Angenommen man bewirbt sich als eine Firma, indem man wahllos vermeintliche Auftraggeber darauf hinweist, was man fuer die tun koennte ... :
==> Ist das erlaubt oder verboten ? Ist doch eigentlich sog. "Kaltacquise" ... ?
Wenn andererseits der normale Arbeitnehmer einen Job sucht ... schickt er wahllos hunderte Briefe an alle moeglichen Leute ... ; da hat normalerweise keiner was dagegen ... .
Wo ist die Grenze zwischen beiden Faellen ?
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Bewerbung als Firma | Grenze zur Kaltacquise ?
30. Oktober 2013
Thema abonnieren
Frage vom 30. Oktober 2013 | 11:28
Von
Status: Praktikant (633 Beiträge, 212x hilfreich)
Bewerbung als Firma | Grenze zur Kaltacquise ?
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#1
Antwort vom 26. April 2014 | 01:02
Von
Status: Unbeschreiblich (119438 Beiträge, 39725x hilfreich)
Kaltaquise per Fax, Telefon, E-Mail ist extrem risikoreich - egal ob man das als Bewerbung betitelt oder sonst wie.
Abmahnungen können da ganz schön ins Geld gehen.
Werbebriefe hingegen darf man solange schicken, bis der Empfänger es untersagt.
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
Im übrigen gilt "
-- Editiert Harry van Sell am 26.04.2014 01:30
#2
Antwort vom 26. April 2014 | 13:35
Von
Status: Junior-Partner (5398 Beiträge, 1813x hilfreich)
quote:
Ist doch eigentlich sog. "Kaltacquise"
Kaltacquise liegt vor, wenn die angebotene Dienstleistung für den Empfänger rein generisch ist und nicht spezifisch für sein Geschäftsfeld.
Beispiele:
Caterer bietet Eventagentur seine Dienste an => spezifisch.
Reinigungsfirma bietet Eventagentur, Bank und Kaufhaus ihre Dienste an => generisch.
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#3
Antwort vom 26. April 2014 | 17:35
Von
Status: Unbeschreiblich (119438 Beiträge, 39725x hilfreich)
quote:
Kaltacquise liegt vor, wenn die angebotene Dienstleistung für den Empfänger rein generisch ist und nicht spezifisch für sein Geschäftsfeld.
Falsch, Kaltakquise liegt bereits dann vor, wenn man erstmalig Kontakt zu einem potenziellen Kunden zu dem bisher keine Geschäftsbeziehungen bestanden hat aufnimmt.
Die Unterscheidung spezifisch und generisch ist erst relevant, wenn es um die juristischen Konsequenzen der Kaltakquise bei Unternehmen geht.
Bei Privatpersonen ist Kaltakquise nicht erlaubt.
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