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Bewerbungssperre/-verbot möglich

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Bewerbungssperre/-verbot möglich

Hallo!

Ich habe mich für eine Trainee Stelle bei einem Energiekonzern beworben und habe alle Stationen (Tel.Interview, Onlinetest und 2 Tage AC) durchlaufen. Ich war unter den letzten drei Bewerbern. Leider wurde sich für einen anderen Bewerber entschieden.

Das Unternehmen teilte mir mit, dass ich ein 2 jähriges Bewerbungsverbot für das Trainee-Programm habe. Hieraus ergibt sich meine Frage:

Ist es aus arbeitsrechtlicher Sicht grundsätzlich möglich Bewerbungsverbote/-sperren gegenüber Bewerbern auszusprechen? Bei dem Trainee Programm handelt es sich nicht um ein allgemeines Programm, das für alle Teilnehmer gleich ist. Es sind konkrete Stellen für Absolveneten. z.B. "Trainee im Bereich operativer Einkauf"

Praktisch betrachtet kann man eine zukünftige Bewerbung natürlich immer ablehnen. Es geht mir aber um die rechtliche Situation. Aus wettbewerbsrechtlichen Gründen kenne ich Bewerbungsverbote, die einen Wechsel zur Konkurrenz verhindern sollen. Um einen solchen Fall geht es hier nicht.

Merci im Vorraus für die Antworten!
Sollten weitere Fragen aufkommen bitte nachfragen





von s2000 am 06.07.2011 19:40
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>Bewerbungssperre/-verbot möglich
Ich halte das rechtlich nicht für bedenklich.

Hier prallen das im GG verankerte Berufswahlrecht (Artikel 12) des AN und das Eigentumsrecht des AG (Artikel 14) aufeinander.

Der AG kann die Einstellungskriterien beliebig wählen, so lange sie nicht willkürlich oder unsachlich sind.

Ihre bemängelte Regel dürfte nicht unsachlich sein.


Schließlich entsteht bei jeder Bewerbung einem Unternehmen auch Unkosten.

Natürlich ist es fraglich, ob das ingesamt sinnvoll ist, wenn man so den Bewerber ausschließt. Aber diese Frage ist nicht eine Frage der Sachlichkeit oder Willkür.

Außerdem könnte es auch sein, dass sie dort auch in der Datenbank sind und evtl. u.U. auch für andere Stellen in betracht gezogen werden, ohne dass sie sich bewerben müssen.

Zum anderen ist das Verfahren ja auch fair eine solche Regel dem Betroffenen mitzuteilen. Denn so weiß er, dass eine Bewerbung in dieser Art in den nächsten 2 Jahren dort keinen Sinn macht. Würde das dem Betroffenen nicht mitgeteilt, hätte er unnötige Aufwendungen und würde sich u.U. auch falsche Hoffnungen machen.


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-- Editiert am 07.07.2011 07:57


von MitEtwasErfahrung am 07.07.2011 07:56
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>Bewerbungssperre/-verbot möglich
/// ... Ist es aus arbeitsrechtlicher Sicht grundsätzlich möglich

... das arbeitsrecht greift hier in keiner weise, weil kein arbeitsverhältnis vorliegt.

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von blaubär+ am 07.07.2011 08:28
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>Bewerbungssperre/-verbot möglich
Ich habe gelesen, dass ein AG nachweisen muss, dass kein inländischer AN die Stelle erfüllen kann, bevor er einen Bewerber aus dem Ausland einstellt. Hier besteht doch auch kein Arbeitsvertrag? Trotzdem muss der AG alles versuchen qualifizierte Bewerber zu finden und kann ich nicht einfach sagen, dass es keine guten Leute gibt.

Ist ein AN nicht verpflichtet Bewerbungen grundsätzlich zuzulassen?

Der Ausschluss ist meines Erachtens willkürlich und unsachgemäß, da der AG ja keine staatliche Schule oder Universität ist, die über eine Qualifikation oder Kompetenz des Bewerbers entscheiden kann.Schulen, die staatlich anerkannt werden wollen, mussen auch viele Auflagen erfüllen. Welche Auflagen muss ein AG erfüllen? Aus diesem Grund gibt es Schulen und UNIs, dass die Vergleichbarkeit und ein gewisses Niveau sichergestellt ist.

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von s2000 am 07.07.2011 20:06
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>Bewerbungssperre/-verbot möglich
quote:
Der Ausschluss ist meines Erachtens willkürlich und unsachgemäß, da der AG ja keine staatliche Schule oder Universität ist, die über eine Qualifikation oder Kompetenz des Bewerbers entscheiden kann.Schulen, die staatlich anerkannt werden wollen, mussen auch viele Auflagen erfüllen. Welche Auflagen muss ein AG erfüllen? Aus diesem Grund gibt es Schulen und UNIs, dass die Vergleichbarkeit und ein gewisses Niveau sichergestellt ist.

Diese Argumentation versteh ich nicht. Nach Ihrer Argumentation könnte ein AG nie einen Bewerber ablehnen, da er angeblich über die Qualifikation oder Kompetenz Bewerber zu beurteilen nicht verfügt. Seltsame Ansicht.


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"Nur meine Meinung, keine Rechtsberatung! "


von MitEtwasErfahrung am 07.07.2011 21:07
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>Bewerbungssperre/-verbot möglich
Ablehnen schon. Aber nicht grundsätzlich für untauglich befinden.

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von s2000 am 07.07.2011 22:51
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>Bewerbungssperre/-verbot möglich
Ein AG kann meiner Ansicht nach eine Stelle ausschreiben und die Voraussetzungen definieren:

- Erfolgreich abgeschlossenes Studium
- Berufserfahrung
- EDV- Kenntnisse usw.

Diese Kriterien sind für alle Bewerber gleich. Wenn ich diese Kriterien erfülle, habe ich nach Art. 12 meiner Meinung auch ein Recht drauf eine Bewerbung wegzuschicken. Ein unternehmen kann nicht einfach sagen:"ich mag sie nicht, weg!" Wenn ich mich direkt nach der Absage zwei Monate weiterbilde, bestehen ander Voraussetzungen für eine Bewerbung. Ein pauschal Ausschluss für zweijahre ist willkürlich und unsachgemäß.


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von s2000 am 07.07.2011 23:01
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>Bewerbungssperre/-verbot möglich
quote:
Ein unternehmen kann nicht einfach sagen:"ich mag sie nicht, weg!"

Begründung?

Es gibt keine rechtliche Grundlage, die den Arbeitgeber verpflichtet einem Bewerber die Gründe für die Ablehnung mitzuteilen.



Da steht nur 'Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen'. Da steht nicht 'Arbeitgeber frei zu wählen'.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"


von Harry van Sell am 11.07.2011 02:47
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