Beweislastumkehr nach 6 Monaten / Wer zahlt die Gutachterkosten?

25. März 2016 Thema abonnieren
 Von 
guest-12317.08.2023 16:10:48
Status:
Beginner
(111 Beiträge, 16x hilfreich)
Beweislastumkehr nach 6 Monaten / Wer zahlt die Gutachterkosten?

Folgender (fiktiver) Fall: ein Händler verkauft einen Elektroartikel für 500 EUR, oder 1000 EUR. Ich denke der Preis ist dabei egal.
Nach 7 Monaten tritt nun etwas auf, was für den Verkäufer eindeutig schon bei Übergang der Sache an ihn bestand.
Der Händler weigert sich dem Gewährleistungsbegehren des Käufers nachzukommen und verweist auf die Beweislastumkehr.

Wenn jetzt der Käufer einen vereidigten Gutachter beauftragt das Gerät zu analysieren und zu dem Schluss kommt, das der Mangel schon von Anfang an bestanden haben muss, wer kommt dann für die Kosten auf? Spielt die Höhe der Kosten (im Vergleich zum Artikel) eine Rolle? Bei einem Elektroartikel in Höhe von 500 EUR sind die Gutachterkosten ja schon fast so hoch wie der Artikel selbst.

Müsste der Auftraggeber dann einfach beim Händler die Begleichung der Kosten fordern?
Angenommen der Verkäufer würde sich weigern die Kosten zu begleichen, wie wahrscheinlich ist es, vor Gericht so einen Fall zu gewinnen?

Probleme nach Kauf?

Probleme nach Kauf?

Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3146x hilfreich)

Wenn sich herausstellt, dass es sich um einen Sachmangel handelt, dann hat der Verkäufer die Kosten zu tragen - siehe §439 Abs. 2 BGB .

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119504 Beiträge, 39733x hilfreich)

Zitat:
Bei einem Elektroartikel in Höhe von 500 EUR sind die Gutachterkosten ja schon fast so hoch wie der Artikel selbst.

Ich hatte mal rund 3000 EUR Kosten für einen 600 EUR Laptop. Also Kostenvoranschlag geben lassen, vor Auftragserteilung.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12317.08.2023 16:10:48
Status:
Beginner
(111 Beiträge, 16x hilfreich)

Danke für den Hinweis Harry van Sell. Hatte mich schon erkundigt, daher die Frage :)
Die Preise sind nämlich wirklich gesalzen (Stundenlohn bei allen ca. 100 EUR +- netto, veranschlagt 4-5 Stunden).

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.769 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen