Bibliothek: Mahngebühren wg. Ausfall Erinnerungsmail
Hallo,
eine Universitätsbibliothek bietet seit geraumer Zeit ihren Nutzern den Service "Email-Erinnerung vor Ende der Leihfrist" an.
Dieser Service fällt aufgrund technischer Probleme plötzlich aus; die UB gibt dies jedoch nicht öffentlich bekannt (z.B. auf ihrer Website oder per Email).
Student A schreibt gerade seine Diplomarbeit und hat daher eine ganz veritable Büchersammlung entliehen. Da er keine "Erinnerungsmails" mehr bekommt, überschreitet er unbemerkt die Leihfristen für div. Bücher. Infolgedessen erhält er unerwartet per Email (!) gebührenpflichtige Mahnungen der Bibliothek wegen überschrittener Leihfristen für div. Bücher. Erst in diesen Mahnungen wird auf den Ausfall des Services "Erinnerungsmail" hingewiesen.
Student A widersprecht daraufhin den Mahngebühren, da er sich unmöglich rechtzeitig Kenntnis über den Ausfall der "Erinnerungsmails" verschaffen konnte.
Die Bibliothek erkennt den Widerspruch nicht an, da sie in den (ausgefallenen) Erinnerungsmails stets darauf hinweist, daß diese den Nutzer nicht von Pflicht zur eigenständigen Überprüfung der Leihfristen entbinden - nicht jedoch in der Benutzungs- und Gebührenordnung.
Wie ist hier die Rechtslage?
von icicle am 30.09.2007 17:20
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>Bibliothek: Mahngebühren wg. Ausfall Erinnerungsmail
Ich sehe das genau so. Man wird zahlen müssen, da der Student ja schließlich wusste, bis wann er die Bücher entliehen hat. Wenn er jetzt schon, wenn er im Prüfungsstress ist, darüber den Überblick verliert, wie soll es dann nur im Berufsleben weitergehen???
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"Scientia potentia est."
von Was weiss ich? am 30.09.2007 20:17
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