>Bezahlung v. Strafzettel durch Arbeitgeber
"Was willst du gegen Strafzettel denn machen. Nur weil du unter Druck bist werden die den Strafzettel nicht zurückziehen."
Nun, durch meine Erfahrung die ich durch andere Fahrertätigkeiten habe ist es oftmals sehr sinnvoll, Widerspruch gegen den jeweiligen Bußgeldbescheid einzulegen.
Zum Beispiel beim befahren von Fußgängerzonen ausserhalb der Lieferzeiten oder parken in Halteverbotszonen wo auch andere Zustelldienste im gleichen Moment ihr Fahrzeug abstellen und keine Knöllchen bekommen.
Oder aber bei Verkehrsunfällen, wo die Schuldfrage nicht eindeutig geklärt ist.
Mir ist es in jedemfalle Wichtig, die Bescheide selber zusehen bevor diese bezahlt werden.
Ist das nicht mein gutes Recht bzw. ist der AG nicht dazu verpflichtet, mir diese Möglichkeit zugeben?
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von madness666 am 28.04.2011 14:01
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