Bewertung Arbeitszeugnis mal andersrum

6. August 2017 Thema abonnieren
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13043 Beiträge, 4441x hilfreich)
Bewertung Arbeitszeugnis mal andersrum

Hallo zusammen,

ich habe die Ehre, einer ehemaligen Mitarbeiterin ein Zeugnis schreiben zu dürfen. Es soll ein gutes bis sehr gutes Zeugnis werden, ohne aber den Eindruck zu erwecken, wir würden die Mitarbeiterin "wegloben" wollen. Wobei das mit dem wegloben eigentlich sowieso nicht funktioniert, weil die Stelle von Beginn an befristet, als Vertretung während des Erziehungsurlaubs einer Kollegin vereinbart war.

Schaut Euch den Text bitte mal an und sagt mal, wie ihr das beurteilen würdet. Änderungswünsche gerne genommen. Danke im voraus.

Zitat:

Zeugnis




Frau xxx, geb. am xxx, wohnhaft xxxx war in der Zeit vom 01.08.2016 bis zum 31.07.2017, befristet als Vertretung für die Dauer des Erziehungsurlaubs einer Kollegin in der evangelischen Kindertagesstätte xxx beschäftigt.

Die Einstellung erfolgte als Pädagogische Fachkraft. Frau xxx war in dieser Zeit in einer Tagesstätten Gruppe mit 20 Kindern im Alter von 2 Jahren bis zum Schuleintritt tätig.

Ihr Aufgabenbereich umfasste:

- die pädagogische Betreuung der Kinder, sowie die damit verbundenen pflegerischen Aufgaben,
- Freispiel- und Gruppenführung,
- die Vorbereitung und Durchführung von Freispielangeboten und gezielten Förderungen sowohl in der gesamten Gruppe als auch in Kleingruppen,
- das Führen von Bildungsdokumentationen,
- die Durchführung von Elterngesprächen,
- organisatorische Tätigkeiten innerhalb der Gruppenarbeit,
- die Vertretung der Gruppenleitung in deren Abwesenheit,
- die Vorbereitung und Durchführung von Festen sowie
- die Vorbereitung und Durchführung von Elternabenden im Team.

Im Umgang mit den Kindern war Frau xxx stets liebevoll, sodass sie schnell guten Kontakt zum einzelnen Kind und zur Gruppe fand.

Sie beobachtete die Kinder intensiv und genau, erfasste Eigenarten und Bedürfnisse jedes einzelnen Kindes und konnte differenziert die Bildungsbegleitung der Kinder durchführen.

An der religionspädagogischen Arbeit der konfessionellen Einrichtung hat sie aktiv mitgewirkt und gemeinsam mit dem Pfarrer und dem Team Gottesdienste vorbereitet und durchgeführt.

Frau xxx erledigte ihre Aufgaben mit Einfühlungsvermögen und pflegte einen guten Kontakt zu den Eltern der ihr anvertrauten Kinder. Sie war jeder Zeit offen für Fragen, um sie dann im Miteinander zu lösen.

Im Mitarbeiterinnenteam war sie voll integriert und wurde aufgrund ihres Wesens, ihrer Gewissenhaftigkeit und Zielstrebigkeit von allen sehr geschätzt.

Ihr Verhalten den Vorgesetzten und Mitarbeiterinnen gegenüber war stets vorbildlich. Frau xxx hat ihre Aufgaben als Pädagogische Fachkraft in vollem Umfang wahrgenommen und diese stets zur vollen Zufriedenheit der Vorgesetzten und des Trägers der Einrichtung ausgeführt.

Frau xxx ist mit dem 31.07.2017 aus dem Beschäftigungsverhältnis ausgeschieden, da die zu vertretende Kraft ihren Dienst wiederaufgenommen hat.

Wir bedauern sehr, dass Frau xxx uns als Mitarbeiterin nicht mehr zur Verfügung steht.

Für ihren weiteren Berufs- und Lebensweg wünschen wir ihr alles Gute, viel Erfolg und Gottes Segen.

Mit freundlichen Grüßen

xxx
(stellvertretender Presbyteriumsvorsitzender)


Gruß,

Axel

-- Editiert von Moderator am 06.08.2017 17:37

-- Thema wurde verschoben am 06.08.2017 17:37

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8072x hilfreich)


AxelK, moin moin,
ich versuche es mal:
"Frau xxx, geb. am xxx, wohnhaft xxxx
( der Wohnort gehört für mich nicht ins Zeugnis)
war in der Zeit vom 01.08.2016 bis zum 31.07.2017, befristet als Vertretung für die Dauer des Erziehungsurlaubs einer Kollegin in der evangelischen Kindertagesstätte xxx beschäftigt.

Die Einstellung erfolgte als Pädagogische Fachkraft."

FRAGE: Sozialpädagogische Assistenten, Erzieher und Sozialpädaogen sind das. Als was genau wurde eingestellt und bezahlt?

