>Bild aus einem Werbeprospekt von Weltbild
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Bei Weltbild bin ich ein sehr guter Kunde und ich hatte die Verwendung des Prospektes auch angezeigt.
Das ist lieb, und lieb gemeint, nur ist es Weltbild egal, was deren Leser mit den Bildern tun, für die Weltbild für z. B. 50,- Euro das Recht erhalten hatte, das Bild in Weltbild abzudrucken.
Aus diesem Recht des Verlags von Weltbild geht logischerweise nicht hervor, dass die Leser das Bild woanders abdrucken oder sonstwie verwerten dürfen. Warum auch?
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Die Unterlassungserklärung die ja einem Todesurteil gleichkommt habe ich natürlich nicht unterschrieben.
Ja. Man muss aber dennoch erklären, den Gesetzesverstoß nie wieder zu begehen, den man nunmal begangen hat. Das ist kein Todesurteil, sondern eine super-vernünftige Sache! "Ich tue die selbe Sch ei ße nicht nochmal in den nächsten 30 Jahren!" Ist das nicht toll?
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Warum man wegen einem Schaden von 50 € gleich zum LG geht verstehe ich auch nicht, man will wohl Angst einjagen.
Es gibt einen Schaden von z. B. 50 €. Gestern. Und morgen wieder? Dies eben gilt es zu verhindern! Und genau deshalb liest der Rechteinhaber gerne eine Unterlassungserklärung des Inhalts: "Ich unterlasse künftig ..."
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Ach eines noch, in der Klageschrift steht, dass nochmals angeschrieben und darauf geschwiegen wurde. Nur es ist nie einen Brief angekommen?
Klar, wenn auf eine
Abmahnung nicht reagiert wurde, kann der Abmahner im Zuge einer Klage auch gleich noch die Kosten für die Abmahnung (meist nur Anwaltsgebühren und ein paar Briefmarken) einfordern, und die kriegt er auch meist.
Ausnahme: Der Abgemahnte schafft es, die Zustellung der Abmahnung glaubhaft zu bestreiten. Ob er das kann, kann hier kein S..wein beurteilen. Das tut im Streitfall ein angerufenes Gericht. Gegen entsprechendes Kosten.
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Kann es sein, dass ein Abmahner nur behauptet einen Brief versandt zu haben auf den angeblich nicht geantwortet wurde, damit er einen Grund für eine Klage hat?
Nein. Einen Grund für eine Klage hätte er auch so. Wenn er einen hat. Aber die Kosten für die Abmahnung kriegt er von dir nur ersetzt, wenn er auch abgemahnt hatte. Und die Kosten für die Klage auch nur, wenn er vorher abgemahnt hatte und ... aber diese Lektion kommt morgen. ---
Gruß aus Berlin, Gerd
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"I shot the sheriff,
but I did not shoot the deputy."
von Gerd aus Berlin am 05.02.2012 09:16
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