Beweisbarkeit von Graffitis?

1. Juli 2016 Thema abonnieren
 Von 
fb444813-79
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Beweisbarkeit von Graffitis?

Hallo,
A ist angeklagt wegen der "Verwendung von Kennzeichen vefassungswidriger Organisationen".
Und zwar haben ein paar Freunde in Beisein von A rechte Parolen an Hauswände gesprüht. Auf A's Handy befinden sich Bilder davon sowie Chatverläufe in denen er u.a. frägt "Heute Bock Hakenkreuze zu sprühen?", mit der Tat selber hat A aber letztendlich nichts zu tun, auch wurden keine Spraydosen bei ihm gefunden.
Ist ihm nachzuweisen dass er gesprüht hat, und was erwartet ihn dann? (gerade 18 geworden).

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32905 Beiträge, 17276x hilfreich)

"Heute Bock Hakenkreuze zu sprühen?" Das genügt doch völlig - das meint "gemeinschaftliches Handeln" bzw. "die Tat als eigene gewollt zu haben". Folglich wird er wegen gemeinschaftlicher Sachbeschädigung verknackt werden. Und falls doch nicht, dann ist in jedem Fall die Anstiftung bewiesen, und er wird halt wegen Anstiftung zur SB verknackt - ist auch nicht besser...

-- Editiert von muemmel am 01.07.2016 20:29

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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