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Bibliothek: Mahngebühren wg. Ausfall Erinnerungsmail

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Bibliothek: Mahngebühren wg. Ausfall Erinnerungsmail

Hallo,

eine Universitätsbibliothek bietet seit geraumer Zeit ihren Nutzern den Service "Email-Erinnerung vor Ende der Leihfrist" an.
Dieser Service fällt aufgrund technischer Probleme plötzlich aus; die UB gibt dies jedoch nicht öffentlich bekannt (z.B. auf ihrer Website oder per Email).
Student A schreibt gerade seine Diplomarbeit und hat daher eine ganz veritable Büchersammlung entliehen. Da er keine "Erinnerungsmails" mehr bekommt, überschreitet er unbemerkt die Leihfristen für div. Bücher. Infolgedessen erhält er unerwartet per Email (!) gebührenpflichtige Mahnungen der Bibliothek wegen überschrittener Leihfristen für div. Bücher. Erst in diesen Mahnungen wird auf den Ausfall des Services "Erinnerungsmail" hingewiesen.
Student A widersprecht daraufhin den Mahngebühren, da er sich unmöglich rechtzeitig Kenntnis über den Ausfall der "Erinnerungsmails" verschaffen konnte.
Die Bibliothek erkennt den Widerspruch nicht an, da sie in den (ausgefallenen) Erinnerungsmails stets darauf hinweist, daß diese den Nutzer nicht von Pflicht zur eigenständigen Überprüfung der Leihfristen entbinden - nicht jedoch in der Benutzungs- und Gebührenordnung.

Wie ist hier die Rechtslage?


von icicle am 30.09.2007 17:20
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>Bibliothek: Mahngebühren wg. Ausfall Erinnerungsmail
quote:
daß diese den Nutzer nicht von Pflicht zur eigenständigen Überprüfung der Leihfristen entbinden - nicht jedoch in der Benutzungs- und Gebührenordnung.


Was steht denn in der Benutzungs- und Gebührenordnung? Die Erinnerungsmails sind vermutlich ein besonderer Service und wie man oben entnehmen kann, entbindet es nicht.....auch nicht von der Benutzerordnung.


Vermutlich hast du schlechte Karten und wirst zahlen müssen!



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"Wie war das mit dem Pferd vor der Apotheke?
"


von guest-12319.11.2008 09:24:21 am 30.09.2007 18:13
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>Bibliothek: Mahngebühren wg. Ausfall Erinnerungsmail
Ich sehe das genau so. Man wird zahlen müssen, da der Student ja schließlich wusste, bis wann er die Bücher entliehen hat. Wenn er jetzt schon, wenn er im Prüfungsstress ist, darüber den Überblick verliert, wie soll es dann nur im Berufsleben weitergehen???

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"Scientia potentia est."


von Was weiss ich? am 30.09.2007 20:17
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>Bibliothek: Mahngebühren wg. Ausfall Erinnerungsmail
An unserer UB ist das genau so geregelt. Diese Erinnerungsmails sind ein freiwilliger und unverbindlich Zusatzservice, aus dem man keine Recht ableiten kann. Auf gut Deutsch: Du musst zahlen.

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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."


von Jotrocken am 30.09.2007 21:12
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