Von einem Gemälde aus dem 19. Jahrhundert gibt es eine Abbildung auf wikimedia commons. Standort des Originals ist nicht recherchierbar, andere Ablichtungen auch nicht.
Was ist zu tun, wenn man dieses Bild für eine gedruckte Publikation verwenden will?
Bildrechte wikimedia commons
1. März 2017
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Frage vom 1. März 2017 | 00:59
Von
Status: Schüler (165 Beiträge, 85x hilfreich)
Bildrechte wikimedia commons
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#3
Antwort vom 14. März 2017 | 22:52
Von
Status: Schüler (165 Beiträge, 85x hilfreich)
ZitatLG Berlin: Fotografien von gemeinfreien Gemälden sind urheberrechtlich geschützt :
Das Landgericht Berlin hat in einem von uns geführten Verfahren mit Beschluss vom 19.05.2015 – 16 O 175/15 – entschieden, dass die Fotografie eines gemeinfreien Gemäldes Lichtbildschutz gemäß § 72 UrhG genießt und insofern an den Urheberschutz von Fotografien lediglich geringe Anforderungen zu stellen sind. Insbesondere eine schöpferische Leistung sei beim einfachen Lichtbildschutz nicht erforderlich. Vielmehr genüge ein Mindestmaß an persönlicher geistiger Leistung. Diese trete bei Gemäldefotografien in der verzerrungsfreien Wiedergabe des Kunstwerkes unter Ausblendung von Lichtreflexen unter der Wahl des Bildausschnittes zu Tage.
Das ist interessant. Daher wollen die Archive und Sammlungen auch immer eigene Fotos der Archivalien verhökern und lassen den Benutzer nicht fotografieren. Eine gute Methode der Wertschöpfung.
Wie sieht es denn mit 200 Jahre alten Dokumenten (handschriftlichen Akten) aus, die in einem staatlichen Archiv liegen? Da kann ich einen Kopierauftrag geben - aber wie sieht es aus, wenn ich eine Ablichtung veröffentlichen will?
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