Bewiesene Unwahrheit in Klageschrift

28. April 2016 Thema abonnieren
 Von 
CarinaKlein
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 10x hilfreich)
Bewiesene Unwahrheit in Klageschrift

Hallo zusammen,

wenn jemand bewusst in der Klageschrift falsch Vorträgt, und man durch E-Mails beweisen kann, dass dies die Unwahrheit ist, kann die Klage dann noch vor der Verhandlung abgewiesen werden ?
In der Klageerwiderung haben wir die Beweise vorgelegt, dass der Kläger falsch vorträgt.

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120334 Beiträge, 39876x hilfreich)

Zitat:
wenn jemand bewusst in der Klageschrift falsch Vorträgt, und man durch E-Mails beweisen kann, dass dies die Unwahrheit ist, kann die Klage dann noch vor der Verhandlung abgewiesen werden ?

Ja, das wäre möglich.



Zitat:
In der Klageerwiderung haben wir die Beweise vorgelegt, dass der Kläger falsch vorträgt.

Vermutlich nur Indizien bzw. Beweisangebote. Ein Beweis wird es erst, wenn das Gericht es als Beweis anerkennt.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
CarinaKlein
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 10x hilfreich)

Gilt das für Zivil- und für Strafprozesse ? Amtsgericht sowie Landgericht ?

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32905 Beiträge, 17276x hilfreich)

Strafprozesse? Der Kläger, d. h., die Staatsanwaltschaft, "trägt bewußt falsch vor" - was ist das denn für eine Verschwörungstheorie?

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#4
 Von 
CarinaKlein
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 10x hilfreich)

Ups, hatte nicht nachgedacht sondern einfach getippt.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32905 Beiträge, 17276x hilfreich)

Na, dann konkretisieren Sie mal - zwischen dem Staatsanwalt, der vorsätzlich einen Unschuldigen verfolgt, und dem Staatsanwalt, der sich z. B. auf eine falsche Zeugenaussage bezieht, von der er nicht weiß, daß sie falsch ist, besteht ja nun ein giantischer Unterschied. Zur Frage: Die Nichtzulassung einer Anklage bei Strafgerichten ist möglich, aber extrem selten. I. d. R. wird man zur Klärung der Schuldfrage die Hauptverhandlung nutzen.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
CarinaKlein
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 10x hilfreich)

Es geht hier um einen Zivilprozess, bei welchem der Kläger wissentlich falsch vorträgt. Bei der Klageerwiderung legten wir unseren Beweis bei, auf dem deutlich zu erkennen ist, dass der Kläger also schon in der Klageschrift die Unwahrheit vorträgt.

4x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Im Zivilprozess ist im Regelfall eine mündliche Verhandlung durchzuführen. Das gilt nur dann nicht, wenn die Anordnung des schriftlichen Verfahren möglich ist und der Richter dies auch nutzt. Die Anordnung des schriftlichen Verfahrens hat dann aber eher weniger was damit zu tun, ob in der Klageschrift falsch vorgetragen wird.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
CarinaKlein
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 10x hilfreich)

Also ist es ganz platt gesagt vollkommen egal, ob in der Klageschrift schon die Unwahrheit vogetragen wurde ?

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Ja, das ist egal. Ein Zivilprozess wird nunmal, wenn die Klage nicht vorher zurück genommen wird, durch Urteil entschieden und das ergeht nur nach mündlicher Verhandlung oder im schriftlichen Verfahren, wenn dieses angeordnet wurde.

2x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
CarinaKlein
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 10x hilfreich)

OK danke ! Aber vor Gericht können wir uns schon auf unsere Beweise und diese Lüge beziehen ?

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Sie haben ja bereits eine Klageerwiderung an das Gericht geschickt, in der Sie alles geschildert haben und Ausdrucke der E-Mails beigefügt haben. Das Gericht kennt damit Ihren Vortrag bereits und wird ihn auch berücksichtigen.

2x Hilfreiche Antwort

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