nicht akzeptieren. gebühren für 100% automatisierte Sachen, für die wirklich kaum messbare Kosten entstehen.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
amz464287-30
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich stimme dir zu, und ich habe auch das Gefühl, die gängige Rechtsprechung wäre auf meiner Seite - nur interessiert das diese Leute eher nicht und von Recht haben zu Recht bekommen ist es ein langer Weg.

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