Bewerberauswahlverfahren Polizei

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Da war doch mal was?

Die Polizei – nein, die Polizei des Bundes und die der 16 Bundesländer suchen Nachwuchs. Händeringend, aber nicht jeden! Nahezu jede gefühlte 2. Fernsehsoap schildert einen hippen Traumberuf mit schicken (endlich nach fast 30 Jahren) blauen Uniformen, flotten Streifenwagen oder gar zur See oder in der Luft. Die Karrieren bei der Kriminalpolizei gar nicht mal mitgerechnet.

Die Zahl der Bewerber und seit einigen Jahren auch die der Bewerberinnen ist groß und auch das duale Studiensystem inklusive einer angemessenen Besoldung schon im Bachelorstudium lockt.

Willy Burgmer
Partner
seit 2012
Rechtsanwalt
Vorstadt 42
41812 Erkelenz
Tel: 02435 - 6114416
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E-Mail:
Strafrecht, Arbeitsrecht, Zivilrecht, Kaufrecht, Vertragsrecht, allgemein, Verwaltungsrecht, Straßen- und Verkehrsrecht, Baurecht, Datenschutzrecht
Preis: 190 €
Antwortet: ∅ 6 Std. Stunden

Also nichts wie hin zur Online-Bewerbung in den angebotenen Foren. Ein prima Abiturzeugnis oder auch die Fachhochschulreife. Gesund ist man hoffentlich auch, und fit sowieso.

Und dann die böse Überraschung. Da war doch mal was! Schreibt die Behörde nach den ersten erfolgreich abgeschlossenen Tests.

Da war doch mal was?

Jugendsünden können zu Nachteilen im Bewerbungsverfahren führen

Der Joint auf einer Party unter Freunden, der eigentlich gar kein Joint war sondern nur eine schlecht gedrehte Zigarette. Ein bisschen Imponiergehabe wohl auch.

Oder das Waschpulver im städtischen Brunnen am Markt nach der Abiturfete. Dem Bürgermeister hat es nicht behagt, hat Anzeige erstattet. Wegen § 314 StGB, früher mal: Brunnenvergiftung?

Nein gottlob nicht, denn dann wäre ob eines Verbrechens die Karriere bei der Polizei erledigt, bevor sie begonnen hätte. Aber wegen Sachbeschädigung, gar öffentlicher Sachen wurde mal ermittelt… und – na ja, auch der Bürgermeister hat mal sein Abitur gebaut – dann mangels öffentlichen Interesses wieder eingestellt. War eh nicht zu ermitteln, wer Schmiere gestanden hatte und wie und von wem das Waschpulver denn überhaupt so in den Brunnen gelangt war.

Aber die Mühlen der Behörden malen zwar langsam, aber unerbittlich. Und scheinen nie etwas zu vergessen. Elefanten halt, die Personalbürokratie.

Und jetzt der Ablehnungsbescheid:…"Wir bedauern sehr, Ihnen auf Ihre Bewerbung  vom …mitteilen zu müssen, dass…"

Ja, dass da  eine Sachbeschädigung in den Akten ist oder auch der Verdacht der Trunkenheit im Verkehr nach der Abifete. Mit dem Fahrrad! Und mit wessen Fahrrad? Am nächsten Tag stand es doch wieder am alten Platz vor der Schule.

Mit freundlichen Grüßen. Rechtsmittelbelehrung. Ende.

Ende?

Betroffene Bewerber sollen sich anwaltliche Hilfe holen

Keineswegs Ende. Jetzt fängt die Sache nämlich erst an.

Gar nicht erst selbst versuchen, die Sache klein zu reden, zu verharmlosen oder gar um Verständnis zu werben. Die Bürokratie verfügt nur über überschaubares Verständnis oder gar Gefühle.

Obgleich Widerspruchsverfahren – sofern noch nicht abgeschafft – und Klage zu dem Verwaltungsgericht nicht dem sog.  Anwaltszwang unterliegen, empfiehlt es sich doch, anwaltlichen Rat und ggf. zur Vertretung bei Gericht zu beanspruchen.

Denn Einiges ist zu beachten. Nicht zuletzt, sondern vielmehr unverzüglich, auch die Sicherung der Planstelle bzw. zunächst die der Ranglistenplatznummer im bisher durchgestandenen Auswahlverfahren mit einer einstweilige Anordnung, sofern statthaft.

Und zur Sache: Wie und von wem hat die Behörde diese lästigen Informationen aus unbeschwerter Vorzeit des Bewerbers erhalten? Und wie kommt man an diese behördeninternen Vorgänge ran? Um dann zielgenau die Vorwürfe zu widerlegen.

Vertrauen Sie sich daher besser einer Kollegin oder einem Kollegen bei der Durchsetzung Ihres ordnungsgemäßen Bewerberverfahrensanspruchs an – so das Wortungetüm. Vielleicht würde sonst nämlich dem Staat ein hervorragender Staatsdiener oder eine höchst engagierte Polizeibeamtin verloren gehen.

Und das wäre doch angesichts der eingangs erwähnten Nachwuchssituation höchst bedauerlich.

Man wird ja noch fragen dürfen!
Wollen Sie mehr wissen? Lassen Sie sich jetzt von diesem Anwalt schriftlich beraten.
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