"Im Umgang mit den Kindern war Frau xxx stets liebevoll, sodass sie schnell guten Kontakt zum einzelnen Kind und zur Gruppe fand."
In einem qualifizierten AZ steht in der Reihenfolge: Umgang mit Chef, Kollegen und Klienten.
Und die Reihenfolge sollte im Zeugnis eingehalten werden.
Ein stets liebevoller Umgang mit Klienten wäre völlig unprofessionell und ein NoGo. (Nicht in der Wirklichkeit, nur im Zeugnis)
Das darf es nicht geben. Stets empathisch muss hier genügen. Das ist im Zweifelsfall nichtl zu nah am Klienten.

"Ihr Verhalten den Vorgesetzten und Mitarbeiterinnen gegenüber war stets vorbildlich. Frau xxx hat ihre Aufgaben als Pädagogische Fachkraft in vollem Umfang wahrgenommen und diese stets zur vollen Zufriedenheit der Vorgesetzten und des Trägers der Einrichtung ausgeführt."
Wenn sie denn schon ein gutes bis sehr gutes Zeugnis erhalten soll, warum steht hier nicht: Zur VOLLSTEN Zufriedenheit?

Wir bedauern sehr, dass Frau xxx uns als Mitarbeiterin nicht mehr zur Verfügung steht."
Hier fehlt der Dank für die gute Zusammenarbeit!



-- Editiert von altona01 am 06.08.2017 23:50

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#2
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13043 Beiträge, 4441x hilfreich)

@altona:

Danke für Deine Einschätzung und Korrekturvorschläge.

Zitat:
( der Wohnort gehört für mich nicht ins Zeugnis)


Also in sämtlichen meiner eigenen Arbeitszeugnisse steht der Wohnort drin.

Zitat:
FRAGE: Sozialpädagogische Assistenten, Erzieher und Sozialpädaogen sind das. Als was genau wurde eingestellt und bezahlt?


Sie war/ist Erzieherin. Ich werde das entsprechend ändern.

Zitat:
In einem qualifizierten AZ steht in der Reihenfolge: Umgang mit Chef, Kollegen und Klienten.
Und die Reihenfolge sollte im Zeugnis eingehalten werden.


Sehe aus hier ausnahmsweise anders. Der Umgang mit den Kindern war wesentlicher Teil ihrer Aufgaben. Hier geht es also um die Beurteilung eines ihrer Hauptarbeitsfelder, während es bei der Reihenfolge Chef, Kollegen, Klienten, um Verhaltsweisen geht. Ich bin der Meinung, dass sollte man hier durchaus trennen. Wie sehen andere das?

Zitat:
Ein stets liebevoller Umgang mit Klienten wäre völlig unprofessionell und ein NoGo. (Nicht in der Wirklichkeit, nur im Zeugnis)


Auch bei einer Erzieherin in einem Kindergarten?

Zitat:
Wenn sie denn schon ein gutes bis sehr gutes Zeugnis erhalten soll, warum steht hier nicht: Zur VOLLSTEN Zufriedenheit?

Wir bedauern sehr, dass Frau xxx uns als Mitarbeiterin nicht mehr zur Verfügung steht."
Hier fehlt der Dank für die gute Zusammenarbeit!


Danke, werde ich entsprechend ändern/ergänzen.

Gruß,

Axel

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38488 Beiträge, 14014x hilfreich)

Axel, gut an dem Zeugnis finde ich, dass es individuell gestaltet ist und man das auch merkt. Mit allen Stärken und Schwächen. Du glaubst gar nicht, wie viele Zeugnisse heute durch die Welt geistern, bei denen man das Gefühl hat, man hätte dasselbe eben schon mal wortgleich bei einem anderen Bewerber gelesen.

Ich finde auch, dass hier der Umgang mit den Kindern ganz vorne stehen sollte. Denn in einem Kindergarten ist das nun mal das, auf was der Betreiber als allererstes gucken sollte. Allerdings fehlt mir da ein wenig "Ausschmückung." Denn .....Liebe allein genügt nicht. Vielleicht in etwa als "engagiert professionell, liebevoll" beschreiben. Und/oder "konnte sich gut in die speziellen Befindlichkeiten der ihr anvertrauten Kinder einfühlen ...." Vielleicht auch was hinsichtlich der pädagogischen Kenntnisse einfügen. Ich weiss jetzt nicht, was man da am besten nimmt. Erzieher, das ist nicht so mein Gebiet. Da also konkreter werden. Vielleicht auch was zur teamfähigkeit schreiben, und wie schnell sie sich eingearbeitet hatte. Und das Stichwort "Zuverlässig," das ist auch wichtig. Dann weiss man auch, dass sie wenig krank war.

