Hallo,
leider haben wir den Super-GAU: unzuverlässige Verwaltung (diplomatisch ausgedrückt) und merkwürdige Miteigentümer (kleine WEG mit 4 Parteien).
Da der Verwalter grundsätzlich nicht reagiert, habe ich mir angewöhnt alle eMails auch per Fax mit Faxprotokoll zu senden, damit ich auf möglichst einfache Weise den Eingang der Schreiben beweisen kann.
Nun lese ich das hier:
Zitat:Faxsendungen sind grundsätzlich keine Originale ! Faxe werden daher nur von Gerichten / Behörden und auch von diesen nur dann als fristwahrend anerkannt, wenn sie korrekt unterschrieben sind und genau dieses gefaxte Dokument (kein Duplikat hiervon) alsbald im Original nachgereicht wird. Das Fax selbst ersetzt ein Dokument, das die Schriftform wahren muss, nicht !!!! Ein Fax von einem unterschriebenem Original gilt im privaten / geschäftlichen Rechtsverkehr als Kopie und daher nicht nicht als wirksam unterschriebenes Original !
Eventuell wäre die relevante juristische Frage, ob bspw. Anträge zur Ergänzung der Tagesordnung in WEG-Versammlungen in "Schriftform" im rechtlichen Sinne vorliegen müssen.
Ein weiteres Problem sind die WEG-Versammlungen selbst. Diese müssen ja im Kreise der WEGemeinschaft bleiben, allenfalls sind Verwandte in direkter Linie oder andere Miteigentümer oder der Verwalter selbst möglich. Man kiann aber z.B. keinen neutralen Beobachter kommen lassen- und falls ein solcher unzuverlässiger Verwalter selbst das Protokoll schreibt, wird man nicht viel daraus lesen können. In einem reinen Ergebnisprotokoll werden nur die Beschlüsse zusammengefasst- was aber ist, wenn noch nicht einmal die richtig zustande gekommen sind (weil die Beschlüsse schlampig mit "in die Runde fragen" ohne Beschlussverkündung nachher als richtiger Beschluss im Protokoll stehen)? Die übrigen Eigentümer sind grundsätzlich entweder desinteressiert oder versuchen, z.B. bei einem falschen Protokoll, ihre eigenen Vorteile daraus zu ziehen. Wie soll man bei einem solchen Setting Beweise sammeln?