Hallo zusammen,
ich habe die Ehre, einer ehemaligen Mitarbeiterin ein Zeugnis schreiben zu dürfen. Es soll ein gutes bis sehr gutes Zeugnis werden, ohne aber den Eindruck zu erwecken, wir würden die Mitarbeiterin "wegloben" wollen. Wobei das mit dem wegloben eigentlich sowieso nicht funktioniert, weil die Stelle von Beginn an befristet, als Vertretung während des Erziehungsurlaubs einer Kollegin vereinbart war.
Schaut Euch den Text bitte mal an und sagt mal, wie ihr das beurteilen würdet. Änderungswünsche gerne genommen. Danke im voraus.
Zitat:Zeugnis
Frau xxx, geb. am xxx, wohnhaft xxxx war in der Zeit vom 01.08.2016 bis zum 31.07.2017, befristet als Vertretung für die Dauer des Erziehungsurlaubs einer Kollegin in der evangelischen Kindertagesstätte xxx beschäftigt.
Die Einstellung erfolgte als Pädagogische Fachkraft. Frau xxx war in dieser Zeit in einer Tagesstätten Gruppe mit 20 Kindern im Alter von 2 Jahren bis zum Schuleintritt tätig.
Ihr Aufgabenbereich umfasste:
- die pädagogische Betreuung der Kinder, sowie die damit verbundenen pflegerischen Aufgaben,
- Freispiel- und Gruppenführung,
- die Vorbereitung und Durchführung von Freispielangeboten und gezielten Förderungen sowohl in der gesamten Gruppe als auch in Kleingruppen,
- das Führen von Bildungsdokumentationen,
- die Durchführung von Elterngesprächen,
- organisatorische Tätigkeiten innerhalb der Gruppenarbeit,
- die Vertretung der Gruppenleitung in deren Abwesenheit,
- die Vorbereitung und Durchführung von Festen sowie
- die Vorbereitung und Durchführung von Elternabenden im Team.
Im Umgang mit den Kindern war Frau xxx stets liebevoll, sodass sie schnell guten Kontakt zum einzelnen Kind und zur Gruppe fand.
Sie beobachtete die Kinder intensiv und genau, erfasste Eigenarten und Bedürfnisse jedes einzelnen Kindes und konnte differenziert die Bildungsbegleitung der Kinder durchführen.
An der religionspädagogischen Arbeit der konfessionellen Einrichtung hat sie aktiv mitgewirkt und gemeinsam mit dem Pfarrer und dem Team Gottesdienste vorbereitet und durchgeführt.
Frau xxx erledigte ihre Aufgaben mit Einfühlungsvermögen und pflegte einen guten Kontakt zu den Eltern der ihr anvertrauten Kinder. Sie war jeder Zeit offen für Fragen, um sie dann im Miteinander zu lösen.
Im Mitarbeiterinnenteam war sie voll integriert und wurde aufgrund ihres Wesens, ihrer Gewissenhaftigkeit und Zielstrebigkeit von allen sehr geschätzt.
Ihr Verhalten den Vorgesetzten und Mitarbeiterinnen gegenüber war stets vorbildlich. Frau xxx hat ihre Aufgaben als Pädagogische Fachkraft in vollem Umfang wahrgenommen und diese stets zur vollen Zufriedenheit der Vorgesetzten und des Trägers der Einrichtung ausgeführt.
Frau xxx ist mit dem 31.07.2017 aus dem Beschäftigungsverhältnis ausgeschieden, da die zu vertretende Kraft ihren Dienst wiederaufgenommen hat.
Wir bedauern sehr, dass Frau xxx uns als Mitarbeiterin nicht mehr zur Verfügung steht.
Für ihren weiteren Berufs- und Lebensweg wünschen wir ihr alles Gute, viel Erfolg und Gottes Segen.
Mit freundlichen Grüßen
xxx
(stellvertretender Presbyteriumsvorsitzender)
Gruß,
Axel
-- Editiert von Moderator am 06.08.2017 17:37
-- Thema wurde verschoben am 06.08.2017 17:37