>Bewerbung bei ungekündigtem Arbeitsverhältniss. Recht des neuen Arbeitgebers???
ich habe mich oben ein bisschen verwirrend ausgedrückt...also:
den sperrvermerk benutzt man bei chiffreanzeigen von personalagenturen oder aus zeitungsanzeigen, wo der arbeitgeber nicht ersichtlich ist.
die bewerbung legt man in einen umschlag, auf dem vermerkt ist, bei welchem arbeitgeber man sich nicht bewerben will (sprich den jetztigen arbeitgeber) und die chiffre-nummer des stellenangebotes, auf das man sich bewerben will.
diesen briefumschlag legt man in einen weiteren umschlag, den man dann an den verlag oder ans personalvermittlungsunternehmen schickt. dieser umschlag trägt dann nicht die chiffre-nummer, dafür jedoch den vermerk 'achtung: sperrvermerk'.
der personalberater bzw. der verlag ist dann verpflichtet, die bewerbung zurückzusenden, wenn der sperrvermerk erfüllt ist.
ist der arbeitgeber bekannt reicht es aus, ins bewerbungsanschreiben reinzuschreiben, dass die bewerbung vertraulich zu behandeln ist. auch hier wissen die zukünftigen arbeitgeber, dass sie nicht beim jetztigen anrufen sollen. ich habe noch nie negative erfahrungen damit gemacht.
ich setze diese floskel immer in den letzten absatz, wo ich das "persönliche gespäch" mit anführe, in dem ich schreibe: bitte behandeln sie diese bewerbung vertraulich.
grüße
von Úedipus am 17.01.2005 11:34
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