Bewerbung zu spät - erfolgreiche Klage!?

21. Juli 2017 Thema abonnieren
 Von 
susimanta
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 4x hilfreich)
Bewerbung zu spät - erfolgreiche Klage!?

Hallo,

eine Frau möchte einen Unternehmen in der Privatwirtschaft auf Schadensersatz oder so verklagen, weil dieser die Bewerbung der Frau nicht berücksichtigt hat, da diese einen Tag nach der in der Stellenausschreibung gestandenen Bewerbungsfrist bei dem Unternehmen eingegangen ist.

Die Frau ist der Ansicht, dass ein Tag später nicht dazu führen kann oder sogar darf, dass die Bewerbung nicht berücksichtigt wird.

Könnte die Frau gute Chancen haben oder einfach abhaken und daraus lernen?

LG

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5540 Beiträge, 2498x hilfreich)

Zitat (von susimanta):

Könnte die Frau gute Chancen haben


Sich komplett lächerlich zu machen?
Ja.

Glaubst du ernsthaft ein Unternehmen nimmt eine Mitarbeiterin, die schon bei der Bewerbung zu spät ist?

5x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Zitat (von susimanta):
Die Frau ist der Ansicht, dass ein Tag später nicht dazu führen kann oder sogar darf, dass die Bewerbung nicht berücksichtigt wird.
Falsche Ansicht.

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2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
susimanta
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 4x hilfreich)

https://www.jurion.de/urteile/vg-wiesbaden/2009-03-06/8-l-763_08/

!?

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Falsche Ansicht.
Dem schließe ich mich an!

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38387 Beiträge, 13987x hilfreich)

Dir ist schon klar, dass es sich da um eine interne Ausschreibung handelte, und dann noch im öffentlichen Dienst, wahrscheinlich ist sogar Beamtenrecht einschlägig? Also, Du als Beamte in einer privaten Firma, die Dich nicht berücksichtigt hat, oder wie?

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Zitat (von susimanta):
https://www.jurion.de/urteile/vg-wiesbaden/2009-03-06/8-l-763_08/


Interne Bewerberin, Beamtin und somit das Verwaltungsgericht zuständig? Nein, also weiter suchen.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben.

Gutes, altes Sprichwort.

Signatur:

"Valar Morghulis"

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Zitat (von susimanta):
https://www.jurion.de/urteile/vg-wiesbaden/2009-03-06/8-l-763_08/
??? Und was möchtest du damit ausdrücken??? Dass man doch Äpfel mit Birnen vergleichen kann???

Signatur:

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1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Manchmal sitz ich sprachlos hier rum und lese die Dinge ....

Man bewirbt sich ... zu spät ... kommt vor ... weitersuchen ... oder nö, da sucht man dann lieber nach gerichtlichen Entscheidungen um Schadensersatz für nix zu bekommen. Das nenn ich mal nen Gedankensalto

2x Hilfreiche Antwort

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