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Bewerbung bei ungekündigtem Arbeitsverhältniss. Recht des neuen Arbeitgebers???

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Bewerbung bei ungekündigtem Arbeitsverhältniss. Recht des neuen Arbeitgebers???

Hallo,

nur mal ne Frage. Ich möchte mich um eine neue Arbeitsstelle bemühen und bin zur Zeit in ungekündigter Beschäftigung bei ner anderen Firma tätig. Hätte der "neue" Arbeitgeber das Recht, Infos über mich einzuholen, wenn ich bei dem anderen noch beschäftigt bin? Ich hoffe mal nicht, denn wenn es mit der neuen doch nichts werden sollte und der "neue" Arbeitgeber beim "alten" angefragt hat, dann ist ja meine Zukunft in der "alten" Arbeitsstelle wohl auch nicht mehr so rosig. Da er ja dann wüsste, dass es mir nicht mehr gefällt und ich ne andere Stelle Suche.

Klar, ich habe immer das Recht, mich woanders zu bewerben, aber wie ist das nun? Darf der "neue" AG anfragen?

cu

Tri-City-Maniac


von Tri-City-Maniac am 16.01.2005 21:11
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>Bewerbung bei ungekündigtem Arbeitsverhältniss. Recht des neuen Arbeitgebers???
also ich versehe meine bewerbungen mit einem sperrvermerk. der sperrvermerk drückt aus, dass niemand von der berwerbung erfahren soll, schon gar nicht der "alte" arbeitgeber. normalerweise halten sich die "neuen" arbeitgeber daran.

oder schreibe rein, dass die bewerbung vertraulich zu behandeln ist.

ansonsten empfehle ich den bisherigen arbeitgeber nur branchenspezifisch zu beschreiben, z.b. arbeite in ungekündigter stelle in der werbebranche, bei einem softwarunternehmen, in der getränkeindustire.....etc.

viel erfolg,

grüße


von Úedipus am 17.01.2005 10:27
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>Bewerbung bei ungekündigtem Arbeitsverhältniss. Recht des neuen Arbeitgebers???
wie muss so ein sperrvermerk praktisch aussehen? auch für mich interessant.


von banshee27 am 17.01.2005 11:02
Status: Frischling (4 Beiträge)
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>Bewerbung bei ungekündigtem Arbeitsverhältniss. Recht des neuen Arbeitgebers???
ich habe mich oben ein bisschen verwirrend ausgedrückt...also:

den sperrvermerk benutzt man bei chiffreanzeigen von personalagenturen oder aus zeitungsanzeigen, wo der arbeitgeber nicht ersichtlich ist.
die bewerbung legt man in einen umschlag, auf dem vermerkt ist, bei welchem arbeitgeber man sich nicht bewerben will (sprich den jetztigen arbeitgeber) und die chiffre-nummer des stellenangebotes, auf das man sich bewerben will.
diesen briefumschlag legt man in einen weiteren umschlag, den man dann an den verlag oder ans personalvermittlungsunternehmen schickt. dieser umschlag trägt dann nicht die chiffre-nummer, dafür jedoch den vermerk 'achtung: sperrvermerk'.
der personalberater bzw. der verlag ist dann verpflichtet, die bewerbung zurückzusenden, wenn der sperrvermerk erfüllt ist.

ist der arbeitgeber bekannt reicht es aus, ins bewerbungsanschreiben reinzuschreiben, dass die bewerbung vertraulich zu behandeln ist. auch hier wissen die zukünftigen arbeitgeber, dass sie nicht beim jetztigen anrufen sollen. ich habe noch nie negative erfahrungen damit gemacht.
ich setze diese floskel immer in den letzten absatz, wo ich das "persönliche gespäch" mit anführe, in dem ich schreibe: bitte behandeln sie diese bewerbung vertraulich.

grüße


von Úedipus am 17.01.2005 11:34
Status: Unsterblich (801 Beiträge)
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