Bewerbungskostenantreg

5. Januar 2007 Thema abonnieren
 Von 
Steff28
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Bewerbungskostenantreg

Hallo,
ich wollte nach Ende meiner Arbeitslosigkeit einen Antrag auf Erstattung meiner Bewerbungskosten stellen und wurde abgewiesen.Argument:Der Antrag hätte gleich zu Beginn der Arbeitslosigkeit gestellt werden müssen.Darauf wurde ich aber bei den Beratungsgesprächen nicht hingewiesen.
Ist das rechtens oder kann ich dagegen etwas unternehmen?

Gruß,Steff.

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

Antwort siehe http://www.123recht.net/forum_topic.asp?topic_id=35964

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.855 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen