Beweismittel Zeugenaussagen im Bußgeldverfahren

2. Januar 2010 Thema abonnieren
 Von 
Guppyfisch
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Beweismittel Zeugenaussagen im Bußgeldverfahren

Hallo Zusammen,

folgendes Szenario mit der Bitte um Kommentierung:

Person A erhält eine Bußgeldbescheid wegen Missachten von Überholverbot (Bus) und nicht angepasster Geschwindigkeit.

- Beweismittel: NUR Zeugenaussagen von zwei fremden Privatpersonen B und C, also keine Fotos oder Polizei ect., also eine reine Kennzeichenanzeige"
- Tatzeit: Morgens, sehr dunkel und leicht nebelig
- Tatort: Gegenüber einer Schule, kurze Straße, Zone 30, Überholverbot
- Personen im Tatauto: Nur eine Person

- Spekulation: Da Person A Einspruch gegen Bußgeldbescheid erhoben hat und keine Angaben in der Anhörung zum Bußgeldverfahren gemacht hat , gehe ich davon aus, dass die zwei Zeugen B und C der Person A nachweisen müssen, dass der Fahrzeughalter auch der tatsächliche Fahrer war. Dies dürfte aufgrund des Wetters und Tageszeit schwer werden. Desweiteren ist die Tat der Geschwindigkeitsüberschreitung ebenfalls schwer nachzuweisbar, da Person A in der Regel langsam fährt.

Ziel: Kosten- und Punkteminimierung.

Meine Strategie: "Schweigen ist Gold": Einspruch einlegen und hoffen, dass Beweise der Zeugen nicht ausreichen, also entweder Verjärhrung nach 3 Monate oder Einstellung des Verfahrens. Sollte es zum Gerichtsverfahren kommen, da Zeugen doch bessere Beweise haben, Einspruch rechtzeitig aufgeben, um keine Zusatzkosten zu verursachen

Mögliche Konsequenzen:
- Einstellung des Verfahrens
- Fahrtenbuchauflage (20-90 €)
- Reguläres Bußgeld (190 €) +eventuelle Zusatzkosten für Zeugen

Ich bitte um Kommentare oder alternative Lösungsvorschläge für meine Strategie
Vielen Dank!




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1 Antwort
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#1
 Von 
guest-12311.10.2014 11:33:25
Status:
Junior-Partner
(5997 Beiträge, 1939x hilfreich)

Die Verjährung wurde mit dem Bußgeldbescheid unterbrochen. Auf die 3-monatige Verjährung kannst Du daher nicht mehr hoffen.

Sinnvoll würde es mir erscheinen mal Akteneinsicht zu nehmen. Dann könntest Du beurteilen ob es sich tatsächlich nur um eine simple Kennzeichenanzeige handelt oder doch eine Beschreibung oder gar Benennung des Fahrers vorliegt.

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