Hallo,
eine Frau möchte einen Unternehmen in der Privatwirtschaft auf Schadensersatz oder so verklagen, weil dieser die Bewerbung der Frau nicht berücksichtigt hat, da diese einen Tag nach der in der Stellenausschreibung gestandenen Bewerbungsfrist bei dem Unternehmen eingegangen ist.
Die Frau ist der Ansicht, dass ein Tag später nicht dazu führen kann oder sogar darf, dass die Bewerbung nicht berücksichtigt wird.
Könnte die Frau gute Chancen haben oder einfach abhaken und daraus lernen?
LG
Bewerbung zu spät - erfolgreiche Klage!?
21. Juli 2017
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Frage vom 21. Juli 2017 | 17:42
Von
Status: Frischling (19 Beiträge, 4x hilfreich)
Bewerbung zu spät - erfolgreiche Klage!?
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#1
Antwort vom 21. Juli 2017 | 17:50
Von
Status: Junior-Partner (5540 Beiträge, 2498x hilfreich)
Zitat:
Könnte die Frau gute Chancen haben
Sich komplett lächerlich zu machen?
Ja.
Glaubst du ernsthaft ein Unternehmen nimmt eine Mitarbeiterin, die schon bei der Bewerbung zu spät ist?
#2
Antwort vom 21. Juli 2017 | 18:09
Von
Status: Weiser (16928 Beiträge, 5885x hilfreich)
Falsche Ansicht.ZitatDie Frau ist der Ansicht, dass ein Tag später nicht dazu führen kann oder sogar darf, dass die Bewerbung nicht berücksichtigt wird. :
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#3
Antwort vom 21. Juli 2017 | 18:16
Von
Status: Frischling (19 Beiträge, 4x hilfreich)
https://www.jurion.de/urteile/vg-wiesbaden/2009-03-06/8-l-763_08/
!?
#4
Antwort vom 21. Juli 2017 | 18:36
Von
Status: Unparteiischer (9031 Beiträge, 4876x hilfreich)
Dem schließe ich mich an!ZitatFalsche Ansicht. :
#5
Antwort vom 21. Juli 2017 | 18:42
Von
Status: Unbeschreiblich (38387 Beiträge, 13987x hilfreich)
Dir ist schon klar, dass es sich da um eine interne Ausschreibung handelte, und dann noch im öffentlichen Dienst, wahrscheinlich ist sogar Beamtenrecht einschlägig? Also, Du als Beamte in einer privaten Firma, die Dich nicht berücksichtigt hat, oder wie?
wirdwerden
#6
Antwort vom 21. Juli 2017 | 18:44
Von
Status: Student (2271 Beiträge, 713x hilfreich)
Zitathttps://www.jurion.de/urteile/vg-wiesbaden/2009-03-06/8-l-763_08/ :
Interne Bewerberin, Beamtin und somit das Verwaltungsgericht zuständig? Nein, also weiter suchen.
#7
Antwort vom 22. Juli 2017 | 07:38
Von
Status: Schlichter (7422 Beiträge, 3090x hilfreich)
Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben.
Gutes, altes Sprichwort.
#8
Antwort vom 25. Juli 2017 | 08:48
Von
Status: Weiser (16928 Beiträge, 5885x hilfreich)
??? Und was möchtest du damit ausdrücken??? Dass man doch Äpfel mit Birnen vergleichen kann???Zitathttps://www.jurion.de/urteile/vg-wiesbaden/2009-03-06/8-l-763_08/ :
#9
Antwort vom 25. Juli 2017 | 10:53
Von
Status: Gelehrter (11821 Beiträge, 3204x hilfreich)
Manchmal sitz ich sprachlos hier rum und lese die Dinge ....
Man bewirbt sich ... zu spät ... kommt vor ... weitersuchen ... oder nö, da sucht man dann lieber nach gerichtlichen Entscheidungen um Schadensersatz für nix zu bekommen. Das nenn ich mal nen Gedankensalto
Und jetzt?
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