Bezahlte Freistellung vom Arbeitgeber

20. September 2017 Thema abonnieren
 Von 
Natedogg
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 22x hilfreich)
Bezahlte Freistellung vom Arbeitgeber

Hallo,

ich befinde mich in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis und wurde vom Arbeitgeber frei gestellt (bezahlt)

Begründung : Habe ein Attest von meinem Chirurgen eingereicht, 5kg Schein.

Bin Staplerfahrer und habe 50% nach meiner Op vor einem Jahr.

Der Arbeitgeber prüft jetzt mit dem Betriebsarzt, ob die mich noch weiter beschäftigen können.

Wie lange kann es gehen mit der Freistellung?

Habe ich als Arbeitnehmer Nachteile dadurch eventuell wenn das ganze vor Arbeitsgericht landet?

Eine Kündigung in meinem Fall muss erst beim Versorgungsamt beantragt werden.

Für Infos wäre ich dankbar.

MFG

-- Editier von kingrfp am 20.09.2017 12:49

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

Das kann so lange dauern, bis sich der AG entschieden hat, Nachteile entstehen nicht.

Signatur:

"Valar Morghulis"

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17378 Beiträge, 6471x hilfreich)

Du hast anscheinend ein ärztliches Attest, dass du nicht mehr als 5 kg heben/tragen darfst, oder?
Und der AG schickt dich zum Betriebsarzt, um deine Arbeitsfähigkeit prüfen zu lassen.
Durch die Freistellung entstehen dir keine Nachteile.
Du schreibst "Eine Kündigung in meinem Fall muss erst beim Versorgungsamt beantragt werden" - das ist so gewiss nicht richtig. Da du wohl als 'behindert' anerkannt bist, muss dein AG ggf. das Integrationsamt einschalten vor einer Kündigung.

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Natedogg
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 22x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
Du hast anscheinend ein ärztliches Attest, dass du nicht mehr als 5 kg heben/tragen darfst, oder?
Und der AG schickt dich zum Betriebsarzt, um deine Arbeitsfähigkeit prüfen zu lassen.
Durch die Freistellung entstehen dir keine Nachteile.
Du schreibst "Eine Kündigung in meinem Fall muss erst beim Versorgungsamt beantragt werden" - das ist so gewiss nicht richtig. Da du wohl als 'behindert' anerkannt bist, muss dein AG ggf. das Integrationsamt einschalten vor einer Kündigung.


richtig, meinte ich auch sorry

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Natedogg
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 22x hilfreich)

Zitat (von fb367463-2):
Das kann so lange dauern, bis sich der AG entschieden hat, Nachteile entstehen nicht.


danke

1x Hilfreiche Antwort

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