Folgender (fiktiver) Fall: ein Händler verkauft einen Elektroartikel für 500 EUR, oder 1000 EUR. Ich denke der Preis ist dabei egal.
Nach 7 Monaten tritt nun etwas auf, was für den Verkäufer eindeutig schon bei Übergang der Sache an ihn bestand.
Der Händler weigert sich dem Gewährleistungsbegehren des Käufers nachzukommen und verweist auf die Beweislastumkehr.
Wenn jetzt der Käufer einen vereidigten Gutachter beauftragt das Gerät zu analysieren und zu dem Schluss kommt, das der Mangel schon von Anfang an bestanden haben muss, wer kommt dann für die Kosten auf? Spielt die Höhe der Kosten (im Vergleich zum Artikel) eine Rolle? Bei einem Elektroartikel in Höhe von 500 EUR sind die Gutachterkosten ja schon fast so hoch wie der Artikel selbst.
Müsste der Auftraggeber dann einfach beim Händler die Begleichung der Kosten fordern?
Angenommen der Verkäufer würde sich weigern die Kosten zu begleichen, wie wahrscheinlich ist es, vor Gericht so einen Fall zu gewinnen?
Beweislastumkehr nach 6 Monaten / Wer zahlt die Gutachterkosten?
25. März 2016
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Frage vom 25. März 2016 | 14:11
Von
Status: Beginner (111 Beiträge, 16x hilfreich)
Beweislastumkehr nach 6 Monaten / Wer zahlt die Gutachterkosten?
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#1
Antwort vom 26. März 2016 | 14:14
Von
Status: Bachelor (3155 Beiträge, 3146x hilfreich)
Wenn sich herausstellt, dass es sich um einen Sachmangel handelt, dann hat der Verkäufer die Kosten zu tragen - siehe §439 Abs. 2 BGB .
#2
Antwort vom 27. März 2016 | 00:48
Von
Status: Unbeschreiblich (119504 Beiträge, 39733x hilfreich)
Zitat:Bei einem Elektroartikel in Höhe von 500 EUR sind die Gutachterkosten ja schon fast so hoch wie der Artikel selbst.
Ich hatte mal rund 3000 EUR Kosten für einen 600 EUR Laptop. Also Kostenvoranschlag geben lassen, vor Auftragserteilung.
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#3
Antwort vom 27. März 2016 | 10:53
Von
Status: Beginner (111 Beiträge, 16x hilfreich)
Danke für den Hinweis Harry van Sell. Hatte mich schon erkundigt, daher die Frage
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