Bilderklau bei ebay

26. Mai 2009 Thema abonnieren
 Von 
Oli_ver
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 8x hilfreich)
Bilderklau bei ebay

Hallo!

Es ist nun schon mehrfach vorgekommen, das meine Bilder, die ich selbst gemacht habe, von anderen Usern übernommen wurden und bei eBay eingestellt wurden.

Nun bin ich dazu übergegangen mich dagegen zu wehren:

Habe einen eBay-Verkäufer per Einschreiben Rückschein angeschrieben und aufgefordert, dass von mir nachweislich gemachte Foto zu löschen (Auktion lief 5 Tage) und habe ihm 60,00 Euro an Lizenzgebühren nach MFM + 100 Prozent Aufschlag für die fehlende Urhebernennung also 120,00 Euro Gesamtbetrag in Rechnung gestellt.

Dieser rief mich daraufhin an, um mich böse zu beschimpfen und mir mitzuteilen, dass er nicht zahlen würde. "Ich hätte wohl nicht alle an der Waffel!"

Ich sagte ihm, dass ich im Recht sei, und mir einen Anwalt nehmen würde, wenn er nicht zahlt, die Kosten müßten dann auch noch von ihm gezahlt werden.

Meine Frage: Wie sieht es denn tatsächlich aus, wenn ich zu einem Anwalt gehe, können da Kosten auf mich zukommen? Eigentlich ist die Rechtslage doch eindeutig - oder besteht ein Risiko.

PS: Mir geht es nicht allein um das Geld, am meisten ärgert mich die Frechheit und Dreistigkeit des eBayers, der keine Einsicht zeigt und mir gegenüber auch noch beleidigend wurde.

Vielen Dank im Voraus

Problem bei eBay und Co?

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7 Antworten
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#1
 Von 
guest123-2345
Status:
Praktikant
(867 Beiträge, 476x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
Oli_ver
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 8x hilfreich)

Hallo, und vielen Dank für die Antwort,

das Bild ist natürlich von mir, es befindet sich noch auf der SD-Karte meiner Digitalkamera..

Ich bin am überlegen, den Herrn nochmal anzuschreiben.

Wie kann ich Ihn davon überzeugen, dass es besser ist zu zahlen, da sonst alles nur noch teurer für ihn wird?

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#3
 Von 
guest123-2345
Status:
Praktikant
(867 Beiträge, 476x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Oli_ver
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 8x hilfreich)

Von der Auktion, die bereits beendet ist habe ich eine Sicherung angefertigt.
Ich kann 100 Prozent nachweisen, dass es meine Fotos sind.

Das ich einen Anwalt einschalten werde, habe ich ihm bereits mitgeteilt, was ja eine gerichtliche Auseinandersetzung beinhaltet.

Eine Unterlassung habe ich nicht unterschreiben lassen.

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#5
 Von 
guest123-2231
Status:
Schüler
(218 Beiträge, 371x hilfreich)

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#6
 Von 
guest123-2345
Status:
Praktikant
(867 Beiträge, 476x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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