Antwort vom 4. Juni 2008 | 14:40
Von Status: Unparteiischer (9585 Beiträge, 1711x hilfreich)
Ah, jetzt wird es lustig.
> Der betreiber einer Webseite hat das Hausrecht. Er allein kann bestimmen wer wo und wo seine Seite oder Inhalte verlinken darf.
Nein. Im übrigen hat das nichts mit 'Hausrecht' zu tun. (Das Hausrecht in Ihrem Haus gibt Ihnen auch nicht das Recht, Dritten einen Hinweis auf Ihr Haus zu untersagen.)
> kann dieser Wertigkeitsverlust zu schlechterem Ranking in den Suchmaschienen führen
Das ist ein Problem der Suchmaschinen und nicht des Verlinkenden.
Im übrigen würde das Ihrer Meinung nach im Umkehrschluß bedeuten, daß eine *Verbesserung* des Rankings durch Verlinkung dann zu einer Belohnungspflicht des Verlinkenden 'für die tolle Dienstleistung' führt?
> Hat die linkende Webseite einen schlechten Ruf, wirkt sich das auch auf die verlinkte Webseite aus.
Zu Ausnahmetatbeständen hatte ich mich oben bereits geäußert.
>> Jeder Link, sofern er dann geklickt wird, verursacht Traffic welcher meist kostenpflichtig ist.
*lol* Sie wollen also behaupten, jemand, der seine Seiten ins Internet stellt, wollte keinen Traffic haben und hätte *deswegen* einen Unterlassungsanspruch?
Irgendwo sind wir jetzt von merkwürdig auf albern gekommen, kann das sein?
> Jeder Link beeinflußt die Quallität einer Webseite.
Die 'Qualität' einer Website bestimmt sich nur aus ihrem Inhalt, nicht daraus, wer auf sie verlinkt.