Für die Bewertung von Immobilien zur Erbschaftssteuer stehen dem Finanzamt verschiedene Verfahren zur Verfügung (für Miethäuser: Ertragswert-Verfahren; für Eigentumswohnungen: Vergleichswert-Verfahren oder falls keine vorliegen Sachwertverfahren). Anscheinend entsprechen die Resultate insbesondere bei Miethäusern häufig nicht dem tatsächlichen Verkehrswert und man sollte den Weg über ein kostenpflichtiges Gutachten erwägen.
Folgende Fragen hierzu:
1.
Wendet das Finanzamt immer nur eines der obigen 3 Verfahren an oder besteht eine gewisse Wahrscheinlichkeit, dass auch durch das Finanzamt ein Gutachten erstellt oder zumindest eine Besichtigung durchführt?
2.
Falls die Erben ein Gutachten durch einen vereidigten Gutachter erstellen lassen und dessen Bewertung deutlich unter dem Resultat des Finanzamts liegt, muss das Finanzamt diese Bewertung zu 100% akzeptieren und übernehmen oder kann es auch zu einer Kompromissbewertung kommen, die zwischen den beiden Resultaten liegt?
3.
Falls die Erben zunächst den Erbschaftssteuerbescheid abwarten und dann zur Ansicht kommen, dass die Immobilienbewertung überhöht ist und ein Gutachten in Erwägung ziehen, innert welchem Zeitraum bzw. Frist kann ein solches Gutachten die Erbschaftssteuer noch positiv beeinflussen?
Für eine Klärung dieser Fragen wären wir sehr dankbar.
Herzlichen Dank im Voraus.
Bewertung von Immobilien für Erbschaftssteuer
24. Januar 2016
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Frage vom 24. Januar 2016 | 21:52
Von
Status: Frischling (16 Beiträge, 4x hilfreich)
Bewertung von Immobilien für Erbschaftssteuer
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