Hallo zusammen,
wenn jemand bewusst in der Klageschrift falsch Vorträgt, und man durch E-Mails beweisen kann, dass dies die Unwahrheit ist, kann die Klage dann noch vor der Verhandlung abgewiesen werden ?
In der Klageerwiderung haben wir die Beweise vorgelegt, dass der Kläger falsch vorträgt.
Bewiesene Unwahrheit in Klageschrift
Notfall oder generelle Fragen?
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Zitat:wenn jemand bewusst in der Klageschrift falsch Vorträgt, und man durch E-Mails beweisen kann, dass dies die Unwahrheit ist, kann die Klage dann noch vor der Verhandlung abgewiesen werden ?
Ja, das wäre möglich.
Zitat:In der Klageerwiderung haben wir die Beweise vorgelegt, dass der Kläger falsch vorträgt.
Vermutlich nur Indizien bzw. Beweisangebote. Ein Beweis wird es erst, wenn das Gericht es als Beweis anerkennt.
Gilt das für Zivil- und für Strafprozesse ? Amtsgericht sowie Landgericht ?
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Strafprozesse? Der Kläger, d. h., die Staatsanwaltschaft, "trägt bewußt falsch vor" - was ist das denn für eine Verschwörungstheorie?
Ups, hatte nicht nachgedacht sondern einfach getippt.
Na, dann konkretisieren Sie mal - zwischen dem Staatsanwalt, der vorsätzlich einen Unschuldigen verfolgt, und dem Staatsanwalt, der sich z. B. auf eine falsche Zeugenaussage bezieht, von der er nicht weiß, daß sie falsch ist, besteht ja nun ein giantischer Unterschied. Zur Frage: Die Nichtzulassung einer Anklage bei Strafgerichten ist möglich, aber extrem selten. I. d. R. wird man zur Klärung der Schuldfrage die Hauptverhandlung nutzen.
Es geht hier um einen Zivilprozess, bei welchem der Kläger wissentlich falsch vorträgt. Bei der Klageerwiderung legten wir unseren Beweis bei, auf dem deutlich zu erkennen ist, dass der Kläger also schon in der Klageschrift die Unwahrheit vorträgt.
Im Zivilprozess ist im Regelfall eine mündliche Verhandlung durchzuführen. Das gilt nur dann nicht, wenn die Anordnung des schriftlichen Verfahren möglich ist und der Richter dies auch nutzt. Die Anordnung des schriftlichen Verfahrens hat dann aber eher weniger was damit zu tun, ob in der Klageschrift falsch vorgetragen wird.
Also ist es ganz platt gesagt vollkommen egal, ob in der Klageschrift schon die Unwahrheit vogetragen wurde ?
Ja, das ist egal. Ein Zivilprozess wird nunmal, wenn die Klage nicht vorher zurück genommen wird, durch Urteil entschieden und das ergeht nur nach mündlicher Verhandlung oder im schriftlichen Verfahren, wenn dieses angeordnet wurde.
OK danke ! Aber vor Gericht können wir uns schon auf unsere Beweise und diese Lüge beziehen ?
Sie haben ja bereits eine Klageerwiderung an das Gericht geschickt, in der Sie alles geschildert haben und Ausdrucke der E-Mails beigefügt haben. Das Gericht kennt damit Ihren Vortrag bereits und wird ihn auch berücksichtigen.
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