Hallo,
darf ich als Betreiber einer Suchmaschine (für eine bestimmte Sorte von Produkten) Bilder von anderen Webseiten, auf die ich via DeepLink verweise (ist m. W. erlaubt laut deutschem Internetrecht), auf meinem Server zwischenspeichern / cachen, um diese optimiert bereitzustellen? Dabei geht es um die richtige Bild-Größe, Kompression, etc.
Oder müsste ich dazu mit all den vertretenen Webseiten in meinem Index Verträge abschließen (~3000 Stk.).
Im Prinzip analog zu Google, die in ihrer Bildersuche ja auch cachen (müssen). Gibt es dazu Richtlinien? Ab wann wird eine Website als Suchmaschine eingestuft?
Was meint ihr dazu? Es gab dazu ja auch mal ein Urteil, das sog. "Paperboy Urteil": z. B. http://www.spiegel.de/netzwelt/web/der-fall-paperboy-bundesgerichtshof-erlaubt-deep-links-a-257652.html
Grüße mfuesslin
Bilder Deeplinks (caching)
26. Juli 2017
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Frage vom 26. Juli 2017 | 14:20
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Bilder Deeplinks (caching)
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