Hallo,
hatten am Samstag hitzige Diskussion über folgende Fragen:
Man stelle sich vor da ist eine Frau, verheiratet Standesamt und kath. Kirche.
Jetzt hat die Frau einen "Freund". Den möchte sie gerne im Ausland heiraten außerhalb Europas. Wenn die Ehe nicht in BRD angezeigt wird, um sie zu legalisieren müßte doch alles OK sein, oder?
2. Was wäre wenn sich besagte Frau anschließend von ihrem in BRD legal geheirateten Mann scheiden läßt und dann anschließend die zweite Ehe legalisieren will ? Kriegt sie dann einen dran wegen Bigamie ?
Das hört sich vieleicht total irre an aber eine freundin von uns will das echt machen.
Für Antworten wäre ich sehr dankbar. Viele Grüße Iris
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Bigami ?
14. Mai 2010
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Frage vom 14. Mai 2010 | 00:14
Von
Status: Schüler (165 Beiträge, 18x hilfreich)
Bigami ?
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#1
Antwort vom 14. Mai 2010 | 00:24
Von
Status: Schüler (397 Beiträge, 119x hilfreich)
Wie wäre es so:
1. Scheiden lassen
2. erneut heiraten
Dann hat sie keine rechtlichen Probleme.
Denn ist sichergestellt, dass sie dich in dem nicht EU-Land wo sie heiraten will, nicht strafbar macht, da sie ja bereits verheiratet ist?
Mehr zu Bigami findest du unter anderem in Wikipedia, auch die ersten Ansätze zur rechtlichen Behandlung.
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#2
Antwort vom 14. Mai 2010 | 00:31
Von
Status: Schüler (165 Beiträge, 18x hilfreich)
Hallo, danke für die Antwort. Wir haben sie auch gefragt:Warum so kompliziert ?
Ne sie will das so. Da kann man nichts machen
VG Iris
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