Ansonsten, endlich mal ein Zeugnis, bei welchem ein erfahrener Personaler nach den ersten zwei Sätzen den Rest nicht ohne ihn zu lesen mit geschlossenen Augen herbeten kann.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3093x hilfreich)

Die Krux mit dem "stets liebevollen" Erzieher liegt schon in der Berufsbezeichnung selbst: Jemand, der (auch) erziehen soll/muss, KANN nicht stets liebevoll sein! Den Vorschlag mit "empathisch" finde ich entsprechend gut.

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8072x hilfreich)


Diese Seite find ich ganz interessant zur Frage des Inhalts:
https://www.arbeitszeugnisportal.de/erzieherin-erzieher-besonderheiten-im-arbeitszeugnis/

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120363 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von AxelK):
während es bei der Reihenfolge Chef, Kollegen, Klienten, um Verhaltsweisen geht. Ich bin der Meinung, dass sollte man hier durchaus trennen. Wie sehen andere das?

Die Klienten sind die Eltern, nicht die Kinder.
Wenn hier also die Klienten fehlen, hatte sie regelmäßig Zoff mit den Auftraggebern ...
Deshalb sollte die die Reihenfolge "Chef, Kollegen, Klienten" im Zeugnis eingehalten werden.




Zitat (von AxelK):
Der Umgang mit den Kindern war wesentlicher Teil ihrer Aufgaben.

Und deshalb steht das auch richtigerweise bei den Hauptarbeitsfeldern.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort


#8
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 511x hilfreich)

Zitat (von AxelK):
Frau xxx, geb. am xxx, wohnhaft xxxx war in der Zeit vom 01.08.2016 bis zum 31.07.2017, befristet als Vertretung für die Dauer des Erziehungsurlaubs einer Kollegin in der evangelischen Kindertagesstätte xxx beschäftigt.


Besser wäre es, wenn sie in der genannten Zeit nicht nur beschäftigt, sondern auch tätig gewesen wäre.

Zitat (von AxelK):
Die Einstellung erfolgte als Pädagogische Fachkraft.


Und als was hat sie nach der Einstellung gearbeitet?

Zitat (von AxelK):
Ihr Aufgabenbereich umfasste:

- die pädagogische Betreuung der Kinder, sowie die damit verbundenen pflegerischen Aufgaben,
- Freispiel- und Gruppenführung,
- die Vorbereitung und Durchführung von Freispielangeboten und gezielten Förderungen sowohl in der gesamten Gruppe als auch in Kleingruppen,
- das Führen von Bildungsdokumentationen,
- die Durchführung von Elterngesprächen,
- organisatorische Tätigkeiten innerhalb der Gruppenarbeit,
- die Vertretung der Gruppenleitung in deren Abwesenheit,
- die Vorbereitung und Durchführung von Festen sowie
- die Vorbereitung und Durchführung von Elternabenden im Team.


Sind die Tätigkeiten tatsächlich der Wichtigkeit nach absteigend abgelistet?

Zitat (von AxelK):
An der religionspädagogischen Arbeit der konfessionellen Einrichtung hat sie aktiv mitgewirkt und gemeinsam mit dem Pfarrer und dem Team Gottesdienste vorbereitet und durchgeführt.


Das ist eine weitere Tätigkeit, die in die oben angeführte Ablistung gehört.

Zitat (von AxelK):
Frau xxx erledigte ihre Aufgaben mit Einfühlungsvermögen und pflegte einen guten Kontakt zu den Eltern der ihr anvertrauten Kinder.


Was der Elternkontakt lediglich "gut" oder aber "stets (sehr) gut"?

Zitat (von AxelK):
Im Mitarbeiterinnenteam war sie voll integriert und wurde aufgrund ihres Wesens, ihrer Gewissenhaftigkeit und Zielstrebigkeit von allen sehr geschätzt.


Hatte Frau X tatsächlich Mitarbeiterinnen geführt? Was ist im Übrigen mit den Mitarbeitern bzw. wohl eher Kollegen, war sie bei denen auch geschätzt?

Zitat (von AxelK):
Frau xxx ist mit dem 31.07.2017 aus dem Beschäftigungsverhältnis ausgeschieden, da die zu vertretende Kraft ihren Dienst wiederaufgenommen hat.


Welches Ausstellungsdatum soll das Arbeitszeugnis denn enthalten?

Zitat (von AxelK):
Für ihren weiteren Berufs- und Lebensweg wünschen wir ihr alles Gute, viel Erfolg und Gottes Segen.


Wenn sie schon vorher keinen Erfolg hatte ...

Zitat (von AxelK):
Mit freundlichen Grüßen


Ein Arbeitszeugnis enthält keine Grußformel.

u. v. a. m.

So ein Arbeitszeugnis, dass Rechtschreibfehler und unzählige Kommatafehler enthält, hat Frau x sicherlich nicht verdient.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 511x hilfreich)

Allerdings sollte wohl zwischenzeitlich das Problem Erledigung gefunden haben.

0x Hilfreiche Antwort

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