Bewertungsausschuss: Stabilisierung der Regelleistungsvolumen (RLV) beschlossen
Von Rechtsanwalt und Fachanwalt Marc Melzer 1.4.2010 | Ratgeber - Medizinrecht, Arztrecht | 1763 Aufrufe Mehr zum Thema:RLV, Arzt
Das ärztliche Honorar setzt sich bekanntlich aus dem RLV, freien Leistungen innerhalb und außerhalb der morbiditätsorientierten Gesamtvergütung sowie aus Privatliquidationen zusammen. Da die freien Leistungen zu festen Preisen ohne Mengenbegrenzung bisher vor den RLV berechnet werden, steht für die RLV entsprechend weniger Geld zur Verfügung, was wiederum zu sinkenden Fallwerten führt.
KBV und Krankenkassen haben sich daher auf eine Umstellung der Berechnungsschritte zum 1.7.2010 verständigt.
Marc Melzer
Bad Lippspringe
Fachanwalt Medizinrecht, Fachanwalt Versicherungsrecht, Fachanwalt Sozialrecht, Haftungsrecht der Ärzte
Wir haben die wichtigsten Änderungen für Sie zusammengefasst:
- Ab dem 1. Juli wird die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung zunächst in einen haus- und einen fachärztlichen Teil dauerhaft getrennt und beide Honorarbereiche sollen auch getrennt weiterentwickelt werden.
- Die RLV werden dann vor und nicht mehr nach den "freien Leistungen" berechnet.
- Zur Steuerung der freien Leistungen werden qualifikationsgebundene Zusatzvolumen (QZV) eingeführt.
- Die Konvergenzphase für regionale Sonderregelungen wurde bis 31. Dezember 2011 verlängert.
Die ab dem 1. Juli geltende Regelung kommt vor allem Leistungserbringern zugute, die nur wenige Leistungen außerhalb der RLV abrechnen können.
Freie Leistungen außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergürung (vor allem ambulante Operationen nach Kap. 31 EBM) sind von der neuen Regelung nicht betroffen und werden weiter ohne Abstaffelung honoriert.
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