Hallo,
mal eine generelle Frage zum Thema Beweiskraft.
Ich habe zwei Kündigungsschreiben in einem Umschlag (weil so gefordert) per Einschreiben geschickt. Leider bin ich etwas naiv und habe keinen Zeugen für das "Eintüten" der Schreiben. Und so behauptet nun der Empfänger, dass er nur ein Schreiben im Umschlag vorfand.
Mein Beweis wäre nur das Entstehungsdatum der Datei auf dem PC. Die recht überhebliche Person (nicht der Chef, den ich nicht erreichen kann) blockt permanent ab und sagt, meine Argumente wären unwichtig.
gibt es hierzu ein Gesetz/Urteile/etc?
Danke
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Beweisbarkeit geschickter Schreiben
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Fangen wir doch mal ganz von vorne an. Wieso zwei Kündigungsschreiben? Und was sollte gekündigt werden? Steht über zwei Originale was im Ursprungsvertrag?
wirdwerden
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Und so behauptet nun der Empfänger, dass er nur ein Schreiben im Umschlag vorfand.
Das Problem könnte sein, daß sowas (im Gegensatz zu "da war gar nichts drin") durchaus nicht lebensfern ist.
Einen gesicherten Beweis des Inhalts bekommt man übrigens nur bei Zustellung per Gerichtsvollzieher. Den braucht man aber nur in Situationen wie dieser, die nun wirklich alles andere als alltäglich sind.
Ich hätte sinnvollerweise in einem Schreiben die beiden Kündigungen ausgesprochen, dann hätte die Gegenseite auch nichts zu tricksen.
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Klar wäre es sinnvoller gewesen, wenn ich im Vorfeld an die "Unwägbarkeiten des Lebens" gedacht hätte. Aber hinterher ist man immer schlauer :-0
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Meine Frage ist eigentlich genereller Natur. Sicherlich bin ich nicht der einzige Mensch, dem unterstellt wurde, dass er lügt! Was mich irrsinnig ärgert!
Daher stelle ich hier mal diese Frage. Weiß jemand ob es hier ein Urteil gibt? Wie werden EDV-Daten gewertet? Immerhin notiert der Computer die Erstellung minutengenau.
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Immerhin notiert der Computer die Erstellung minutengenau.
und? wie soll das reine Erstellen einer Datei irgendeine Rechtswirkung haben?
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Weiß jemand ob es hier ein Urteil gibt?
Solche Fragen werden immer wieder im Rahmen der Beweisführung in Urteilen behandelt.
Der Tenor lautet: Pech gehabt, Du hast keine realistisch verwertbaren Beweise.
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Wie werden EDV-Daten gewertet? Immerhin notiert der Computer die Erstellung minutengenau.
Der Computer dokumentiert die Erstellung sogar sekundengenau.
Was in solchen Fällen aus zwei Gründen absolut nutzlos ist:
1. Datum und Uhrzeit lassen sich beliebig manipulieren wenn das Dokumen nicht entsprechend digital zertifiziert wird.
2. Das man etwas auf der Festplatte hat, ist nicht mal ein Anscheinsbeweis dafür, das des überhaupt ausgedruckt geschweige denn abgesendet wurde. Selbst wenn man es entsprechend digital zertifiziert hätte.
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Einen gesicherten Beweis des Inhalts bekommt man übrigens nur bei Zustellung per Gerichtsvollzieher.
Das wäre tatsächlich ein gerichtsfester Beweis.
Alternativ wäre auch eine Zustellung über alle folgenden Wege: per Einschreiben, Fax, E-Mail, Kontaktformular der Website.
Mit den deutlichen Hinweis: zur Vorbeugung des Bestreitens des Erhalts bzw. bezüglich des Inhaltes erhalten Sie diese Schreiben per Einschreiben, Fax, E-Mail, Kontaktformular der Website
Natürlich bei weitem nicht so gerichtsfest wie die Zustellung per GV aber immerhin je nach Richter nicht so leicht zu entkräften, schneller und billiger.
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
"
quote:
Alternativ wäre auch eine Zustellung über alle folgenden Wege: per Einschreiben, Fax, E-Mail, Kontaktformular der Website.
Richtig, aber im Beispielfall nicht alle brauchbar.
1. Einschreiben: beweist hier auch nicht, ob eine Kündigung oder zwei geschickt wurden, wenn nicht beide auf demselben Papier standen, s.o.
2. Fax: beweist immerhin sowas wie "2 Seiten verschickt", doof nur, wenn nur eine davon angekommen sein soll.
3. E-Mail: beweist noch nicht mal den Zugang.
4. Kontaktformular: siehe E-Mail.
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Mit den deutlichen Hinweis: zur Vorbeugung des Bestreitens des Erhalts bzw. bezüglich des Inhaltes
Wenn ich befürchte, die Gegenseite wollte tricksen, schicke ich Einschreiben/Rückschein und auf der Rückseite des Briefes schreibe ich: "Inhalt dokumentiert: ________" mit Unterschrift eines Zeugen.
Dann weiß man zwar immer noch nicht, wie gut der Zeuge vor Gericht tauglich ist (oder wenn ich keinen habe, ob mein Bluff auffliegt), aber es wird die meisten Empfänger davon abschrecken, wahrheitswidrig den Inhalt zu bestreiten.
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Diese Situation ist leider alltäglich geworden, dort wo Briefe gescannt werden. Werden die Blätter zusammen gefaltet, dann werden die auch so hintereinander in den Scanner gelegt und nur das erste Blatt bearbeitet. Manchmal zieht der Scanner auch beide Blätter auf einmal durch.
Daher immer Blätter einzeln falten und einlegen, evtl. mit "Vorgang 1" bzw. "Vorgang 2" auf der Rückseite. Besser aber inhaltliche Hinweise im Text oder Fußleiste.
Ich würde mit Zeugen bluffen und die andere Seite zwingen die Ablage durchzusehen. Da ist oft noch was "gefunden" worden.
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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"
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Wenn ich befürchte, die Gegenseite wollte tricksen, schicke ich Einschreiben/Rückschein und auf der Rückseite des Briefes schreibe ich: "Inhalt dokumentiert: ________" mit Unterschrift eines Zeugen.
Auch ein guter Vorachlag ...
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
Im übrigen gilt "
quote:
Ich habe zwei Kündigungsschreiben in einem Umschlag (weil so gefordert)
Ach, gerade erst gelesen. Das ist höchst ungewöhnlich bis dubios. Unter den Umständen müßte sich die Gegenseite fragen lassen, wieso sie den Kunden auffordert, auf eine Art zu kündigen, deren einziger Zweck sein kann, dann den Zugang einer Kündigung zu bestreiten.
Ein guter Richter nimmt in so einem Fall die Gegenseite schon alleine auseinander...
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