Hallo,
nach langer Recherche über die Rechtslage bei der Verwendung von fremden Bildern auf meiner Website lese ich überall:
- Die Bilder dürfen verwendet werden, wenn beim Rechtsinhaber eine Genehmigung eingeholt wird.
Wie muss diese Genehmigung aussehen? Reicht die Frage per E-Mail, ob ich die Bilder verwenden darf aus?
Was ist wenn mich der Rechteinhaber später Abmahnt und die Genehmigung leugnet? Ist die abgespeicherte Email rechtskräftig?
Mfg
exilium
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Bilder auf Homepage veröffntlichen / Genehmigung
5. Januar 2014
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Frage vom 5. Januar 2014 | 21:49
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Bilder auf Homepage veröffntlichen / Genehmigung
Abmahnung bekommen?
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#1
Antwort vom 6. Januar 2014 | 11:42
Von
Status: Lehrling (1031 Beiträge, 755x hilfreich)
quote:
Ist die abgespeicherte Email rechtskräftig?
"Rechtskräftig" generell schon; ein Problem hast du dann, wenn die Gegenseite die Authentizität der Email bestreitet. Jeder kann eine Email mit Absender "obama@whitehouse.gov" verschicken. Ob man anhand der Header plausibel machen kann, daß die Mail vom behaupteten Absender kommt, wird man sehen müssen. Ebenso, ob eine (nachträgliche) Manipulation des Inhalts ausgeschlossen werden kann. Hat man die Mail nur im lokalen Postfach des eigenen Rechners, ist die so gut wie nichts wert.
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