Hallo,
ich befinde mich in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis und wurde vom Arbeitgeber frei gestellt (bezahlt)
Begründung : Habe ein Attest von meinem Chirurgen eingereicht, 5kg Schein.
Bin Staplerfahrer und habe 50% nach meiner Op vor einem Jahr.
Der Arbeitgeber prüft jetzt mit dem Betriebsarzt, ob die mich noch weiter beschäftigen können.
Wie lange kann es gehen mit der Freistellung?
Habe ich als Arbeitnehmer Nachteile dadurch eventuell wenn das ganze vor Arbeitsgericht landet?
Eine Kündigung in meinem Fall muss erst beim Versorgungsamt beantragt werden.
Für Infos wäre ich dankbar.
MFG
-- Editier von kingrfp am 20.09.2017 12:49
Bezahlte Freistellung vom Arbeitgeber
20. September 2017
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Frage vom 20. September 2017 | 12:49
Von
Status: Frischling (26 Beiträge, 22x hilfreich)
Bezahlte Freistellung vom Arbeitgeber
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#1
Antwort vom 20. September 2017 | 14:06
Von
Status: Schlichter (7422 Beiträge, 3090x hilfreich)
Das kann so lange dauern, bis sich der AG entschieden hat, Nachteile entstehen nicht.
#2
Antwort vom 20. September 2017 | 14:08
Von
Status: Weiser (17378 Beiträge, 6471x hilfreich)
Du hast anscheinend ein ärztliches Attest, dass du nicht mehr als 5 kg heben/tragen darfst, oder?
Und der AG schickt dich zum Betriebsarzt, um deine Arbeitsfähigkeit prüfen zu lassen.
Durch die Freistellung entstehen dir keine Nachteile.
Du schreibst "Eine Kündigung in meinem Fall muss erst beim Versorgungsamt beantragt werden" - das ist so gewiss nicht richtig. Da du wohl als 'behindert' anerkannt bist, muss dein AG ggf. das Integrationsamt einschalten vor einer Kündigung.
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#3
Antwort vom 20. September 2017 | 15:08
Von
Status: Frischling (26 Beiträge, 22x hilfreich)
ZitatDu hast anscheinend ein ärztliches Attest, dass du nicht mehr als 5 kg heben/tragen darfst, oder? :
Und der AG schickt dich zum Betriebsarzt, um deine Arbeitsfähigkeit prüfen zu lassen.
Durch die Freistellung entstehen dir keine Nachteile.
Du schreibst "Eine Kündigung in meinem Fall muss erst beim Versorgungsamt beantragt werden" - das ist so gewiss nicht richtig. Da du wohl als 'behindert' anerkannt bist, muss dein AG ggf. das Integrationsamt einschalten vor einer Kündigung.
richtig, meinte ich auch sorry
#4
Antwort vom 20. September 2017 | 15:09
Von
Status: Frischling (26 Beiträge, 22x hilfreich)
ZitatDas kann so lange dauern, bis sich der AG entschieden hat, Nachteile entstehen nicht. :
danke
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