Billigware geliefert - Irreführende Werbung?

29. Juni 2017 Thema abonnieren
 Von 
gmbk
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Billigware geliefert - Irreführende Werbung?

Ich versuche es wegen der Übersichtlichkeit mal kurz zu fassen:

Von diesem Artikel hier habe ich 2 Stück in der Erwartung gekauft "BRAAS Divoroll Anschlußkleber" zu erhalten.
http://www.baustoffshop.de/usb-anschlusskleber.html
Auf das Angebot bin ich über die Google Suche gestossen.

Zitat:

USB-Anschlußkleber

310 ml Kartusche
z.B. Typ: BRAAS Divoroll Anschlußkleber

Lieferzeit: ca. 3 - 4 Werktage

N851-00005 2 Stk. 22,54 €
Zwischensumme 22,54 €
Versandkosten 9,00 €
MwSt. 5,04 €
Gesamtsumme 31,55 €


Es wird dort zum Teil mit der originalen Braas-Produktbeschreibung (Foto) geworben, so daß es scheint man bekommt auch genau das.
Das bei genauem Hinsehen dort steht "z.B. Typ: BRAAS Divoroll Anschlußkleber" habe ich übersehen.

Erhalten habe ich einen biligen Folienkleber (ab 6 Euro in anderen Shops) mit völlig anderen technischen Eigenschaften. Die einzige Gemeinsamkeit ist, das man damit auch Folie kleben kann.

Die Firma sieht sich nicht schuldig, weil in der Beschreibung steht: "z.B. Typ:"
Nun soll ich es zurückschicken und bleibe dann auf den Hin und Rücksendekosten sitzen (9+6=15 Euro) bei einem eigentlichen Materialwert von 12 €.
Das mag ich nicht einsehen. Ich fühle mich betrogen!

Kann das rechtens sein auf diese Art und Weise Billigware (jedenfalls im Vergleich zur eigentlich bestellten Ware) unters Volk zu bringen?
Sollte man auch die Firma Braas über dieses Angebot informieren?


Vielen Dank für eure Hilfe
Gabriel

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2378x hilfreich)

Zitat (von gmbk):
Die einzige Gemeinsamkeit ist, das man damit auch Folie kleben kann.

Das wird auch beworben.
Zitat (von gmbk):
Das bei genauem Hinsehen dort steht "z.B. Typ: BRAAS Divoroll Anschlußkleber" habe ich übersehen.

Das ist wenn man das Angebot anschaut, jedoch sehr auffällig 2 mal erwähnt, da kann man nicht mal auf einen Hersteller schließen.
Zitat (von gmbk):
Es wird dort zum Teil mit der originalen Braas-Produktbeschreibung (Foto) geworben, so daß es scheint man bekommt auch genau das.

Man sieht von der Folie den Hersteller, jedoch nicht was in der Kartusche für ein Produkt verwendet wird.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
gmbk
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Naja, stimmt zum Teil. Wer den Anschlußkleber von Braas kennt weiß das man die beiden Produkte nicht miteinander vergleichen kann. Das ist wie einen BMW bestellt und einen Polo zum BMW-Preis geliefert bekommen. In der Beschreibung dazu steht: Hat einen Motor und 4 Räder, für Fahrten mit mehreren Personen geeignet.

Ich bestelle seit über 15 Jahren sehr viel im Internet. Habe auch schon diverse Fallstricke (z.T. auch selbst erlebt) kennengelernt. Aber so eine Methode den Kunden übern Tisch zu ziehen war da nicht dabei. Jedenfalls nicht legal.

Du meinst in der Artikelbeschreibung ist alles korrekt und der Fehler liegt bei mir? Darf vom Kunden wirklich erwartet werden solche Spitzfindigkeiten selbst zu entlarven, sonst ist er selber Schuld?
Die Kartusche auf dem Foto ist tatsächlich unbeschriftet, aber trotzdem ist das Bild aus der Originalbeschreibung von Braas:
http://www.braas.de/produkte/katalog/d/dachsystemteile-unterkonstruktion-divoroll-dachzubehoer-divoroll-anschlusskleber.html


1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2378x hilfreich)

Zitat (von gmbk):
In der Beschreibung dazu steht: Hat einen Motor und 4 Räder, für Fahrten mit mehreren Personen geeignet.

