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Bezichtigung des Diebstahls

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Bezichtigung des Diebstahls

Gesetzt den Fall, folgende Situation wäre passiert:

Jemand gibt eine Party zur Geburt seines Kindes, es wird gefeiert, es wird getrunken. Die Party geht zu Ende und weil der letzte Gast noch einen Fußmarsch von 2km zurück legen muss und es kalt ist, gibt der ebenfalls stark alkoholisierte Gastgeber ihm eine Arbeitsjacke zum Überziehen und sagt man solle die Jacke einfach zurück bringen. Am nächsten Tag bekommt dieser letzte Gast einen Anruf von einem anderem Gast, dem die Jacke gehört. Die Jacke wird ordnungsgemäß ohne Schäden an den Besitzer zurück gegeben. Die Information, dass die Jacke nicht dem Gastgeber gehörte kam erst mit dem Anruf des Besitzers heraus. Die Sachelage wird dem Beitzer erklärt, der dies lapidar mit "Ja ja" entgegnet.

Da nicht einmal 14 Stunden nach Party-Ende vergangen waren, konnte die Jacke noch gar nicht wieder zurück gegeben sein, weil es auf Grund des Restalkohols noch nicht möglich war die Jacke überhaupt zurückzugeben.

Nun behauptet der Jackenbesitzer mit Nachdruck auch vor ganz anderen Leuten, die Jacke sei mit Absicht entwendet worden. Selbst ein weiterer Gesprächsversuch zwischen Träger und Besitzer verlief im Sande. Auch der Gastgeber konnte dem Besitzer nicht begreiflich machen, dass er die Jacke herausgegeben hat. Es besteht ebenfalls die Problematik, dass sich der Gastgeber im ersten Moment nicht daran erinnern konnte, dass er die Jacke heraus gab. Geschuldet dem Alkohol oder warum auch immer, war die erste Information des Gastgebers gegenüber dem Besitzer, dass keine Jacke da wäre und er nicht wüsste wo die Jacke ist.

Der unbedarfte Jackenträger ist nun dem Vorwurf des Diebstahls ausgesetzt und kann diesen Vorwurf nicht aus der Welt räumen, da alle Gespräche mit dem Beitzer keine Änderung seiner Meinung bewirkten.

Wie soll sich der Jackenträger nun verhalten? Eine Anzeige wegen Verleumnung oder übler Nachrede wäre eine Folge, aber ist diese berechtigt?

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von mino123 am 23.02.2012 21:03
Status: Frischling (6 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)


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>Bezichtigung des Diebstahls
quote:
Eine Anzeige wegen Verleumnung oder übler Nachrede wäre eine Folge, aber ist diese berechtigt?


Üble Nachrede (§186 StGB) ist erfüllt, wenn "nicht diese Tatsache erweislich wahr ist".

Verleumdung (§187 StGB) ist erfüllt, wenn eine unwahre Tatsache wider besseres Wissen behauptet wird. Das ist wegen

quote:
Auch der Gastgeber konnte dem Besitzer nicht begreiflich machen, dass er die Jacke herausgegeben hat.


wohl als gegeben angesehen; der Eigentümer mußte wissen, daß die Behauptung unwahr ist.

-- Editiert PerryRhodan am 24.02.2012 13:01


von PerryRhodan am 24.02.2012 13:01
Status: Unsterblich (1000 Beiträge)
Userwertung:  2,0  von 5 (von 9 User(n) bewertet)

>Bezichtigung des Diebstahls
Nun ich wurde vor ein par Tagen bei der Polizei angezeigt das ich jemandem Räuberischen Diebstahl begannen haben soll.
So nun zur der angeblichen Tat ich soll der Person ihre Geldbörse gestphlen haben soll und zwar mit Gewalt.
Nun ich weiß aber das es nicht so war und habe auch ein Viedo beweis davon bei einer Sparkasse bloß ich weiß nicht wie gut man sowas auswerten kann und der hammer ist sie hat es jetzt gestellt un die angebliche Tat war aber im Dezember 2011.

Nun was soll ich tun soll ich einen Anwalt einscchalten oder nicht ch weiß einfach nicht mehr weiter.
Und hoffe das mir hier bei geholfen wird


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von fb329976-74 am 24.02.2012 15:14
Status: Frischling (2 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>Bezichtigung des Diebstahls
quote:
Nun ich wurde vor ein par Tagen bei der Polizei angezeigt das ich jemandem Räuberischen Diebstahl begannen haben soll.
So nun zur der angeblichen Tat .....

Was hat das mit dem EP zu tun?

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von Scappler am 24.02.2012 16:32
Status: Philosoph (625 Beiträge)
Userwertung:  2,5  von 5 (von 4 User(n) bewertet)

>Bezichtigung des Diebstahls
@ fb329976-74
Bitte nicht in irgendwelchen Beiträgen herumschreiben. Mache dafür ein Extra-Frage auf. Hier vermischen sich verschiedenste Sachverhalte und am Ende sieht niemand mehr durch. Deine Sachlage hat nichts mit der von mir geschilderten Sachelage zutun, ok.

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@ PerryRhodan

Ok, also üble Nachrede ist auf gut Deutsch "Märchen" über jemanden erzählen und Verleumnung ist dann so zu verstehen, dass ein Sachverhalt falsch weiter erzählt wird und somit jemand zu unrecht einer Tat beschuldigt wird. Richtig?

Sollte der Jackenbesitzer also weiterhin erzählen, der Träger hätte die Jacke gestohlen, so macht er sich der Verleumnung strafbar und das kann zur Anzeige gebracht werden, die Anzeige ist also berechtigt.

Danke

-- Editiert mino123 am 26.02.2012 15:46


von mino123 am 26.02.2012 15:42
Status: Frischling (6 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)


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