Bewertung/Unterlassung?

3. Februar 2014 Thema abonnieren
 Von 
Petite.Princesse
Status:
Beginner
(70 Beiträge, 15x hilfreich)
Bewertung/Unterlassung?

Hallo ihr Lieben!

Angenommen A schreibt online eine Bewertung über B (nur wahre Tatsachen wie diese sich für A zu jener Zeit darstellen) u.a. mit folgendem Satz, an welchem sich B nun aufhängt: " In unserem Fall...ungerechtfertigte Verrechnung mit Guthaben"
B schickt eine Unterlassungserklärung an A mit der Aufforderung die Bewertung zu löschen, die strafbewährte Unterlassungserklärung zu unterschreiben und die Anwaltskosten zu tragen.
B behauptet, dass die Verrechnung nicht ungerechtfertigt war allerdings zeigen die Belege von A zur Zeit der Bewertungsabgabe sowie auch aktuell das Gegenteil auf.
B möchte z.Z. offensichtlich auch keine Beweise vortragen.
O.g. Situation wird möglicherweise noch rechtlich entschieden werden, womit zunächst noch gar nicht feststeht ob B überhaupt verrechnen durfte und somit im Recht ist.
Ist B mit seiner Aufforderung zur Löschung der Bewertung im Recht?

Danke und Liebe Grüße!

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-- Editiert Petite.Princesse am 03.02.2014 11:18

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

Zitat:
von Petite.Princesse am 03.02.2014 11:16

Ist B mit seiner Aufforderung zur Löschung der Bewertung im Recht?

Glaskugel kann nicht erkennen wer im Recht ist, aber Glaskugel sagt: "Wenn A nicht den Aufforderungen von B nachkommt, kann sein, dass irgendwann ein Richter darüber entscheidet wer im Recht ist."

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""Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem." CJS"

-- Editiert radfahrer999 am 03.02.2014 11:36

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Petite.Princesse
Status:
Beginner
(70 Beiträge, 15x hilfreich)

:-D

Naja, die Frage ist doch ob bei rechtlicher Unklarheit B jetzt solche Dinge verlangen darf?
A hat ja nur die jenigen Belege/Beweise für seine Tatsachenbehauptung, welche die ungerechtfertigte Verrechnung anzeigen.
Wie gesagt möchte B z.Z. auch keine Beweise liefern.

LG.


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-- Editiert Petite.Princesse am 03.02.2014 11:49

-- Editiert Petite.Princesse am 03.02.2014 11:50

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

quote:
von Petite.Princesse am 03.02.2014 11:43

Naja, die Frage ist doch ob bei rechtlicher Unklarheit B jetzt solche Dinge verlangen darf?

Ja, darf er.

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""Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem." CJS"

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Petite.Princesse
Status:
Beginner
(70 Beiträge, 15x hilfreich)

Ja, dürfen darf ja jeder alles. ;-)

Und wie sieht das praktisch aus?
Die Meinungsfreiheit bzw. wahrhaftige Tatsachenbehauptungen anhand vorliegender Unterlagen sind doch rechtlich nicht zu unterbinden.


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-- Editiert Petite.Princesse am 03.02.2014 11:59

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

quote:
von Petite.Princesse am 03.02.2014 11:59

Die Meinungsfreiheit bzw. wahrhaftige Tatsachenbehauptungen anhand vorliegender Unterlagen sind doch rechtlich nicht zu unterbinden.

Ja, aber ob das hier vorlegt kann ich nicht beurteilen.

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""Das Problem ist nicht das Problem. Das Problem ist deine Einstellung zum Problem." CJS"

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4060x hilfreich)

Hallo,

du usst schon für dich selber entscheiden,willst du ein Prozessrisiko eingehen oder nicht. Jeh nachdem was du entscheidest musst du dann handeln. Entweder die Sache versuchen zu ignorieren oder ussitzen, oder halt evtl Pech haben und von einem Richter dazu verurteilt werden.

quote:
Wie gesagt möchte B z.Z. auch keine Beweise liefern
Wieso sollte er auch? Die Beweise wird er dann in einem eventuellen Prozess vorbringen...

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""

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
TheCat
Status:
Lehrling
(1031 Beiträge, 755x hilfreich)

quote:
Die Meinungsfreiheit bzw. wahrhaftige Tatsachenbehauptungen anhand vorliegender Unterlagen sind doch rechtlich nicht zu unterbinden.


Wenn die Tatsachenbehauptungen aber anhand der Unterlagen doch nicht gerichtsfest beweisbar sind, dann nutzt es einem nichts, daß man objektiv gesehen im Recht ist.

Und Tatsachenbehauptungen kann man auch nicht als Meinungsäußerungen kaschieren ("ich fühle mich betrogen" statt "ich wurde betrogen" funktioniert nicht).

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2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Petite.Princesse
Status:
Beginner
(70 Beiträge, 15x hilfreich)

Hallo! Danke für die Antworten! Nun, es geht um eine Bewertung bei Google Maps allerdings behaupten die Anwälte wir hätten das Wort "ungerechtfertigt" benutzt, dies ist, wie ich feststellen musste allerdings so nicht richtig, da die Verrechnung für mich nicht nachvollziehbar war, habe ich dies nachweislich (auch laut Kopie der Anwälte) als "unnachvollziehbare Verrechnung" beschrieben.
Die Anwälte berufen sich auf jene Behauptung (Stichwort: ungerechtfertigt) und geben vor, dass jene Behauptung nicht durch die Meinungsfreiheit gedeckt ist.
Leider war/ist die Verrechnung für uns definitiv unnachvollziehbar.



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""

-- Editiert Petite.Princesse am 22.02.2014 13:27

-- Editiert Petite.Princesse am 22.02.2014 13:29

-- Editiert Petite.Princesse am 22.02.2014 13:35

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
3,141592653
Status:
Lehrling
(1802 Beiträge, 999x hilfreich)

Einfach stehen lassen, wenn die etwas anderes lesen als dasteht ist das deren Problem. So wie du das geschildert hast ist an deiner Bewertung auch nichts auszusetzen.

Ignorier die Clowns einfach.

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"Meine Beiträge stellen nur meine Sicht der Dinge dar, keine Rechtsberatung. Alle Angaben ohne Gewähr"

3x Hilfreiche Antwort

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