Korrekt mehr kann man aus der Beschreibung nicht entnehmen.
Zitat (von gmbk):
Du meinst in der Artikelbeschreibung ist alles korrekt und der Fehler liegt bei mir?

Man kann sich in solch einer Beschreibung alles denken, aber es gibt nur die Angabe über die Menge und den Verwendungszweck.
Zitat (von gmbk):
Ich bestelle seit über 15 Jahren sehr viel im Internet.

Es gibt eine Regel, das Internet kann auch nicht günstiger sein, als meist der Handel. Material beim Großhandel falls man es beruflich braucht, ist eben eine andere Qualität, was nützt selbst bei benanntem Hersteller ein Produkt wo ein Ablaufdatum hat, welches fast erreicht ist, im Gegensatz für ein paar Cent mehr im Großhandel ein Produkt erhält, welches eben wesentlich länger verwendbar ist.
Zitat (von gmbk):
Die Kartusche auf dem Foto ist tatsächlich unbeschriftet, aber trotzdem ist das Bild aus der Originalbeschreibung von Braas

Eben, und das ist gar nicht mal selten bei manchen Angeboten im Netz.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Zitat (von gmbk):
Es wird dort zum Teil mit der originalen Braas-Produktbeschreibung (Foto) geworben, so daß es scheint man bekommt auch genau das.

Nö, das ist schon bearbeitet worden.



Zitat (von gmbk):
Sollte man auch die Firma Braas über dieses Angebot informieren?

Würde ich machen.
Markenhersteller stehen solch "kreativer" Verwendung von Bildmaterial durchaus kritisch gegenüber. Das könnte also teuer werden für den Verkäufer ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17017 Beiträge, 5897x hilfreich)

Zitat (von gmbk):
Nun soll ich es zurückschicken und bleibe dann auf den Hin und Rücksendekosten sitzen (9+6=15 Euro) bei einem eigentlichen Materialwert von 12 €.
Nein , nur auf den Rücksendek0sten.

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
RrKOrtmann
Status:
Lehrling
(1537 Beiträge, 674x hilfreich)

Zitat (von gmbk):
USB-Anschlußkleber
310 ml Kartusche
z.B. Typ: BRAAS Divoroll Anschlußkleber


Der Käufer darf das so verstehen, wie es aus Sicht eines durchschnittlich verständigen Käufers zu verstehen ist. Muß der Durchschnittsinteressent das bebilderte Angebot in seiner Gesamtheit so auffassen, daß eine 310ml-Kleberkartusche irgendeines Herstellers geliefert werden soll?

Zitat:
Nun soll ich es zurückschicken und bleibe dann auf den Hin und Rücksendekosten sitzen (9+6=15 Euro)


Wenn überhaupt kein Rücktrittsrecht bestand ( etwa bei gewerblichem Kauf ) und höchstens zu vertraglich vereinbarten Konditionen vereinbart war ( "Käufer trägt Hin- und Rücksendekosten" ) oder nachträglich aus Kulanz eingeräumt wurde vorbehaltlich einer Übernahme der gesamten Versandkosten durch den Käufer - dann könnte der (gewerbliche) Käufer ohne Angabe von Gründen nur dann zurücktreten, wenn er Hin- und Rücksendekosten übernehmen will.

Ein Privatkäufer dagegen hat im Fernabsatz ein gesetzliches Recht, ohne Angabe von Gründen widerrufen zu dürfen - müßte dann jedoch höchstens die RÜCKSENDEKOSTEN tragen.

Es wäre zu prüfen, ob sich der Käufer auch auf andere Gründe berufen könnte, um sich wieder vom Vertrag zu lösen:

- der Käufer könnte sich auf den Standpunkt stellen, ein (einklagbares) Recht auf eine Original-Kartusche zu haben, und -bei erfolgloser Mänglereklamtion- vom Kaufvertrag zurücktreten zu können. Dann hätte er einen Anspruch auf Rückerstattung aller Hin- und Rücksendekosten.

- Der Käufer könnte den Kaufvertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten, und komplette Rückabwicklung einschließlich des Ersatzes sämtlicher Hin- und Rücksendosten einfordern.



RK.

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